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DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 30.08.2017 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-07-24 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft Bad Vilbel WKN 
725180 
ISIN DE0007251803 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2017 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 30. August 2017 um 10.00 Uhr (MESZ) im Congress 
Center Messe Frankfurt, 
Congress Ebene C2, Saal Harmonie, Ludwig-Erhard-Anlage 
1, 
60327 Frankfurt am Main, ein. 
Tagesordnung Tagesordnungspunkt 1 
 
*Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der STADA 
Arzneimittel AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts für die STADA 
Arzneimittel AG und des Konzernlageberichts, des 
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
§ 289 Absatz 4 und § 315 Absatz 4 HGB sowie des 
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 27. März 
2017 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss nach § 
172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der 
Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 1 ist daher 
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht 
vorgesehen. Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 
werden den Aktionären ab der Einberufung der 
Hauptversammlung im Internet unter 
 
www.stada.de/hv2017 
 
zugänglich gemacht. Ferner werden sie in der 
Hauptversammlung zur Einsicht ausgelegt und dort näher 
erläutert. 
 
Tagesordnungspunkt 2 
 
*Beschlussfassung über die Verwendung des 
Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von EUR 
67.032.635,51 wie folgt zu verwenden: 
 
1.       Ausschüttung einer    EUR 44.825.852,88 
         Dividende von EUR 
         0,72 je 
         dividendenberechtigte 
         r Aktie 
         (bei 62.258.129 
         dividendenberechtigte 
         n Aktien) 
 
2.       Gewinnvortrag auf     EUR 22.206.782,63 
         neue Rechnung 
 
Bilanzgewinn                   EUR 67.032.635,51 
 
Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende 
und für den Gewinnvortrag sind die zum Zeitpunkt des 
Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten 
Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft 
gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG 
nicht dividendenberechtigt. Sollte sich die Anzahl der 
dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung 
verändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
werden. Dieser wird jedoch unverändert eine 
Ausschüttung von EUR 0,72 je dividendenberechtigter 
Aktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die 
Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsehen. 
 
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in der ab 1. 
Januar 2017 geltenden Fassung ist der Anspruch auf die 
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss 
folgenden Geschäftstag, das heißt am 4. September 
2017, fällig. 
 
Tagesordnungspunkt 3 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
Entlastung zu erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 4 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2016 
Entlastung zu erteilen. 
 
Tagesordnungspunkt 5 
 
*Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2017 zu wählen. 
 
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung und 
Präferenz des Prüfungsausschusses. Auf Grundlage eines 
gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 
2014 über spezifische Anforderungen an die 
Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem 
Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG 
der Kommission (_Abschlussprüferverordnung_) 
durchgeführten Auswahlverfahrens hat der 
Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der 
Hauptversammlung vorzuschlagen, entweder die Ernst & 
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn, 
oder die PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
Geschäftsjahr 2017 zu wählen. Dabei hat der 
Prüfungsausschuss seine Präferenz für die 
PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mitgeteilt. 
 
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch 
Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 
der Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt 
wurde. 
 
Tagesordnungspunkt 6 
 
*Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur 
Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
Nach § 120 Absatz 4 AktG kann die Hauptversammlung - 
allerdings ohne die Begründung von Rechten und 
Pflichten - über die Billigung des Systems zur 
Vergütung der Vorstandsmitglieder beschließen. 
Zuletzt hat die ordentliche Hauptversammlung der 
Gesellschaft das Vergütungssystem mit Beschluss am 16. 
Juni 2011 gebilligt. Der Aufsichtsrat hat in seiner 
Sitzung am 13. Dezember 2016 ein neues 
Vorstandsvergütungssystem beschlossen, das der 
Hauptversammlung in diesem Jahr zur Billigung vorgelegt 
werden soll. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll 
in Zukunft nach diesem neuen Vergütungssystem erfolgen. 
Dem mit Herrn Dr. Barthold Piening als 
Vorstandsmitglied abgeschlossenen Anstellungsvertrag 
liegt das neue Vergütungssystem bereits zu Grunde. Dem 
mit Herrn Engelbert Coster Tjeenk Willink sowie Herrn 
Dr. Bernhard Düttmann abgeschlossenen 
Anstellungsvertrag liegt das neue Vergütungssystem 
aufgrund der lediglich interimistisch erfolgten 
Bestellung jeweils bis zum 31. Dezember 2017 nicht 
zugrunde. 
 
