Vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren für ALNO-Tochter angeordnet: Das Amtsgericht Hechingen hat auf den Antrag der pino Küchen GmbH vom 21. Juli die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Prof. Dr. Martin Hörmann von ANCHOR Rechtsanwälte bestellt. Wie ALNO zuvor berichtete, war der Antrag notwendig geworden, da die Verhandlungen mit pino-Gläubigern zu keiner Einigung ...Den vollständigen Artikel lesen ...