Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.
DGAP-News: bmp Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
bmp Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.08.2017 in Berlin mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-07-11 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
bmp Holding AG Berlin *ISIN* DE000A2E3772; DE000A2E4L59
*WKN* A2E377; A2E4L5 Wir laden unsere Aktionäre zu der am 18. August 2017, 10.00 Uhr
(MESZ), im Ludwig-Erhard-Haus, Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der bmp Holding AG und
des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die
Gesellschaft und für den Konzern für das Geschäftsjahr 2016
einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats*
Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zu dem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat
und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Jahres- und
Konzernabschluss, die Lageberichte, der Bericht des Aufsichtsrats sowie
der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB sind der Hauptversammlung zugänglich zu
machen, ohne dass es durch diese nach dem Gesetz einer Beschlussfassung
bedarf. Die Unterlagen können ab dem Tag der Einberufung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
eingesehen werden und liegen zudem in unseren Geschäftsräumen zur
Einsichtnahme für unsere Aktionäre aus.
2. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
3. *Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Änderung der Firma sowie entsprechende Änderung der Satzung*
Im Nachgang zu der Änderung des Unternehmenszwecks der
Gesellschaft im Jahr 2015 haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen,
die Ausrichtung mit einem neuen Namen kommunikativ zu unterstützen und
der Hauptversammlung vorzuschlagen, die Firma der Gesellschaft in
SLEEPZ AG zu ändern.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen, die
Firma der Gesellschaft in SLEEPZ AG zu ändern und § 1 Abs. 1 der
Satzung wie folgt neu zu fassen:
'1. Die Gesellschaft führt die Firma
SLEEPZ AG.'
5. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Das Aufsichtsratsmitglied Bernd Brunke hat sein Aufsichtsratsmandat mit
Wirkung zum Ablauf der heutigen Hauptversammlung niedergelegt. Gem. §
10 Abs. 1 der zum Zeitpunkt der Einberufung gültigen Fassung der
Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Da kein
Ersatzmitglied für Herrn Brunke gewählt wurde, muss in jedem Fall ein
neues Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. § 10 Abs. 4 Satz 1 der
Satzung sieht hierfür vor, dass das Amt eines Aufsichtsratsmitglieds,
welches anstelle eines ausgeschiedenen Mitglieds gewählt wird, nur für
den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds besteht.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1
letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der
Aktionäre zusammen.
Über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder
Abschlussprüfung i.S.v. § 100 Abs. 5 AktG verfügt insbesondere das
Aufsichtsratsmitglied Michael Stammler.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dott. Michele Puller, wohnhaft
Bergkamen
- Vorstandsvorsitzender der Steilmann
Holding AG i.I. -
für das ausscheidende Mitglied Bernd Brunke in den Aufsichtsrat zu
wählen, und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 endende
Geschäftsjahr beschließt - also bis zur ordentlichen
Hauptversammlung 2018.
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bundesanzeiger hat der
vorgeschlagene Kandidat folgende weitere Ämter in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien inne:
* Mitglied des Aufsichtsrats der Adler
Modemärkte AG, Haibach
* Vorsitzender des Beirats der S&E Kapital
GmbH, Bergkamen
* stellvertretender Vorsitzender des
Wirtschaftsrats des B.V. Borussia 09 e.V.
Dortmund
* Mitglied des Beirats der Borussia Dortmund
Geschäftsführungs-GmbH, Dortmund
_Ergänzende Angaben Deutscher Corporate Governance Kodex ('Kodex') in
der Fassung vom 24. April 2017:_
Der Aufsichtsrat hat sich bei dem Kandidaten versichert, dass dieser
den zu erwartenden Zeitaufwand mitbringt.
Die Auswahl des Kandidaten erfolgte unter Berücksichtigung der
konkreten Ziele, die sich der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
gesetzt hat.
Beziehungen zwischen dem Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 6 bis Abs. 8 des Kodex bestehen
nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht.
Der Aufsichtsrat unterstützt grundsätzlich die Zielsetzung des Gesetzes
für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen. Er hat dennoch beschlossen, eine Geschlechterquote
im Aufsichtsratsgremium von 0% zunächst beizubehalten, da nur so die
Aktionärsstruktur angemessen widergespiegelt und gleichzeitig die
Kontinuität der Arbeit des Gremiums sichergestellt werden kann.
Weitere Angaben zu dem Kandidaten finden sich im Anschluss an die
Tagesordnung und stehen vom Tag der Einberufung an zum Abruf im
Internet unter
http://www.bmp-holding.de/de/investor-relations/ordentlicheHV-2017.html
zur Verfügung.
Gem. Ziff. 5.4.3 Satz 3 des Kodex wird darauf hingewiesen, dass der
bereits amtierende Aufsichtsratsvorsitzende Sven Rittau weiterhin im
Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
werden soll.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
RSM Verhülsdonk GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft,
Düsseldorf,
Niederlassung Berlin
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2017 zu wählen.
*Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung (Angaben
nach § 30b WpHG)*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 8.280.391,00 Euro - es ist
eingeteilt in 8.280.391 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können
keine Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft keine
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt
daher jeweils 8.280.391.
2. *Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts (§ 121 Abs. 3 Nr. 1 AktG)*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
nach § 19 unserer Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
bmp Holding AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49-(0)89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
unter Nachweis ihres Aktienbesitzes spätestens bis zum 11. August 2017, 24.00
Uhr (MESZ), angemeldet haben (Anmeldefrist). Der Aktienbesitz muss durch eine
Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt
auf den 28. Juli 2017, 0.00 Uhr (MESZ) zu beziehen (Nachweisstichtag). Die
Anmeldung und der Nachweis über den Anteilsbesitz bedürfen der Textform (§ 126b
BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.
Um an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu können,
empfehlen wir Aktionären, die ihre Aktien bei einem deutschen Institut verwahrt
haben, wie in den vergangenen Jahren beim jeweiligen depotführenden Institut
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anzufordern. Üblicherweise wird
das depotführende Institut die erforderliche Anmeldung und
Eintrittskartenbestellung übernehmen und der oben genannten Stelle den
maßgeblichen Aktienbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 11, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2017 Dow Jones News