Das bisherige System zur Vergütung der 
Vorstandsmitglieder ist ausführlich im 
Vergütungsbericht 2016 unter 'Struktur des 
Vorstandsvergütungssystems im Geschäftsjahr 2016' 
dargestellt. Dieser Abschnitt des Vergütungsberichts 
ist als Teil des Lageberichts für das Geschäftsjahr 
2016 im Geschäftsbericht 2016 ab Seite 75 abgedruckt. 
Das am 13. Dezember 2016 vom Aufsichtsrat beschlossene 
neue Vorstandsvergütungssystem ist in einem separaten 
Bericht dargestellt. Der Vergütungsbericht des 
Geschäftsjahres 2016 mit dem bisherigen 
Vergütungssystem und der separate Bericht zum neuen 
Vorstandsvergütungssystem sind auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.stada.de/hv2017 
 
zugänglich und liegen auch während der Hauptversammlung 
zur Einsichtnahme aus. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
beschließen: 
 
Die Hauptversammlung billigt das neue, vom Aufsichtsrat 
in seiner Sitzung am 13. Dezember 2016 beschlossene 
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, das im 
separaten Bericht zum neuen Vorstandsvergütungssystem 
dargestellt ist. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von EUR 
162.090.344,00; es ist eingeteilt in 62.342.440 Stück 
Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen 
Anteil am Grundkapital von EUR 2,60 je Aktie. Jede 
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im 
Zeitpunkt der Einberufung 84.311 eigene Aktien. Die 
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
beläuft sich auf 62.258.129 Stück. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der 
Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen sind und ihre Teilnahme bei der 
Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der 
Gesellschaft die Anmeldung bis spätestens zum 23. 
August 2017, 24.00 Uhr (MESZ), unter nachstehender 
Adresse 
 
STADA Arzneimittel AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21027288 
 
zugegangen ist. 
 
Die Anmeldung kann bis spätestens 23. August 2017, 
24.00 Uhr (MESZ), auch auf elektronischem Weg unter 
Verwendung des von der Gesellschaft unter 
 
www.stada.de/hv2017 
 
angebotenen Internetformulars oder per E-Mail an 
hv2017@stada.de erfolgen. Die individuellen 
Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten 
Internetformulars werden den Aktionären mit dem 
Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 24, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft: -2-

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 
Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im 
Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von 
Teilnahme- und Stimmrechten ist der Eintragungsstand 
des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung 
maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen 
werden in der Zeit vom 24. August 2017, 0.00 Uhr 
(MESZ), bis einschließlich 30. August 2017, 24.00 
Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister 
vorgenommen. Daher wird der für die Ausübung der 
Teilnahme- und Stimmrechte zur Hauptversammlung 
maßgebliche Eintragungsstand des Aktienregisters 
dem Eintragungsstand zum Anmeldeschluss am 23. August 
2017, 24.00 Uhr (MESZ), entsprechen. Technischer 
Bestandsstichtag (sog. 'Technical Record Date') ist 
daher der Ablauf des 23. August 2017. Mit der Anmeldung 
zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert; 
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
erfolgter Anmeldung jederzeit frei verfügen. Erwerber 
von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 23. 
August 2017, 24.00 Uhr (MESZ), gestellt werden, können 
daher Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien 
nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. In 
solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis 
zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister 
eingetragenen Aktionär. 
 
Nach fristgerechtem Zugang der Anmeldung wird eine 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt und den 
Aktionären übersandt. Die Eintrittskarte dient der 
Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für 
den Zugang zur Hauptversammlung. Die Einberufung zur 
Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnung 
sowie die Unterlagen zur Anmeldung bzw. 
Vollmachtserteilung wird die Gesellschaft allen 
Aktionären unaufgefordert übersenden, die spätestens zu 
Beginn des 14. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung 
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. 
 
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie 
sonstige diesen gemäß § 135 Absatz 8 oder § 135 
Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte 
Personen, Institute oder Unternehmen dürfen das 
Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden 
sich in § 135 AktG. 
 
Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf 
dem den Aktionären übersandten Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung. 
 
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder eine Person ihrer Wahl 
sowie durch den Stimmrechtsvertreter oder ein 
Beiratsmitglied der Gesellschaft ausüben lassen. 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von ihnen 
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung 
ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich. 
 
*Bevollmächtigung eines Dritten* 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 
AktG der Textform. Für den Fall, dass ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine 
andere diesen nach § 135 Absatz 8 oder § 135 Absatz 10 
i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Person oder 
Institute bevollmächtigt werden soll, sehen weder das 
Gesetz noch die Satzung eine besondere Form vor. 
 
Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den ihnen 
mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung 
übersandten 'Anmeldebogen zur Hauptversammlung 2017' 
benutzen. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine 
gesonderte Vollmacht ausstellen. Ein entsprechendes 
Vollmachtsformular steht auch im Internet unter 
 
www.stada.de/hv2017 
 
zur Verfügung. 
 
Unbeschadet eines anderweitigen, nach dem Gesetz 
zulässigen Wegs zur Übermittlung des Nachweises 
über die Bestellung eines Bevollmächtigten an die 
Gesellschaft kann der Nachweis elektronisch unter 
Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars unter 
 
www.stada.de/hv2017 
 
oder per E-Mail an 
 
hv2017@stada.de 
 
übermittelt werden. Die individuellen Zugangsdaten zur 
Nutzung des passwortgeschützten Internetformulars 
werden den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung übersandt. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, von 
ihnen gemäß § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 
AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen sowie 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 
AktG gleichgestellten Personen, sind Besonderheiten zu 
beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
erfragen sind. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in 
diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt 
und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten 
werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig 
sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung 
verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie 
sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG 
bezeichneten Personen bevollmächtigen wollen, mit dem 
zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab. 
Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte 
weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die 
Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten 
beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Absatz 7 
AktG nicht die Wirksamkeit der Stimmabgabe. 
 
