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DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-07-17 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 - 
- ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre zu der 
am Mittwoch, dem 23. August 2017, um 10:00 Uhr in den 
Räumen des Hilton Munich Park, Am Tucherpark 7, 80538 
München, stattfindenden 
*ordentlichen Hauptversammlung* 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
    und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
    Dezember 2016, des zusammengefassten 
    Konzernlage- und Lageberichts sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und 
    Konzernabschluss bereits gebilligt; der 
    Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
    daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
    Beschlussfassung vorgesehen. 
2.  *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
    das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel 
       wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    b) _'Dem Mitglied des Vorstands Olaf 
       Schröder wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    c) _'Dem Mitglied des Vorstands Dr. Peter 
       Braunhofer wird für das Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt.'_ 
    d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt.'_ 
    e) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Leif Arne Anders wird für das 
       Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ 
3.  *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
    für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. 
       Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 
       2016 Entlastung erteilt.'_ 
    b) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea 
       Laub wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Stefan 
       Collorio wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats 
       Jean-Baptiste Felten wird für das 
       Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ 
    e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. 
       Weidner wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    f) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Arne 
       Rees wird für das Geschäftsjahr 2016 
       Entlastung erteilt.'_ 
    g) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das 
       Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.'_ 
4.  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2017* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
    Beschluss zu fassen: 
 
    _'Die PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in München wird 
    zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
    für das Geschäftsjahr 2017 bestellt.'_ 
 
    Der Aufsichtsrat stützt seinen Wahlvorschlag 
    auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. 
5.  *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 
    23. August 2017 endet die Amtszeit der 
    Aufsichtsratsmitglieder Dr. Dieter Hahn und 
    Jean-Baptiste Felten. Der Aufsichtsrat der 
    Gesellschaft besteht gemäß § 5 Abs. 1 der 
    Satzung in Verbindung mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG 
    aus sechs Mitgliedern, die von der 
    Hauptversammlung gewählt werden. Die 
    Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
    gebunden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
    Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) 'Herr Dr. Dieter Hahn, Geschäftsführender 
       Gesellschafter der KF 15 GmbH und der DHV 
       GmbH mit Sitz in München, wohnhaft in 
       München, wird zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit 
       beginnt nach Ablauf der ordentlichen 
       Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. 
       August 2017 und endet mit Ablauf der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
       Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
    b) 'Herr Jean-Baptiste Felten, 
       Geschäftsführer der Felten & Compagnie AG 
       mit Sitz in Wilen, Schweiz, wohnhaft in 
       Wilen, Schweiz, wird zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit 
       beginnt nach Ablauf der ordentlichen 
       Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. 
       August 2017 und endet mit Ablauf der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
       Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
    Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge 
    auf die Empfehlung des Nominierungs- und 
    Rechtsausschusses. 
 
    Herr Dr. Dieter Hahn ist im Zeitpunkt der 
    Bekanntmachung der Einberufung dieser 
    Hauptversammlung Mitglied außerdem in 
    folgenden gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien: 
 
    * Vorsitzender des Aufsichtsrats der bitop 
      AG, Witten 
    * Beirat der BNK Service GmbH, München 
    * Präsident des Verwaltungsrats der KF 15 
      Suisse AG, Luzern, Schweiz 
    * Verwaltungsrat der Nikita II S.A., 
      Luxemburg, Luxemburg 
    * Verwaltungsrat der Tosca II S.A., 
      Luxemburg, Luxemburg 
 
    Herr Jean-Baptiste Felten ist im Zeitpunkt der 
    Bekanntmachung der Einberufung dieser 
    Hauptversammlung Mitglied außerdem in 
    folgenden gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien: 
 
    * Präsident des Verwaltungsrats der Hans 
      Naegeli AG, Berlingen, Schweiz 
    * Präsident des Verwaltungsrats der Felten & 
      Compagnie AG, Wilen b. Wollerau, Schweiz 
 
    Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 
    5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    werden die persönlichen und geschäftlichen 
    Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum 
    Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
    einem wesentlich an der Gesellschaft 
    beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt: 
 
    * Herr Dr. Dieter Hahn ist Geschäftsführer 
      der KF 15 GmbH, welche rd. 18,08% der 
      Aktien der Constantin Medien AG hält. 
      Ferner ist er Geschäftsführer der DHV 
      GmbH, welche weitere rd. 6,67% der Aktien 
      der Constantin Medien AG hält. 
      Außerdem hält Herr Dr. Dieter Hahn 
      persönlich Aktien der Constantin Medien 
      AG. Ferner obliegt der KF 15 GmbH die 
      Geschäftsführung der 
      Rechtsverfolgungsgemeinschaft ehemaliger 
      Gesellschafter der Formel Eins - 
      Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, an 
      welcher u.a. die KF 15 GmbH und die 
      Constantin Medien AG als Gesellschafter 
      beteiligt sind. 
6.  *Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des 
    Vorstands für das Geschäftsjahr 2015* 
 
    Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
    hat am 10. November 2016 folgenden 
    Beschlussvorschlägen des Vorstands und des 
    Aufsichtsrats zugestimmt: 
 
    a) _'Dem Mitglied des Vorstands Fred Kogel 
       wird für das Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt.'_ 
    b) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Bernhard Burgener wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung 
       erteilt.'_ 
    c) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Antonio Arrigoni wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
 
    Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
    hat am 10. November 2016 folgendem 
    Beschlussvorschlag des Vorstands und des 
    Aufsichtsrats nicht zugestimmt: 
 
    d) _'Dem ehemaligen Mitglied des Vorstands 
       Hanns Beese wird für das Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt.'_ 
 
    Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben 
    Aktionäre der Constantin Medien AG 
    Anfechtungsklagen erhoben. 
 
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Fred Kogel wird gemäß § 
       244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    b) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene 
       Nichtentlastung von Herrn Bernhard 
       Burgener wird gemäß § 244 Satz 1 
       AktG bestätigt.' 
    c) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Antonio Arrigoni wird 
       gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    d) 'Die am 10. November 2016 durch die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der -2-

Hauptversammlung vorgenommene 
       Nichtentlastung von Herrn Hanns Beese 
       wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
       bestätigt.' 
7.  *Bestätigung der Entlastung der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015* 
 
    Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
    hat am 10. November 2016 folgenden 
    Beschlussvorschlägen des Vorstands und des 
    Aufsichtsrats zugestimmt: 
 
    a) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Dr. 
       Dieter Hahn wird für das Geschäftsjahr 
       2015 Entlastung erteilt.'_ 
    b) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats Dr. Bernd Kuhn wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
    c) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Andrea 
       Laub wird für das Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt.'_ 
    d) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats 
       Jean-Baptiste Felten wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.'_ 
    e) _'Dem Mitglied des Aufsichtsrats Jan P. 
       Weidner wird für das Geschäftsjahr 2015 
       Entlastung erteilt.'_ 
    f) _'Dem ehemaligen Mitglied des 
       Aufsichtsrats René Camenzind wird für das 
       Geschäftsjahr 2015 keine Entlastung 
       erteilt.'_ 
 
    Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben 
    Aktionäre der Constantin Medien AG 
    Anfechtungsklagen erhoben. 
 
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Dr. Dieter Hahn wird gemäß 
       § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    b) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Dr. Bernd Kuhn wird gemäß 
       § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    c) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Frau Andrea Laub wird gemäß § 
       244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    d) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Jean-Baptiste Felten wird 
       gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    e) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Entlastung 
       von Herrn Jan P. Weidner wird gemäß 
       § 244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
    f) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene 
       Nichtentlastung von Herrn René Camenzind 
       wird gemäß § 244 Satz 1 AktG 
       bestätigt.' 
8.  *Bestätigung der Wahl von 
    Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
    hat am 10. November 2016 folgenden 
    Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats 
    zugestimmt: 
 
    'Mit Ablauf dieser ordentlichen 
    Hauptversammlung endet die Amtszeit von Frau 
    Andrea Laub, welche von der ordentlichen 
    Hauptversammlung 2013 zum Aufsichtsratsmitglied 
    gewählt wurde. Herr Stefan Collorio wurde auf 
    Antrag des Vorstands der Gesellschaft durch 
    Beschluss des Amtsgerichts München 
    (Registergericht) vom 11. Februar 2016 (als 
    Nachfolger von Herrn René Camenzind) zum 
    Aufsichtsratsmitglied bestellt; seine Amtszeit 
    endet entsprechend dem Antrag des Vorstands mit 
    Ablauf der über die Entlastung für das 
    Geschäftsjahr 2015 beschließenden 
    Hauptversammlung. Ferner hat Herr Dr. Bernd 
    Kuhn sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 
    18. Juli 2016 niedergelegt, dessen Amtszeit mit 
    Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung 
    geendet hätte. 
 
