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DGAP-HV: bmp Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: bmp Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
bmp Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2017 in Berlin mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-07-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
bmp Holding AG Berlin *ISIN* DE000A2E3772; DE000A2E4L59 
*WKN* A2E377; A2E4L5 Wir laden unsere Aktionäre zu der am 18. August 2017, 10.00 Uhr 
(MESZ), im Ludwig-Erhard-Haus, Berlin 
Fasanenstraße 85 
10623 Berlin 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der bmp Holding AG und 
   des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die 
   Gesellschaft und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 
   einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat 
   und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Jahres- und 
   Konzernabschluss, die Lageberichte, der Bericht des Aufsichtsrats sowie 
   der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sind der Hauptversammlung zugänglich zu 
   machen, ohne dass es durch diese nach dem Gesetz einer Beschlussfassung 
   bedarf. Die Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
 
   eingesehen werden und liegen zudem in unseren Geschäftsräumen zur 
   Einsichtnahme für unsere Aktionäre aus. 
2. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Änderung der Firma sowie entsprechende Änderung der Satzung* 
 
   Im Nachgang zu der Änderung des Unternehmenszwecks der 
   Gesellschaft im Jahr 2015 haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, 
   die Ausrichtung mit einem neuen Namen kommunikativ zu unterstützen und 
   der Hauptversammlung vorzuschlagen, die Firma der Gesellschaft in 
   SLEEPZ AG zu ändern. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen, die 
   Firma der Gesellschaft in SLEEPZ AG zu ändern und § 1 Abs. 1 der 
   Satzung wie folgt neu zu fassen: 
 
    '1. Die Gesellschaft führt die Firma 
 
        SLEEPZ AG.' 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Das Aufsichtsratsmitglied Bernd Brunke hat sein Aufsichtsratsmandat mit 
   Wirkung zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung niedergelegt. Gem. § 
   10 Abs. 1 der zum Zeitpunkt der Einberufung gültigen Fassung der 
   Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Da kein 
   Ersatzmitglied für Herrn Brunke gewählt wurde, muss in jedem Fall ein 
   neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. § 10 Abs. 4 Satz 1 der 
   Satzung sieht hierfür vor, dass das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds, 
   welches anstelle eines ausgeschiedenen Mitglieds gewählt wird, nur für 
   den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds besteht. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 
   letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der 
   Aktionäre zusammen. 
 
   Über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder 
   Abschlussprüfung i.S.v. § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere das 
   Aufsichtsratsmitglied Michael Stammler. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Dott. Michele Puller, wohnhaft 
    Bergkamen 
    - Vorstandsvorsitzender der Steilmann 
    Holding AG i.I. - 
 
   für das ausscheidende Mitglied Bernd Brunke in den Aufsichtsrat zu 
   wählen, und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 endende 
   Geschäftsjahr beschließt - also bis zur ordentlichen 
   Hauptversammlung 2018. 
 
   Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bundesanzeiger hat der 
   vorgeschlagene Kandidat folgende weitere Ämter in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne: 
 
   * Mitglied des Aufsichtsrats der Adler 
     Modemärkte AG, Haibach 
   * Vorsitzender des Beirats der S&E Kapital 
     GmbH, Bergkamen 
   * stellvertretender Vorsitzender des 
     Wirtschaftsrats des B.V. Borussia 09 e.V. 
     Dortmund 
   * Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund 
     Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund 
 
   _Ergänzende Angaben Deutscher Corporate Governance Kodex ('Kodex') in 
   der Fassung vom 24. April 2017:_ 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten versichert, dass dieser 
   den zu erwartenden Zeitaufwand mitbringt. 
 
   Die Auswahl des Kandidaten erfolgte unter Berücksichtigung der 
   konkreten Ziele, die sich der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   gesetzt hat. 
 
   Beziehungen zwischen dem Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
   Aktionär im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis Abs. 8 des Kodex bestehen 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht. 
 
   Der Aufsichtsrat unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes 
   für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an 
   Führungspositionen. Er hat dennoch beschlossen, eine Geschlechterquote 
   im Aufsichtsratsgremium von 0% zunächst beizubehalten, da nur so die 
   Aktionärsstruktur angemessen widergespiegelt und gleichzeitig die 
   Kontinuität der Arbeit des Gremiums sichergestellt werden kann. 
 
   Weitere Angaben zu dem Kandidaten finden sich im Anschluss an die 
   Tagesordnung und stehen vom Tag der Einberufung an zum Abruf im 
   Internet unter 
 
   http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html 
 
   zur Verfügung. 
 
   Gem. Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Kodex wird darauf hingewiesen, dass der 
   bereits amtierende Aufsichtsratsvorsitzende Sven Rittau weiterhin im 
   Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
   werden soll. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
 
   RSM Verhülsdonk GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, 
   Düsseldorf, 
   Niederlassung Berlin 
 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2017 zu wählen. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung (Angaben 
   nach § 30b WpHG)* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 8.280.391,00 Euro - es ist 
   eingeteilt in 8.280.391 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie 
   gewährt eine Stimme. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können 
   keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
   Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine 
   eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt 
   daher jeweils 8.280.391. 
2. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts (§ 121 Abs. 3 Nr. 1 AktG)* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
   nach § 19 unserer Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der 
 
   bmp Holding AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49-(0)89-30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum 11. August 2017, 24.00 
   Uhr (MESZ), angemeldet haben (Anmeldefrist). Der Aktienbesitz muss durch eine 
   Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis 
   hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt 
   auf den 28. Juli 2017, 0.00 Uhr (MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag). Die 
   Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b 
   BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. 
 
   Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu können, 
   empfehlen wir Aktionären, die ihre Aktien bei einem deutschen Institut verwahrt 
   haben, wie in den vergangenen Jahren beim jeweiligen depotführenden Institut 
   eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. Üblicherweise wird 
   das depotführende Institut die erforderliche Anmeldung und 
   Eintrittskartenbestellung übernehmen und der oben genannten Stelle den 
   maßgeblichen Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die 

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July 11, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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