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DGAP-News: mybet Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
mybet Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
31.08.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2017-07-21 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
mybet Holding SE Berlin ISIN DE000A0JRU67; WKN A0JRU6
ISIN DE000A2AA4N6; WKN A2AA4N
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am *31. August
2017* um *10:00 Uhr* im *Tagungszentrum Neue Mälzerei,
Friedenstr. 91, 10249 Berlin* stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Die Tagesordnung lautet wie folgt:
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns
für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs.
4, 315 Abs. 4 HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss
ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung entfällt daher nach den
gesetzlichen Bestimmungen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands*
*Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,*
den Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats*
*Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,*
den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für
die etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr
2017*
*Der Aufsichtsrat schlägt vor,*
die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und
zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2017 zu wählen.
5. *Beschlussfassung über die Schaffung eines
neuen Genehmigten Kapitals 2017/I und der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre; Satzungsänderung*
Um der mybet Holding SE weitere notwendige
Flexibilität bei der Finanzierung zu geben,
soll ein neues genehmigtes Kapital mit
entsprechender Änderung von § 5 der
Satzung geschaffen werden.
*Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:*
a) Der Vorstand wird ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit
bis zum 30. August 2022 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals
in Teilbeträgen um insgesamt bis zu
10.000.000,00 Euro durch Ausgabe bis zu
10.000.000 neuer, auf den Namen lautender
Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab
Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I).
b) Den Aktionären steht dabei grundsätzlich
ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können
auch von einem Kreditinstitut oder einem
Bankenkonsortium mit der Verpflichtung
übernommen werden, diese den Aktionären
zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird
jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre für Spitzenbeträge sowie bei
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen,
insbesondere zum Erwerb von Unternehmen,
Unternehmensteilen und Beteiligungen an
Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten,
wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf
gerichtete Lizenzen, oder sonstigen
Produktrechten oder sonstigen
Sacheinlagen, auszuschließen.
c) Der Vorstand wird ermächtigt, die
weiteren Bedingungen der Aktienausgabe
mit Zustimmung des Aufsichtsrats
festzulegen.
d) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die
Fassung des § 5 der Satzung entsprechend
der jeweiligen Inanspruchnahme des
Genehmigten Kapitals 2017/I anzupassen.
e) In § 5 der Satzung wird ein neuer Absatz
11 eingefügt:
'(11) Der Vorstand ist ermächtigt, das
Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit
bis zum 30. August 2022 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals
um bis zu 10.000.000,00 Euro durch
Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen, auf
den Namen lautenden Stückaktien mit
Gewinnberechtigung ab Beginn des
Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar-
und/oder Sacheinlagen zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2017/I). Den
Aktionären steht dabei grundsätzlich ein
Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch
von einem Kreditinstitut oder einem
Bankenkonsortium mit der Verpflichtung
übernommen werden, diese den Aktionären
zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist
jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der
Aktionäre für Spitzenbeträge sowie bei
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen,
insbesondere zum Erwerb von Unternehmen,
Unternehmensteilen und Beteiligungen an
Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten,
wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf
gerichtete Lizenzen, oder sonstigen
Produktrechten oder sonstigen
Sacheinlagen, auszuschließen. Der
Vorstand ist ermächtigt, die weiteren
Bedingungen der Aktienausgabe mit
Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die
Fassung des § 5 der Satzung entsprechend
der jeweiligen Inanspruchnahme des
Genehmigten Kapitals 2017/I anzupassen.'
6. *Beschlussfassung über die teilweise Aufhebung
des Bedingten Kapitals 2014/I, die Ermächtigung
zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und
die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2017/I
sowie die Ermächtigung zum
Bezugsrechtsausschluss; Satzungsänderung*
Das Bedingte Kapital 2014/I wurde im Rahmen der
Begebung einer Wandelschuldverschreibung
2015/2020 im Jahr 2015 ausgenutzt. Die noch
bestehenden Wandlungsrechte beziehen sich auf
nur noch 1.768.000 Aktien. Damit wird das
Bedingte Kapital 2014/I in Höhe von
3.232.000,00 Euro für die
Wandelschuldverschreibung 2015/2020 nicht
benötigt. Die Ermächtigungsgrundlage zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, zu
deren Bedienung das Bedingte Kapital 2014/I
geschaffen wurde, ist am 4. Juni 2017
ausgelaufen. Das Bedingte Kapital 2014/I kann
daher in Höhe von 3.232.000,00 Euro aufgehoben
werden. Es soll eine neue Ermächtigung zur
Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie
ein korrespondierendes bedingtes Kapital
geschaffen werden.
*Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:*
a) Das Bedingte Kapital 2014/I wird
teilweise in Höhe von 3.232.000,00 Euro
aufgehoben und damit auf 1.768.000,00
Euro reduziert. § 5 Absatz 8 Satz 1 der
Satzung wird entsprechend wie folgt
angepasst:
'(8) Das Grundkapital der Gesellschaft
ist um 1.768.000,00 Euro durch Ausgabe
von bis 1.768.000 auf den Namen lautende
nennbetraglose Stammaktien (Stückaktien)
bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2014/I).'
b) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 30.
August 2022 einmalig oder mehrmals in
Teilbeträgen Wandelschuldverschreibungen
mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im
Gesamtnennbetrag von bis zu 32.000.000,00
Euro auszugeben und die
Wandelschuldverschreibungen mit
Wandlungsrechten auszustatten, die den
Erwerber nach näherer Maßgabe dieses
Beschlusses und der Anleihebedingungen
berechtigen, Aktien der Gesellschaft zu
beziehen. Die Wandlungsrechte dürfen sich
auf bis zu 8.000.000 auf den Namen
lautende nennbetragslose Stückaktien der
Gesellschaft im rechnerischen
Gesamtnennbetrag von bis zu 8.000.000,00
Euro beziehen. Die Anleihebedingungen
können vorsehen, dass im Falle der
Wandlung statt Aktien der Gesellschaft
deren Gegenwert in Geld gezahlt wird. Der
Gegenwert entspricht dabei nach näherer
Maßgabe der Anleihebedingungen dem
rechnerischen Durchschnitt der
Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft
im XETRA-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) während
der letzten zehn Börsenhandelstage vor
Erklärung der Wandlung. Die
Anleihebedingungen können ferner
vorsehen, dass die
Wandelschuldverschreibungen statt in neue
Aktien aus bedingtem Kapital in bereits
existierende Aktien der Gesellschaft
gewandelt werden können. Die Ermächtigung
steht unter dem Vorbehalt, dass die zur
Bedienung der Wandlungsrechte
erforderliche bedingte Kapitalerhöhung
gemäß dem Beschluss zu
Tagesordnungspunkt 6 in das
Handelsregister der Gesellschaft
eingetragen wird.
c) Die Wandelschuldverschreibungen sind den
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July 21, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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