    _Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
    gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung in Verbindung 
    mit §§ 95, 96 Abs. 1 AktG aus sechs 
    Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
    gewählt werden._ 
 
    _Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
    Beschlüsse zu fassen:_ 
 
    a) 'Frau Andrea Laub, Director Finance und 
       Head of Shared Services der Burda Style 
       Group, wohnhaft in München, wird zum 
       Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die 
       Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
       ordentlichen Hauptversammlung der 
       Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
       Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
    b) 'Herr Stefan Collorio, Wirtschaftsprüfer, 
       Steuerberater und Geschäftsführer der 
       M-Audit GmbH 
       Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in 
       München, wohnhaft in München, wird zum 
       Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die 
       Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
       ordentlichen Hauptversammlung der 
       Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
       Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
    c) 'Herr Jörn Arne Rees, Strategieberater 
       sowie Privatdozent an der Columbia 
       Business School, wohnhaft in New 
       York/Vereinigte Staaten von Amerika, wird 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
       Die Amtszeit beginnt nach Ablauf dieser 
       ordentlichen Hauptversammlung der 
       Gesellschaft und endet mit Ablauf der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das zweite Geschäftsjahr nach dem 
       Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
       Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
       beginnt, wird nicht mitgerechnet.' 
 
    _Der Aufsichtsrat stützt seine Wahlvorschläge 
    auf die Empfehlung des Nominierungs- und 
    Rechtsausschusses._ 
 
    _Frau Laub, Herr Collorio und Herr Rees sind im 
    Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
    dieser Hauptversammlung nicht Mitglied in 
    anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
    und vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien._ 
 
    _Gemäß der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 
    5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    werden die persönlichen und geschäftlichen 
    Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidaten zum 
    Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
    einem wesentlich an der Gesellschaft 
    beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt:_ 
 
    * _Herr Collorio ist Mitglied des 
      Aufsichtsrats der Gesellschaft und berät 
      die Aktionärin KF 15 GmbH über die M-Audit 
      GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das 
      Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn 
      ist Gesellschafter und Geschäftsführer der 
      KF 15 GmbH._ 
    * _Frau Laub ist Mitglied des Aufsichtsrats 
      der Gesellschaft; im Übrigen steht 
      Frau Laub weder in persönlichen noch in 
      geschäftlichen Beziehungen zum 
      Unternehmen, zu den Organen der 
      Gesellschaft oder zu einem wesentlich an 
      der Gesellschaft beteiligten Aktionär._ 
    * _Herr Rees ist nicht Mitglied des 
      Aufsichtsrats der Gesellschaft; im 
      Übrigen steht Herr Rees weder in 
      persönlichen noch in geschäftlichen 
      Beziehungen zum Unternehmen, zu den 
      Organen der Gesellschaft oder zu einem 
      wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
      Aktionär.'_ 
 
    Mit Ausnahme der nachfolgend aufgelisteten sind 
    die in den Beschlussvorschlägen des 
    Aufsichtsrates und der Einberufung der 
    Hauptversammlung der Constantin Medien AG zum 
    09. und 10. November 2016 enthaltenen 
    personenbezogenen Angaben in Bezug auf die zur 
    Wahl in den Aufsichtsrat der Constantin Medien 
    AG vorgeschlagenen Kandidaten nach wie vor 
    unverändert zutreffend zum Zeitpunkt der 
    Veröffentlichung dieser 
    Hauptversammlungseinberufung: 
 
    * Betreffend die berufliche Tätigkeit von 
      Herrn Rees wird gegenüber den 
      Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates 
      und der Einberufung der Hauptversammlung 
      der Constantin Medien AG zum 09. und 10. 
      November 2016 folgende Veränderungen 
      offengelegt: Herr Jörn Arne Rees ist 
      Venture Partner der Crosslantic Capital 
      Management GmbH, Direktor bei Synergy 
      Sports, Strategieberater sowie 
      Privatdozent an der Columbia Business 
      School. 
    * Betreffend die Offenlegung gemäß der 
      Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des 
      Deutschen Corporate Governance Kodex wird 
      gegenüber den Beschlussvorschlägen des 
      Aufsichtsrates und der Einberufung der 
      Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
      zum 09. und 10. November 2016 im Hinblick 
      auf Herrn Collorio folgende Veränderung 
      offengelegt: Herr Collorio ist Mitglied 
      des Aufsichtsrats der Gesellschaft und 
      berät die Aktionärin KF 15 GmbH und die 
      DHV GmbH über die M-Audit GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das 
      Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Dieter Hahn 
      ist Gesellschafter und Geschäftsführer der 
      KF 15 GmbH und der DHV GmbH. 
 
