Themen heute:
Altersversorgung: Jüngere nachlässig, Ältere resigniert /// 200 Euro Berufsstarter-Bonus für junge Leute
1.
Ob jung oder alt, Altersversorgung ist ein wichtiges Thema. Dass der Einsicht aber oft kein konsequentes Handeln folgt, zeigt eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens Aon Hewitt. So haben fast zwei Drittel (64 Prozent) der befragten Arbeitnehmer zwischen 25 und 34 Jahren die Planung ihrer Altersversorgung noch nicht abgeschlossen.
Rund 26 Prozent haben noch nicht einmal damit begonnen. Anders sieht es bei den älteren Arbeitnehmern aus, hier haben viele bereits resigniert. In der Altersgruppe von 45 bis 65 Jahren bezeichnet etwa jeder Fünfte (18 Prozent) seine Situation als hoffnungslos. Die finanziellen Mittel reichten nicht aus, um die Alterssicherung zu planen. Das hat die repräsentative Studie von Aon Hewitt ergeben. In Zusammenarbeit mit dem Statistikportal Statista wurden die Antworten von 1.000 Arbeitnehmern ausgewertet.
Gerade jüngeren Arbeitnehmern ist jedoch bewusst, dass sie sich Gedanken um ihre Alterssicherung machen müssen. Knapp die Hälfte (45 Prozent) stimmt der Aussage zu, dass die Rente in den eigenen Verantwortungsbereich gehört. Knapp drei Viertel (74,8 Prozent) haben sich auch schon Gedanken dazu gemacht.
2.
60 Euro einsetzen, 354 Euro erhalten! Doch noch immer lassen sich jedes Jahr drei von vier berechtigten Berufseinsteigern diese Gelegenheit entgehen. Die überwiegende Mehrheit aus Unwissenheit.
"Dabei möchte der Staat gerade junge Menschen am Anfang ihres Berufslebens mit einem besonderen Bonus unterstützen", erklärt man bei der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG. Wer nicht älter als 25 Jahre ist und im ersten Ausbildungs- oder Berufsjahr einen Riester-Bausparvertrag abschließt, muss lediglich 60 Euro selbst einzahlen. Er bekommt so den Bonus für Berufseinsteiger in Höhe von 200 Euro und die Grundzulage von 154 Euro. Deren Erhöhung ist bereits beschlossene Sache: Zum 1. Januar 2018 steigt sie auf 175 Euro.
Auch in den Folgejahren profitieren Bausparer von der Förderung. Ein Beispiel: Ein Auszubildender, der monatlich 570 Euro verdient, muss davon nur zehn Euro einzahlen. Dafür erhält er vom Staat jährlich 175 Euro Grundzulage. Und das ist noch nicht alles. Die Wohn-Riester-Förderung ist einkommensunabhängig. Aber insbesondere Auszubildende und Berufsanfänger liegen unter den Einkommensgrenzen, die für zwei weitere Zulagen gelten: die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Hier legt der Staat 9 Prozent auf bis zu 470 Euro vermögenswirksame Leistungen beziehungsweise 8,8 Prozent auf bis zu 512 Euro Sparleistungen oben drauf.
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