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DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach
Art.5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
2017-08-07 / 12:54
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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München, 07. August 2017
Im Zeitraum vom 31. Juli 2017 bis einschließlich 4. August 2017 hat die
Allianz SE insgesamt Stück 159.897 Aktien im Rahmen ihres laufenden
Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 16. Februar
2017 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und
Art.2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt
wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
31. Juli 2017 39.897 180,2032
1. August 2017 29.000 181,2608
2. August 2017 45.000 183,4432
3. August 2017 25.000 183,1055
4. August 2017 21.000 184,3252
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17.
Februar 2017 bis einschließlich 4. August 2017 gekauften Aktien beläuft
sich damit auf 10.678.223 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die
Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch
eine von der Allianz SE beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der
Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).
2017-08-07 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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(END) Dow Jones Newswires
August 07, 2017 06:54 ET (10:54 GMT)
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