    Gegen die vorgenannten Beschlüsse haben 
    Aktionäre der Constantin Medien AG 
    Anfechtungsklagen erhoben. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
    Beschlüsse zu fassen: 
 
    a) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Wahl von 
       Frau Andrea Laub zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats wird gemäß § 244 Satz 
       1 AktG bestätigt.' 
    b) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Wahl von 

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July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Herrn Stefan Collorio zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats wird gemäß § 244 Satz 
       1 AktG bestätigt.' 
    c) 'Die am 10. November 2016 durch die 
       Hauptversammlung vorgenommene Wahl von 
       Herrn Jörn Arne Rees zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats wird gemäß § 244 Satz 
       1 AktG bestätigt.' 
9.  *Bestätigung der Beschlussfassung über eine 
    Satzungsänderung betreffend die Wahl der 
    Aufsichtsratsmitglieder* 
 
    Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
    hat am 10. November 2016 folgendem 
    Beschlussvorschlag des Vorstands und des 
    Aufsichtsrats zugestimmt: 
 
    _'§ 5 Abs. 3 Satz 5 der Satzung wird geändert 
    und lautet künftig wie folgt:_ 
 
    _Die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern 
    bedarf einer Mehrheit von mindestens drei 
    Viertel der abgegebenen Stimmen.'_ 
 
    Gegen den vorgenannten Beschluss haben 
    Aktionäre der Constantin Medien AG 
    Anfechtungsklagen erhoben. 
 
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Die am 10. November 2016 durch die 
    Hauptversammlung vorgenommene Änderung von 
    § 5 Abs. 3 Satz 5 der Satzung wird gemäß § 
    244 Satz 1 AktG bestätigt.' 
10. *Aufhebung der Beschlussfassung über die 
    Strategie zur Neuausrichtung des Constantin 
    Medien-Konzerns gemäß § 119 Abs. 2 AktG* 
 
    Die Hauptversammlung der Constantin Medien AG 
    hat am 10. November 2016 folgendem 
    Beschlussvorschlag des Vorstands zugestimmt: 
 
    'Der Vorstand der Constantin Medien AG 
    beabsichtigt, die Geschäftstätigkeit auf die 
    Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing 
    zu fokussieren, nach Möglichkeit die 
    Verwaltungskosten unter Auflösung von 
    Mehrfachstrukturen zu reduzieren und eine 
    nachhaltige Verbesserung der 
    Finanzierungsstruktur zu erreichen. Dieser 
    Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns 
    stimmt die Hauptversammlung gemäß § 119 
    Abs. 2 AktG zu.' 
 
    Gegen den vorgenannten Beschluss haben 
    Aktionäre der Constantin Medien AG 
    Anfechtungsklagen erhoben. 
 
    Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, 
    folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    'Der oben genannte Beschluss der 
    Hauptversammlung über die Strategie zur 
    Neuausrichtung des Constantin Medien-Konzerns 
    gemäß § 119 Abs. 2 AktG wird mit 
    Rückwirkung auf seine Feststellung am 10. 
    November 2016 aufgehoben.' 
II. *Weitere Angaben und Hinweise zur 
    Hauptversammlung* 
 
    *Vorlagen* 
 
    Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen 
    insbesondere die folgenden Unterlagen in den 
    Geschäftsräumen am Sitz der Constantin Medien 
    AG, Münchener Straße 101g in 85737 
    Ismaning, zur Einsicht der Aktionäre aus und 
    werden jedem Aktionär auf Verlangen 
    unentgeltlich und unverzüglich in Abschrift 
    überlassen: 
 
    Zu Tagesordnungspunkt 1: 
 
    * Jahresabschluss der Constantin Medien AG 
      zum 31. Dezember 2016 nebst 
      zusammengefasstem Konzernlagebericht und 
      Lagebericht 
    * Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 
      nebst zusammengefasstem Konzernlagebericht 
      und Lagebericht 
    * Bericht des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2016 
    * Erläuterungen des Vorstands gemäß § 
      176 Abs. 1 AktG 
 
    Die vorgenannten Unterlagen können 
    außerdem im Internet unter 
    www.constantin-medien.de im Bereich Investor 
    Relations/Hauptversammlung/HV August 2017 
    ordentlich eingesehen werden. 
 
    *Grundkapital und Stimmrechte* 
 
    Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 
    93.600.000,00 und ist eingeteilt in 93.600.000 
    Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 
    93.600.000, hiervon ruhen gemäß § 71b AktG 
    162 Stimmrechte. Diese Angaben beziehen sich 
    auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
    Einberufung im Bundesanzeiger. 
 
