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DGAP-HV: mybet Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.08.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: mybet Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
mybet Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
31.08.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-07-21 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
mybet Holding SE Berlin ISIN DE000A0JRU67; WKN A0JRU6 
ISIN DE000A2AA4N6; WKN A2AA4N 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am *31. August 
2017* um *10:00 Uhr* im *Tagungszentrum Neue Mälzerei, 
Friedenstr. 91, 10249 Berlin* stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung. 
 
Die Tagesordnung lautet wie folgt: 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
   des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns 
   für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 
   4, 315 Abs. 4 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 
   ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG 
   festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung entfällt daher nach den 
   gesetzlichen Bestimmungen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands* 
 
   *Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,* 
 
   den Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   *Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,* 
 
   den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für 
   die etwaige prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   *Der Aufsichtsrat schlägt vor,* 
 
   die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und 
   zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
   neuen Genehmigten Kapitals 2017/I und der 
   Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts 
   der Aktionäre; Satzungsänderung* 
 
   Um der mybet Holding SE weitere notwendige 
   Flexibilität bei der Finanzierung zu geben, 
   soll ein neues genehmigtes Kapital mit 
   entsprechender Änderung von § 5 der 
   Satzung geschaffen werden. 
 
   *Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen:* 
 
   a) Der Vorstand wird ermächtigt, das 
      Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit 
      bis zum 30. August 2022 mit Zustimmung 
      des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals 
      in Teilbeträgen um insgesamt bis zu 
      10.000.000,00 Euro durch Ausgabe bis zu 
      10.000.000 neuer, auf den Namen lautender 
      Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 
      Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe 
      gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu 
      erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). 
   b) Den Aktionären steht dabei grundsätzlich 
      ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können 
      auch von einem Kreditinstitut oder einem 
      Bankenkonsortium mit der Verpflichtung 
      übernommen werden, diese den Aktionären 
      zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird 
      jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats das Bezugsrecht der 
      Aktionäre für Spitzenbeträge sowie bei 
      Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, 
      insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, 
      Unternehmensteilen und Beteiligungen an 
      Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, 
      wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf 
      gerichtete Lizenzen, oder sonstigen 
      Produktrechten oder sonstigen 
      Sacheinlagen, auszuschließen. 
   c) Der Vorstand wird ermächtigt, die 
      weiteren Bedingungen der Aktienausgabe 
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
      festzulegen. 
   d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
      Fassung des § 5 der Satzung entsprechend 
      der jeweiligen Inanspruchnahme des 
      Genehmigten Kapitals 2017/I anzupassen. 
   e) In § 5 der Satzung wird ein neuer Absatz 
      11 eingefügt: 
 
      '(11) Der Vorstand ist ermächtigt, das 
      Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit 
      bis zum 30. August 2022 mit Zustimmung 
      des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals 
      um bis zu 10.000.000,00 Euro durch 
      Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen, auf 
      den Namen lautenden Stückaktien mit 
      Gewinnberechtigung ab Beginn des 
      Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- 
      und/oder Sacheinlagen zu erhöhen 
      (Genehmigtes Kapital 2017/I). Den 
      Aktionären steht dabei grundsätzlich ein 
      Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch 
      von einem Kreditinstitut oder einem 
      Bankenkonsortium mit der Verpflichtung 
      übernommen werden, diese den Aktionären 
      zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist 
      jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats das Bezugsrecht der 
      Aktionäre für Spitzenbeträge sowie bei 
      Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, 
      insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, 
      Unternehmensteilen und Beteiligungen an 
      Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, 
      wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf 
      gerichtete Lizenzen, oder sonstigen 
      Produktrechten oder sonstigen 
      Sacheinlagen, auszuschließen. Der 
      Vorstand ist ermächtigt, die weiteren 
      Bedingungen der Aktienausgabe mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. 
      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die 
      Fassung des § 5 der Satzung entsprechend 
      der jeweiligen Inanspruchnahme des 
      Genehmigten Kapitals 2017/I anzupassen.' 
6. *Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung 
   des Bedingten Kapitals 2014/I, die Ermächtigung 
   zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und 
   die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2017/I 
   sowie die Ermächtigung zum 
   Bezugsrechtsausschluss; Satzungsänderung* 
 
