Das seit Oktober 2016 geplante Delisting der Frauenthal Holding AG findet nun (vorerst) doch nicht statt. Grund dafür ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Wie ich dir berichtet habe, hat dieser in Sachen BWT AG entschieden, dass ein Börsenabgang durch Verschmelzung mit einem nicht börsenotierten Tochterunternehmen (die Frauenthal Holding AG wollte das genauso machen) unzulässig ist. ...Den vollständigen Artikel lesen ...