    *Bedingungen für die Teilnahme und die Ausübung 
    des Stimmrechts* 
 
    Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach 
    den §§ 121 ff. AktG und §§ 15, 15b der Satzung. 
    Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
    Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
    Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig 
    angemeldet sind und ihre Teilnahmeberechtigung 
    nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss 
    spätestens am 16. August 2017, 24:00 Uhr, dem 
    Vorstand am Sitz der Gesellschaft oder unter 
    folgender Adresse zugehen: 
 
    _Per Post an:_ 
    _Constantin Medien AG_ 
    _c/o Link Market Services GmbH_ 
    _Landshuter Allee 10_ 
    _80637 München_ 
    _Deutschland_ 
    _oder per Telefax an: +49 (0)89 21 0 27-289_ 
    _oder per E-Mail an: 
    inhaberaktien@linkmarketservices.de_ 
 
    Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform 
    (§ 126b BGB) erfolgen. Sie kann auch per 
    Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. 
    Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur 
    Teilnahme an der Hauptversammlung durch eine in 
    Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder 
    englischer Sprache erstellte und auf den Beginn 
    des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 
    02. August 2017, 00:00 Uhr) bezogene 
    Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das 
    depotführende Institut nach. Diese 
    Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse 
    spätestens am 16. August 2017, 24:00 Uhr, 
    eingehen. Wir weisen darauf hin, dass 
    Aktionären, die rechtzeitig angemeldet sind und 
    ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß 
    nachgewiesen haben, Eintrittskarten übermittelt 
    werden. 
 
    *Stimmrechtsvertretung* 
 
    Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
    Hauptversammlung auch durch einen 
    Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine 
    Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
    ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Vollmacht ist 
    in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. § 135 
    AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der 
    Eintrittskarte sowie auf Verlangen wird den 
    Aktionären ein Formular zur Erteilung der 
    Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, 
    das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet 
    werden kann, steht auch zum Download unter 
    www.constantin-medien.de im Bereich Investor 
    Relations/Hauptversammlung/HV August 2017 
    ordentlich bereit. Der Nachweis der 
    Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch per 
    E-Mail unter folgender E-Mail-Adresse 
    übermittelt werden: 
    inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
    Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser 
    Hauptversammlung die von der Gesellschaft 
    benannten, an die Weisungen der Aktionäre 
    gebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
    Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die 
    Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den 
    Unterlagen, die den Aktionären über die 
    Depotbank zugesandt werden. Darüber hinaus 
    stehen den Aktionären auch unter der 
    Internetadresse www.constantin-medien.de im 
    Bereich Investor Relations/Hauptversammlung/HV 
    August 2017 ordentlich weitere Informationen 
    zur Stimmrechtsvertretung durch die von der 
    Gesellschaft bestimmten Stimmrechtsvertreter 
    sowie ein Formular zur Erteilung von Vollmacht 
    und Weisungen an die von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. 
 
    *Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären* 
 
    Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, 
    deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des 
    Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 
    EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass 
    Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
    bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen 
    muss der Gesellschaft unter der nachfolgend 
    bekannt gemachten Adresse mindestens 30 Tage 
    vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der 
    Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
    mitzurechnen sind), also spätestens am 23. Juli 
    2017, 24:00 Uhr, zugehen. 
 
    Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder 
    Aktionär der Gesellschaft einen Gegenantrag 
    gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
    Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
    Tagesordnung übermitteln. Ein Gegenantrag ist 
    nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 
    2 AktG auf der Internetseite zugänglich zu 
    machen, wenn er der Gesellschaft unter der 
    nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
    mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
    (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag 
    des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
    spätestens am 08. August 2017, 24:00 Uhr, 
    zugeht. 
 
    Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer 
    Maßgabe von § 127 AktG einen Wahlvorschlag 
    zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von 
    Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist 
    nach näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 
    1 und 2 AktG auf der Internetseite zugänglich 
    zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der 
    nachfolgend bekannt gemachten Adresse 
    mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung 
    (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag 
    des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also 
    spätestens am 08. August 2017, 24:00 Uhr, 
    zugeht. Anträge oder Wahlvorschläge von 
    Aktionären sind ausschließlich an folgende 
    Anschrift zu richten: 
 
    _Per Post an:_ 
    _Constantin Medien AG_ 
    _Vorstandsbüro_ 
    _Münchener Straße 101g_ 
    _85737 Ismaning_ 
    _oder per Telefax an: +49 (0)89 99 500 555_ 
    _oder per E-Mail an: 

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July 17, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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