Anzeige
Mehr »
Login
Freitag, 26.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
420 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Biotest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Biotest Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Biotest Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-07-20 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Biotest Aktiengesellschaft Dreieich - ISIN 
DE0005227201, DE0005227235 - 
- WKN 522720, 522723 - Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2017 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 
dem 30. August 2017, 10:30 Uhr, in der Alten Oper 
Frankfurt, Opernplatz, Mozart Saal, 60313 Frankfurt am 
Main, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Biotest AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des 
   Lageberichts für die Biotest AG und den 
   Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB* 
 
   Die genannten Unterlagen können im Internet 
   unter 
 
   www.biotest.com 
 
   eingesehen werden und werden in der 
   Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss 
   zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe 
   von EUR 12.824.630,59 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 1.385.000,82 
   Dividende von EUR 0,07 je 
   dividendenberechtigter 
   Vorzugsaktie auf 
   19.785.726 Stück 
   Vorzugsaktien ohne 
   Stimmrecht 
   Ausschüttung einer         EUR 989.286,30 
   Dividende von EUR 0,05 je 
   dividendenberechtigter 
   Stammaktie auf 
   19.785.726 Stück 
   Stammaktien 
   Ausschüttung insgesamt     EUR 2.374.287,12 
   Gewinnvortrag auf neue     EUR 10.450.343,47 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn               EUR 12.824.630,59 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in 
   der ab 1. Januar 2017 geltenden Fassung ist 
   der Anspruch auf die Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 4. September 
   2017, fällig. Die Dividende wird am 4. 
   September 2017 ausgezahlt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Eschborn/Frankfurt am Main, zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu 
   wählen. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat und Wahl von einem 
   Ersatzmitglied* 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gem. §§ 96 Absatz 1 
   4. Alternative, 101 AktG, § 1 Absatz 1 Ziffer 
   1, § 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz und 
   § 9 Absatz 1 der Satzung aus insgesamt sechs 
   Mitgliedern, von denen vier von den Aktionären 
   und zwei von den Arbeitnehmern gewählt werden. 
 
   Mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung 
   am 30. August 2017 endet die Amtszeit der 
   durch die Hauptversammlung gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Die OGEL GmbH hat erklärt, dass sie auf die 
   Ausübung ihres Entsendungsrechts gem. § 9 (a) 
   Absatz 1 der Satzung bis auf weiteres 
   verzichtet. Aufgrund des Verzichts der OGEL 
   GmbH sind daher vier neue 
   Aufsichtsratsmitglieder von der 
   Hauptversammlung zu wählen. Außerdem soll 
   für ein neu zu wählendes Aufsichtsratsmitglied 
   ein Ersatzmitglied gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende 
   Personen für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
   2021 beschließen wird, als 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   * *Herrn Rolf Hoffmann*, Weggis/Schweiz, 
     Lehrbeauftragter der University of North 
     Carolina Kenan-Flagler Business School, 
     Chapel Hill/Vereinigte Staaten von Amerika 
   * *Frau Dr. Cathrin Schleussner*, 
     Neu-Isenburg, Geschäftsführerin der OGEL 
     GmbH, Frankfurt am Main 
   * *Frau Christine Kreidl*, Regensburg, 
     Wirtschaftsprüferin, Steuerberater, 
     selbstständig 
   * *Herrn Kurt Hardt*, Biberach, Mitglied des 
     Vorstands der Kreissparkasse Biberach 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt außerdem vor, 
   Herrn Tan Yang zum Ersatzmitglied für den 
   vorgenannten Vertreter der Aktionäre, Herrn 
   Kurt Hardt, zu wählen: 
 
   * *Herrn Tan Yang*, Hongkong/Volksrepublik 
     China, Geschäftsführer der Creat Capital 
     Company Limited, Hongkong/Volksrepublik 
     China 
 
   Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den 
   Aufsichtsrat qualifiziert sich unter anderem 
   Frau Christine Kreidl aufgrund ihres 
   beruflichen Hintergrunds als Finanzexpertin i. 
   S. d. § 100 Absatz 5 AktG. Es ist 
   beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat in 
   Übereinstimmung mit dem Deutschen 
   Corporate Governance Kodex im Wege der 
   Einzelwahl durchzuführen. Dem Votum des 
   Aufsichtsrats folgend beabsichtigt Herr Rolf 
   Hoffmann, für den Aufsichtsratsvorsitz zu 
   kandidieren. 
 
   Zu Ziffer 5.4.1 Absatz 5 bis 7 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird erklärt, dass 
   zwischen Frau Dr. Cathrin Schleussner als 
   Geschäftsführerin der OGEL GmbH und der OGEL 
   GmbH, die wesentlich als Aktionärin an der 
   Biotest AG beteiligt ist, eine geschäftliche 
   Beziehung besteht. Nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats bestehen darüber hinaus weder 
   zwischen Frau Dr. Cathrin Schleussner noch den 
   übrigen vorgeschlagenen Kandidaten und der 
   Biotest AG, deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der Biotest AG oder einem wesentlich 
   an der Biotest AG beteiligten Aktionär 
   persönliche oder geschäftliche Beziehungen, 
   die ein objektiv urteilender Aktionär für 
   seine Wahlentscheidung als maßgebend 
   ansehen würde. 
 
   Angaben gem. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG zu 
   Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften 
   in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   *Herr Rolf Hoffmann:* 
 
   1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      Mitglied des Aufsichtsrats der STADA 
      Arzneimittel AG, Bad Vilbel 
   2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      Mitglied des Verwaltungsrats (_Board of 
      Directors_) der Trigemina Inc., San 
      Francisco/Vereinigte Staaten von Amerika 
 
      Beobachter (_Board Observer_) im 
      Aufsichtsrat der Genmab A/S, 
      Kopenhagen/Dänemark 
 
   *Frau Dr. Cathrin Schleussner:* 
 
   1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      Keine 
   2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      Mitglied des Aufsichtsrats der 
      Bürgerhospital und Clementine 
      Kinderhospital gGmbH, Frankfurt/Main 
 
   *Frau Christine Kreidl:* 
 
   1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      Mitglied des Aufsichtsrats 
      (stellvertretende 
      Aufsichtsratsvorsitzende, Financial 
      Expert) der Singulus Technologies AG, 
      Kahl am Main 
   2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      Keine 
 
   *Herr Kurt Hardt:* 
 
   1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      Keine 
   2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      Keine 
 
   *Herr Tan Yang:* 
 
   1. Mitgliedschaften in gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      Mitglied des Aufsichtsrats der Tiancheng 
      (Germany) Pharmaceutical Holdings AG, 
      München 
   2. Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      Mitglied des Verwaltungsrats (_Board of 
      Directors_) (Vorsitzender) der Creat 
      Resources Holdings Limited, 
      Burnie/Australien 
 
      Mitglied des Verwaltungsrats (_Board of 
      Directors_) der Tiancheng International 
      Investment Limited, 
      Hongkong/Volksrepublik China 
 
      Beobachter (_Board Observer_) im 
      Aufsichtsrat der Bio Products Laboratory 
      Ltd., Elstree/Großbritannien 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 20, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.