Wer online eine Reise buchen oder einen Einkauf bezahlen will, dürfte das schon erlebt haben: Zahlungen per Kreditkarte kosten manchmal einen saftigen Aufpreis etwa im Vergleich zu anderen Bezahlverfahren wie Vorkasse etc. Der Bundesgerichtshof (BGH) springt Verbrauchern bei.
Das oberste Zivilgericht hat jetzt verfügt, dass die Bezahlung per "Sofortüberweisung" nicht als einziges unentgeltiches Zahlungsmitteln angeboten darf, wie geschen auf der Reiseplattform start.de der DB Vertrieb GmBH. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen diese Praxis geklagt. Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern beim Bezahlen im Internet, meint der vzbv.
Knackpunkt bei Sofortüberweisung.de: Verbrauchen müssen dafür sensible Bankdaten bei einem Drittanbieter eingeben; das kann nach aktueller Rechtslage zu Problemen mit der Hausbank führe, sollte etwas schief gehen. "Die einzige kostenlose Bezahlmöglichkeit darf Verbraucher nicht zwingen, gegen das Verbot ihrer Bank zu verstoßen, sensible Daten an einen externen Dienstleister zu übermitteln", sagt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Das oberste Zivilgericht hat jetzt verfügt, dass die Bezahlung per "Sofortüberweisung" nicht als einziges unentgeltiches Zahlungsmitteln angeboten darf, wie geschen auf der Reiseplattform start.de der DB Vertrieb GmBH. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen diese Praxis geklagt. Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern beim Bezahlen im Internet, meint der vzbv.
Knackpunkt bei Sofortüberweisung.de: Verbrauchen müssen dafür sensible Bankdaten bei einem Drittanbieter eingeben; das kann nach aktueller Rechtslage zu Problemen mit der Hausbank führe, sollte etwas schief gehen. "Die einzige kostenlose Bezahlmöglichkeit darf Verbraucher nicht zwingen, gegen das Verbot ihrer Bank zu verstoßen, sensible Daten an einen externen Dienstleister zu übermitteln", sagt ...Den vollständigen Artikel lesen ...