Das umstrittene Tarifeinheitsgesetz bleibt in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht billigte das Gesetz am Dienstag grundsätzlich. Der Gesetzgeber sei befugt, zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Tarifsystems für Bedingungen zu sorgen, die einen fairen Ausgleich ermöglichten, sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe.Den vollständigen Artikel lesen ...