*Stimmrechtsausübung durch den Stimmrechtsvertreter 
oder ein Beiratsmitglied der Gesellschaft* 
 
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären 
an, sich durch den Stimmrechtsvertreter oder ein 
Beiratsmitglied der Gesellschaft vertreten zu lassen. 
Satzungsgemäße Aufgabe des Beirats ist es unter 
anderem, den Aktionären, die ihre Rechte in der 
Hauptversammlung nicht persönlich auszuüben wünschen, 
als Bevollmächtigte in der Hauptversammlung zur 
Verfügung zu stehen. Dem Stimmrechtsvertreter oder 
Beiratsmitglied müssen dazu Vollmacht sowie 
ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts zu jedem relevanten Tagesordnungspunkt 
erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und 
eindeutige Weisung fehlt, wird sich der 
Stimmrechtsvertreter oder das Beiratsmitglied für den 
jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. 
Sollte zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine 
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte 
Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Der 
Stimmrechtsvertreter und die Beiratsmitglieder sind 
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Aufträge 
zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen, Anträgen oder 
Wahlvorschlägen, oder zur Erklärung von Widersprüchen 
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse werden sie nicht 
entgegennehmen. 
 
Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die 
Beiratsmitglieder können in Textform unter Verwendung 
des hierfür auf dem mit dem Einladungsschreiben zur 
Hauptversammlung übersandten 'Anmeldebogen zur 
Hauptversammlung 2017' vorgesehenen Vollmachts- und 
Weisungsformulars, unter Nutzung des 
passwortgeschützten Internetformulars unter 
 
www.stada.de/hv2017 
 
oder per E-Mail an 
 
hv2017@stada.de 
 
erteilt werden. In Textform erteilte Vollmachten und 
Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
oder die Beiratsmitglieder müssen bei der Gesellschaft 
unter nachstehender Adresse eingegangen sein: 
 
STADA Arzneimittel AG 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 89 / 21027288 
E-Mail: hv2017@stada.de 
 
Alle übrigen zulässigen Formen der Teilnahme und 
Vertretung, insbesondere die persönliche Teilnahme oder 
die Teilnahme durch einen Vertreter, werden durch 
dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung durch den von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder 
ein Beiratsmitglied selbstverständlich nicht berührt. 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter oder an ein Beiratsmitglied werden 
mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung 
versandt. Entsprechende Informationen sind auch im 
Internet unter 
 
www.stada.de/hv2017 
 
einsehbar. 
 
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 
1, 127, 131 Absatz 1 AktG 
 
*Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122 Absatz 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteil zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist 
schriftlich an den Vorstand der STADA Arzneimittel AG 
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage 
vor der Hauptversammlung, also bis zum 30. Juli 2017, 
24.00 Uhr (MESZ), zugehen. 
 
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die 
folgende Adresse: 
 
STADA Arzneimittel AG 
Vorstand 
Stadastraße 2-18 
61118 Bad Vilbel 
Deutschland 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 24, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten (§ 122 Absatz 2, § 122 Absatz 1 Satz 3 
AktG sowie § 70 AktG). 
 
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen 
erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 
Absatz 1, 127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von 
Vorstand und Aufsichtsrat zu bestimmten 
Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zur Wahl des 
Abschlussprüfers und den Wahlen zum Aufsichtsrat 
übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen 
mit einer Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen 
bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur 
Tagesordnung und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an folgende Adresse der 
Gesellschaft zu richten: 
 
STADA Arzneimittel AG 
Rechtsabteilung 
Stadastraße 2-18 
61118 Bad Vilbel 
Deutschland 
Fax: +49 (0) 6101 / 603 611970 
E-Mail: hv2017@stada.de 
 
Bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der 
Hauptversammlung, d.h. bis zum 15. August 2017, 24.00 
Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Adresse bei der 
Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden unter den weiteren 
Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG 
einschließlich des Namens des Aktionärs und - bei 
Anträgen - der Begründung unverzüglich nach ihrem 
Eingang im Internet unter 
 
www.stada.de/hv2017 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
*Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über die 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie 
zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Das Auskunftsverlangen 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
*Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 
Absatz 1 AktG finden sich im Internet unter 
 
www.stada.de/hv2017 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft* 
 
Den Aktionären der Gesellschaft werden die 
Informationen gemäß § 124a AktG über die 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.stada.de/hv2017 
 
zugänglich gemacht. 
 
Bad Vilbel, im Juli 2017 
 
*STADA Arzneimittel AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-07-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft 
             Stadastraße 2-18 
             61118 Bad Vilbel 
             Deutschland 
E-Mail:      Anna.Wilcken@stada.de 
Internet:    http://www.stada.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
595139 2017-07-24 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

July 24, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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