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DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 31.08.2017 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-07-25 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG München ISIN DE000SKWM021 
WKN SKWM02 Einladung zur Hauptversammlung Der Vorstand der SKW 
Stahl-Metallurgie Holding AG, München, lädt hiermit die 
Aktionärinnen und Aktionäre der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG 
zur 
Hauptversammlung am Donnerstag, den *31. August 2017*, 
um *11.00 Uhr* (MESZ) in das Haus der Bayerischen Wirtschaft 
Max-Joseph-Str. 5 
80333 München 
Deutschland ein. 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit 
   dem zusammengefassten Lagebericht für die SKW 
   Stahl-Metallurgie Holding AG und den SKW Metallurgie 
   Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu 
   den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des 
   Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats, 
   für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind die 
   genannten Unterlagen über die Internetseite der SKW 
   Stahl-Metallurgie Holding AG 
 
   http://www.skw-steel.com/de/ir-press/hauptversammlung.html/ 
 
   zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme aus. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits 
   gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Regelungen ist daher zu 
   Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen. Da kein 
   Bilanzgewinn besteht, ist auch kein Beschluss über die 
   Ergebnisverwendung zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Dr. Kay 
   Michel für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im 
   Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   a) Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit 
      als Mitglied des Aufsichtsrats im 
      Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
      erteilen, 
   b) Herrn Tarun Somani für seine Amtszeit als 
      Mitglied des Aufsichtsrats im 
      Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu 
      erteilen, 
   c) Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit 
      als Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 
      10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 
      Entlastung zu erteilen, 
   d) Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als 
      Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 10. 
      Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
      zu erteilen, 
   e) Herrn Reto A. Garzetti für seine Amtszeit 
      als Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 
      10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 
      Entlastung zu erteilen, 
   f) Frau Jutta Schull für ihre Amtszeit als 
      Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 10. 
      Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
      zu erteilen, 
   g) Herrn Volker Stegmann für seine Amtszeit 
      als Mitglied des Aufsichtsrats ab dem 10. 
      Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
      zu erteilen, 
   h) Herrn Dr. Olaf Marx für seine Amtszeit 
      als Mitglied des Aufsichtsrats ab dem 10. 
      Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung 
      zu erteilen, 
   i) Herrn Dr. Peter Ramsauer für seine 
      Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats 
      ab dem 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 
      Entlastung zu erteilen, 
   j) Herrn Dr. Alexander Kirsch für seine 
      Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats 
      ab dem 9. Juni 2016 im Geschäftsjahr 2016 
      Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchzuführen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers 
   und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 
   sowie des Prüfers für die mögliche prüferische Durchsicht 
   des Zwischenberichts für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahrs 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung München, 
   Deutschland, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 und - für den Fall, dass der 
   verkürzte Abschluss und der Zwischenlagebericht (§§ 37w, 
   37y Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahrs 2017 einer prüferischen Durchsicht 
   unterzogen werden - zum Prüfer für die prüferische 
   Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts zu bestellen. 
5. *Neuwahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) sowie § 7 Abs. 1 der 
   Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat ist nicht 
   mitbestimmt. Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung ist das 
   Gremium des Aufsichtsrats grundsätzlich für die Zeit bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die 
   Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem 
   die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. Die 
   Hauptversammlung kann gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung 
   auch kürzere Amtsperioden für die zu wählenden 
   Aufsichtsratsmitglieder bestimmen. 
 
   Das Amtsgericht Traunstein bestellte mit Beschluss vom 9. 
   Juni 2016 Herrn Dr. Alexander Kirsch gemäß § 104 AktG 
   zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft. Dem Antrag der 
   Gesellschaft entsprechend wurde die Bestellung von Herrn 
   Dr. Alexander Kirsch auf das Ende der dem Erlass des 
   Bestellungsbeschlusses unmittelbar nachfolgenden 
   ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft befristet. 
   Aus diesem Grund endet die Amtsperiode von Herrn Dr. 
   Alexander Kirsch mit Beendigung dieser Hauptversammlung. Es 
   ist somit ein Aufsichtsratsmitglied neu zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, 
 
    Herrn Dr. Alexander Kirsch, 
    Geschäftsführender Gesellschafter der 
    Renusol Europe GmbH, Köln, Deutschland, 
 
   in den Aufsichtsrat zu wählen, für eine Amtszeit, die mit 
   Ablauf der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung 
   für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit 
   beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   Herr Dr. Alexander Kirsch ist Mitglied in folgenden anderen 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrates der euromicron 
     AG, Frankfurt 
 
   Darüber hinaus ist Herr Dr. Alexander Kirsch Mitglied in 
   folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
   - Mitglied des Board of Directors der 
     Centrosolar America, Inc., Scottsdale, USA 
 
   Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die 
   Hauptversammlung gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex ('Kodex') die persönlichen und 
   die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär 
   offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich 
   auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des 
   Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. 
   Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind 
   gemäß dem Kodex Aktionäre, die direkt oder indirekt 
   mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft 
   halten. Abgesehen davon, dass der Kandidat bereits 
   gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   ist, bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine 
   entsprechenden Umstände. 
 
   Ein aussagekräftiger Lebenslauf des vorgeschlagenen 
   Kandidaten findet sich auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.skw-steel.com/de/ir-press/hauptversammlung.html/ 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu 
   Vergleichsvereinbarungen mit ehemaligen Mitgliedern des 
   Vorstands* 
 
   Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG sowie die 
   Tochtergesellschaften SKW Stahl-Metallurgie GmbH, SKW 
   Verwaltungs GmbH und SKW Service GmbH haben eine 
   Vergleichsvereinbarung mit ihren ehemaligen 
   Vorstandsmitgliedern Frau Ines Kolmsee und Herrn Gerhard 
   Ertl und der D&O-Versicherung CNA Insurance Company Limited 
   abgeschlossen. Frau Kolmsee und Herr Ertl wurden von der 
   Gesellschaft wegen Vermögenseinbußen aus und in 
   Zusammenhang mit (i) der Gründung, Finanzierung und 
   Geschäftsführung des Joint Ventures SKW-Tashi Metals & 
   Alloys Private Ltd. ('Projekt Bhutan') und (ii) dem Erwerb 
   des Kalziumkarbid Werks in Schweden sowie der Finanzierung 
   und Geschäftsführung in Bezug auf die SKW Metallurgy Sweden 

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July 25, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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