Der Oberste Gerichtshof (OGH) erteilte dem ursprünglichen Plan des oberösterreichischen Wasseraufbereiters BWT zum Börsenrückzug eine Absage: Er hat entschieden, dass sich BWT nicht durch eine Verschmelzung der Gesellschaft mit ihrer eigens dazu gegründeten, nicht börsenotierten Tochter von der Börse zurückziehen darf.Der ...Den vollständigen Artikel lesen ...