Von Emre Peker
BRÜSSEL (Dow Jones)--Das zweithöchste Gericht der Europäischen Union hat eine vorangegangene Entscheidung aufgehoben, die dem russischen Gaskonzern Gazprom den Export von mehr Erdgas über Pipelines in der Ostsee untersagt hatte. Das in Luxemburg ansässige Gericht urteilte, Polen und die polnischen Unternehmen hätten nicht darlegen können, welcher Schaden dadurch entsteht, dass die Russen Gas auf neuen Wegen abseits der traditionellen Pipelines durch Weißrussland und die Ukraine pumpen. Eine endgültige Entscheidung in der Sache soll es 2019 geben.
Das Gericht hatte zunächst im Dezember 2016 die höheren Exporte Gazproms über die Opal-Pipeline untersagt. Diese ist mit der Pipeline Nord Stream verbunden, die Russland direkt mit Deutschland unter der Ostsee verbindet. Polen und zwei polnische Versorger hatten dadurch die Energiesicherheit Europas in Gefahr gesehen.
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July 21, 2017 13:00 ET (17:00 GMT)
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