DJ DGAP-HV: Aves One AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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DGAP-News: Aves One AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Aves One AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.08.2017 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2017-07-19 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Aves One AG Hamburg ISIN: DE000A168114 WKN: A16811 Einberufung der Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre ein zu der ordentlichen Hauptversammlung der Aves One AG am Dienstag, 29. August 2017, 9.00 Uhr, in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg. I. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aves One AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats* Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss gemäß § 172 AktG bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. Die vorgelegten Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das abgelaufene Geschäftsjahr und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns. Sämtliche vorstehende Unterlagen sind auf www.avesone.com unter der Rubrik Investoren/Finanzberichte zugänglich und werden während der Hauptversammlung ausliegen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 und zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2017 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2018, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2018 erstellt werden, zu wählen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats* Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz ('AktG') in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, welche von der Hauptversammlung gewählt werden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung 2017 für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. a) *Herr Ralf Wohltmann,* Direktor des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin KdöR, wohnhaft in Berlin *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:* Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * MAGNA Asset Management AG, Vorsitzender * Kapilendo AG, Vorsitzender * 7ORCA Asset Management AG, Vorsitzender *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 ff. des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär: * Direktor des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin KdöR. Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin KdöR hält (mittelbar) rd. 18,12 % der Aktien an der Aves One AG. Herr Wohltmann beabsichtigt, sich erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wählen zu lassen und hat sich der diesbezüglichen Unterstützung der anderen Kandidaten vergewissert. b) *Herr Emmerich G. Kretzenbacher,* Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, wohnhaft in Hamburg *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:* Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * BoxDirect AG, Vorsitzender * BoxDirect Vermögensanlagen AG, stellvertretender Vorsitzender * Engel & Völkers Capital AG, stellvertretender Vorsitzender * JDC Group AG, stellvertretender Vorsitzender *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 ff. des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär: * BoxDirect AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats * BoxDirect Vermögensanlagen AG, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender * Engel & Völkers Capital AG, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Die Gesellschaft steht in geschäftlichen Beziehungen zu diesen Unternehmen. c) *Herr Rainer Baumgarten,* Kaufmann, wohnhaft in Hamburg *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:* Es bestehen keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 ff. des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Es bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. Die Vorschläge berücksichtigen die Zielvorgaben des Aufsichtsrats in Bezug auf seine Zusammensetzung und Kompetenzprofile. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten in der Lage sind, die für die Ausübung des Amtes notwendige Zeit aufzuwenden. Auf der Internetseite der Gesellschaft www.avesone.com ist unter der Rubrik Unternehmen jeweils ein Lebenslauf der vorgeschlagenen Kandidaten verfügbar (einschließlich ihres/r relevanten Wissens, Fähigkeiten und Erfahrungen und ihren wichtigsten Tätigkeiten neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Aves One AG). 6. *Beschlussfassung über die Erweiterung des Aufsichtsrats durch entsprechende Satzungsänderung* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht derzeit gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat soll nun auf vier Mitglieder erweitert werden. Alle vier Mitglieder sollen gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Bestellung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 der Satzung, soweit die Hauptversammlung bei der Wahl nichts anderes bestimmt, jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung wie folgt zu ändern: '(1) Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern. [.]' 7. *Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Sofern die Hauptversammlung die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats beschließt, muss ein neues Mitglied für den dann vierköpfigen Aufsichtsrat gewählt werden. Dieses würde mit Eintragung der Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrats gemäß Tagesordnungspunkt 6 zum Mitglied des Aufsichtsrats werden. Der nach erfolgter Eintragung der Satzungsänderung gemäß Hauptversammlungsbeschluss zu Tagesordnungspunkt 6 und gemäß § 96 Abs. 1, § 101 AktG i.V.m. § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung n.F. aus vier Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, 6. Fall AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der
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July 19, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, *Frau Britta Horney,* Rechtsanwältin, wohnhaft in Appen, in den Aufsichtsrat zu wählen, für eine Amtszeit, beginnend mit der Eintragung der Änderung von § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung in das Handelsregister und für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:* Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * SUPERIOR Beteiligungen AG, Mitglied * BoxDirect AG, stellvertretende Vorsitzende * BoxDirect Vermögensanlagen AG, Vorsitzende *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 ff. des Deutschen Corporate Governance Kodex:* Persönliche oder geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär: * SUPERIOR Beteiligungen AG, Mitglied des Aufsichtsrats * BoxDirect AG, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende * BoxDirect Vermögensanlagen AG, Aufsichtsratsvorsitzende Die Gesellschaft steht in geschäftlichen Beziehungen zu diesen Unternehmen. Der Vorschlag berücksichtigt die Zielvorgaben des Aufsichtsrats in Bezug auf seine Zusammensetzung und Kompetenzprofile. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagene Kandidatin in der Lage ist, die für die Ausübung des Amtes notwendige Zeit aufzuwenden. Auf der Internetseite der Gesellschaft www.avesone.com ist unter der Rubrik Investoren und weiter Hauptversammlung ein Lebenslauf der vorgeschlagenen Kandidatin verfügbar (einschließlich ihres/r relevanten Wissens, Fähigkeiten und Erfahrungen und ihren wichtigsten Tätigkeiten neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Aves One AG). 8. *Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Nach § 11 Absatz 1 der Satzung ist für die Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats die Hauptversammlung zuständig. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen an die Tätigkeit des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und des erweiterten Umfangs dieser Tätigkeit infolge der Bestimmung als Beauftragter des Aufsichtsrats für Rechnungslegung und Prüfung sowie der Entsendung in den Anlage- und Finanzierungsausschuss des Vorstands zur Vorprüfung von Investitionsempfehlungen soll die Vergütung für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden erhöht werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die feste Vergütung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden vom derzeit 1,5-fachen der Vergütung der einfachen Aufsichtsratsmitglieder in Höhe von EUR 15.000,00 p.a. auf EUR 50.000,00 p.a. (zzgl. etwaiger USt) anzuheben. Die Neuregelung gilt ab dem Beginn des laufenden Geschäftsjahres. Im Übrigen bleibt der Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 5. September 2016 unter TOP 8 b) über die Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats der Gesellschaft unberührt. 9. *Beschlussfassung über Aufhebung der verbliebenen Genehmigten Kapitalien 2016 und 2016/II (§ 4 Abs. 5 und 6 der Satzung) und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017 mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss sowie über entsprechende Satzungsänderungen* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen: a) Der Vorstand wird - unter gleichzeitiger Aufhebung des zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden und noch nicht ausgenutzten Genehmigten Kapitals 2016 (§ 4 Abs. 5 der Satzung) und 2016/II (§ 4 Abs. 6 der Satzung) einschließlich der hierfür erteilten Ermächtigung - mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Eintragung der nachfolgend unter Buchstabe b) beschlossenen Satzungsänderung in das Handelsregister ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 28. August 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 6.449.754,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur in den folgenden Fällen zulässig: (i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt, und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten; (iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde, oder (iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Dies umfasst die Ermächtigung zur Ausgabe von Vorzugsaktien unter Gewährung oder Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts. Der Vorstand wird ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2017 abzuändern. Das Genehmigte Kapital 2017 soll erst und nur dann zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden, wenn (i) die vom Vorstand am 12. Juni 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 13. Juni 2017 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen um EUR 1.557.831,00, (ii) die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 11. Juli 2017 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen um EUR 857.067,00 und (iii) die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 11. Juli 2017 beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen um EUR 1.277.611,00
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