   Das Bedingte Kapital 2014/I wurde im Rahmen der 
   Begebung einer Wandelschuldverschreibung 
   2015/2020 im Jahr 2015 ausgenutzt. Die noch 
   bestehenden Wandlungsrechte beziehen sich auf 
   nur noch 1.768.000 Aktien. Damit wird das 
   Bedingte Kapital 2014/I in Höhe von 
   3.232.000,00 Euro für die 
   Wandelschuldverschreibung 2015/2020 nicht 
   benötigt. Die Ermächtigungsgrundlage zur 
   Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, zu 
   deren Bedienung das Bedingte Kapital 2014/I 
   geschaffen wurde, ist am 4. Juni 2017 
   ausgelaufen. Das Bedingte Kapital 2014/I kann 
   daher in Höhe von 3.232.000,00 Euro aufgehoben 
   werden. Es soll eine neue Ermächtigung zur 
   Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie 
   ein korrespondierendes bedingtes Kapital 
   geschaffen werden. 
 
   *Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen:* 
 
   a) Das Bedingte Kapital 2014/I wird 
      teilweise in Höhe von 3.232.000,00 Euro 
      aufgehoben und damit auf 1.768.000,00 
      Euro reduziert. § 5 Absatz 8 Satz 1 der 
      Satzung wird entsprechend wie folgt 
      angepasst: 
 
      '(8) Das Grundkapital der Gesellschaft 
      ist um 1.768.000,00 Euro durch Ausgabe 
      von bis 1.768.000 auf den Namen lautende 
      nennbetraglose Stammaktien (Stückaktien) 
      bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 
      2014/I).' 
   b) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 30. 
      August 2022 einmalig oder mehrmals in 
      Teilbeträgen Wandelschuldverschreibungen 
      mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im 
      Gesamtnennbetrag von bis zu 32.000.000,00 
      Euro auszugeben und die 
      Wandelschuldverschreibungen mit 
      Wandlungsrechten auszustatten, die den 
      Erwerber nach näherer Maßgabe dieses 
      Beschlusses und der Anleihebedingungen 
      berechtigen, Aktien der Gesellschaft zu 
      beziehen. Die Wandlungsrechte dürfen sich 
      auf bis zu 8.000.000 auf den Namen 
      lautende nennbetragslose Stückaktien der 
      Gesellschaft im rechnerischen 
      Gesamtnennbetrag von bis zu 8.000.000,00 
      Euro beziehen. Die Anleihebedingungen 
      können vorsehen, dass im Falle der 
      Wandlung statt Aktien der Gesellschaft 
      deren Gegenwert in Geld gezahlt wird. Der 
      Gegenwert entspricht dabei nach näherer 
      Maßgabe der Anleihebedingungen dem 
      rechnerischen Durchschnitt der 
      Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft 
      im XETRA-Handel (oder einem 
      vergleichbaren Nachfolgesystem) während 
      der letzten zehn Börsenhandelstage vor 
      Erklärung der Wandlung. Die 
      Anleihebedingungen können ferner 
      vorsehen, dass die 
      Wandelschuldverschreibungen statt in neue 
      Aktien aus bedingtem Kapital in bereits 
      existierende Aktien der Gesellschaft 
      gewandelt werden können. Die Ermächtigung 
      steht unter dem Vorbehalt, dass die zur 
      Bedienung der Wandlungsrechte 
      erforderliche bedingte Kapitalerhöhung 
      gemäß dem Beschluss zu 
      Tagesordnungspunkt 6 in das 
      Handelsregister der Gesellschaft 
      eingetragen wird. 
   c) Die Wandelschuldverschreibungen sind den 

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July 21, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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