Die KFM Deutsche Mittelstand AG hat am Wochenende im Rahmen eines Sondertelegramms über den aktuellen Stand bei der GEWA-Anleihe informiert. Demnach ist eine Abstimmung ohne Versammlung der Anleger in der Zeit vom 26. bis 28. Juli 2017 vorgesehen. Eine mögliche zweite Gläubigerversammlung könnte am 04. August 2017 folgen. Bei den Abstimmungen soll über die Neuwahl des Anleihegläubigervertreters, die Vergütung desselbigen sowie über eine Verwertungsvereinbarung zwischen der Rödl Treuhand Hamburg GmbH und dem Insolvenzverwalter Herrn Bananyarli abgestimmt werden.
KFM-Sondertelegramm zu GEWA
Lesen Sie hier das KFM-Sondertelegramm im Wortlaut:
Die für den 25.04.2017 einberufene Gläubigerversammlung in Fellbach lief wie in unserem KFM-Sonder-Telegramm vom 20.04.2017 prognostiziert als reine Informationsveranstaltung ohne Beschlussfassungen ab. Seither wurde von den Beteiligten weiter über die Fortführung des GEWA-Towers verhandelt und es ist nun eine Abstimmung ohne Versammlung in der Zeit vom 26. bis 28. Juli 2017 vorgesehen. Sollten an der Abstimmung im schriftlichen Verfahren nicht genügend Gläubiger teilnehmen (z. B. weil nicht genügend Sperrbescheinigungen vorliegen), sieht das Gesetz vor, dass unmittelbar im Anschluss eine Ersatzversammlung ...
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