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DGAP-News: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 31.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2017-07-25 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG München ISIN DE000SKWM021
WKN SKWM02 Einladung zur Hauptversammlung Der Vorstand der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG, München, lädt hiermit die
Aktionärinnen und Aktionäre der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
zur
Hauptversammlung am Donnerstag, den *31. August 2017*,
um *11.00 Uhr* (MESZ) in das Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Str. 5
80333 München
Deutschland ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit
dem zusammengefassten Lagebericht für die SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG und den SKW Metallurgie
Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats,
für das Geschäftsjahr 2016
Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die
genannten Unterlagen über die Internetseite der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG
http://www.skw-steel.com/de/ir-press/hauptversammlung.html/
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher zu
Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen. Da kein
Bilanzgewinn besteht, ist auch kein Beschluss über die
Ergebnisverwendung zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Kay
Michel für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit
als Mitglied des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu
erteilen,
b) Herrn Tarun Somani für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu
erteilen,
c) Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit
als Mitglied des Aufsichtsrats bis zum
10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen,
d) Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 10.
Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung
zu erteilen,
e) Herrn Reto A. Garzetti für seine Amtszeit
als Mitglied des Aufsichtsrats bis zum
10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen,
f) Frau Jutta Schull für ihre Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 10.
Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung
zu erteilen,
g) Herrn Volker Stegmann für seine Amtszeit
als Mitglied des Aufsichtsrats ab dem 10.
Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung
zu erteilen,
h) Herrn Dr. Olaf Marx für seine Amtszeit
als Mitglied des Aufsichtsrats ab dem 10.
Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung
zu erteilen,
i) Herrn Dr. Peter Ramsauer für seine
Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats
ab dem 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen,
j) Herrn Dr. Alexander Kirsch für seine
Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats
ab dem 9. Juni 2016 im Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchzuführen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers
und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017
sowie des Prüfers für die mögliche prüferische Durchsicht
des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahrs 2017*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung München,
Deutschland, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2017 und - für den Fall, dass der
verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht (§§ 37w,
37y Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahrs 2017 einer prüferischen Durchsicht
unterzogen werden - zum Prüfer für die prüferische
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zu bestellen.
5. *Neuwahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) sowie § 7 Abs. 1 der
Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat ist nicht
mitbestimmt. Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung ist das
Gremium des Aufsichtsrats grundsätzlich für die Zeit bis
zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die
Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem
die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. Die
Hauptversammlung kann gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung
auch kürzere Amtsperioden für die zu wählenden
Aufsichtsratsmitglieder bestimmen.
Das Amtsgericht Traunstein bestellte mit Beschluss vom 9.
Juni 2016 Herrn Dr. Alexander Kirsch gemäß § 104 AktG
zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft. Dem Antrag der
Gesellschaft entsprechend wurde die Bestellung von Herrn
Dr. Alexander Kirsch auf das Ende der dem Erlass des
Bestellungsbeschlusses unmittelbar nachfolgenden
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft befristet.
Aus diesem Grund endet die Amtsperiode von Herrn Dr.
Alexander Kirsch mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Es
ist somit ein Aufsichtsratsmitglied neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor,
Herrn Dr. Alexander Kirsch,
Geschäftsführender Gesellschafter der
Renusol Europe GmbH, Köln, Deutschland,
in den Aufsichtsrat zu wählen, für eine Amtszeit, die mit
Ablauf der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Herr Dr. Alexander Kirsch ist Mitglied in folgenden anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
- Mitglied des Aufsichtsrates der euromicron
AG, Frankfurt
Darüber hinaus ist Herr Dr. Alexander Kirsch Mitglied in
folgenden vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Mitglied des Board of Directors der
Centrosolar America, Inc., Scottsdale, USA
Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die
Hauptversammlung gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex ('Kodex') die persönlichen und
die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär
offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich
auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des
Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine
Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde.
Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind
gemäß dem Kodex Aktionäre, die direkt oder indirekt
mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft
halten. Abgesehen davon, dass der Kandidat bereits
gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft
ist, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine
entsprechenden Umstände.
Ein aussagekräftiger Lebenslauf des vorgeschlagenen
Kandidaten findet sich auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.skw-steel.com/de/ir-press/hauptversammlung.html/
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu
Vergleichsvereinbarungen mit ehemaligen Mitgliedern des
Vorstands*
Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG sowie die
Tochtergesellschaften SKW Stahl-Metallurgie GmbH, SKW
Verwaltungs GmbH und SKW Service GmbH haben eine
Vergleichsvereinbarung mit ihren ehemaligen
Vorstandsmitgliedern Frau Ines Kolmsee und Herrn Gerhard
Ertl und der D&O-Versicherung CNA Insurance Company Limited
abgeschlossen. Frau Kolmsee und Herr Ertl wurden von der
Gesellschaft wegen Vermögenseinbußen aus und in
Zusammenhang mit (i) der Gründung, Finanzierung und
Geschäftsführung des Joint Ventures SKW-Tashi Metals &
Alloys Private Ltd. ('Projekt Bhutan') und (ii) dem Erwerb
des Kalziumkarbid Werks in Schweden sowie der Finanzierung
und Geschäftsführung in Bezug auf die SKW Metallurgy Sweden
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July 25, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)
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