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(4)

uhr.de AG: lädt zur ordentlichen Hauptversammlung -2-

DJ uhr.de AG: lädt zur ordentlichen Hauptversammlung 2017

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2017-08-09 / 12:43 
 
/ 
 
*uhr.de AG* 
 
*Zerbst/Anhalt* 
 
*Wertpapier-Kenn-Nummer: A14KN4* 
 
*ISIN: DE000A14KN40* 
 
*Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung* 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 20. September 2017, 
um 10.00 Uhr Ortszeit, am Firmensitz, Coswiger Straße 12, 39261 Zerbst, 
stattfindenden, ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung:* 
 
*Tagesordnungspunkt 1- * 
 
*Vorlage des gebilligten und festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 
Dezember 2016 nebst Lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2016.* 
 
Die vorgenannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der uhr.de AG in 
der Coswiger Str. 12, 39261 Zerbst, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und 
stehen im Internet unter 
https://uhr-ag.jimdo.com/investor-relations/hauptversammlung/ zur Verfügung. 
 
Zu diesem Tagungsordnungspunkt ist keine Beschlussfassung der 
Hauptversammlung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, 
unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses 
zu beschließen hätte, liegen nicht vor. 
 
Tagesordnungspunkt 2- 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
2016.* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung des Vorstands 
für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr folgenden Beschluss zu 
fassen: 
 
Thomas Gäbe wird Entlastung erteilt. 
 
Tagesordnungspunkt 3- 
 
*Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2016.* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder 
des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2016 beendete Geschäftsjahr im 
Wege der Einzelentlastung folgenden Beschluss zu fassen: 
 
a) Jörg Grundmann wird Entlastung erteilt. 
 
b) Hartmut-Peter Romics wird Entlastung erteilt. 
 
c) Dr. Karsten Kühne wird Entlastung erteilt. 
 
d) Uwe Lange wird Entlastung erteilt. 
 
Tagesordnungspunkt 4- 
 
*Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2017.* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Die BrC Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, wird für das Geschäftsjahr 
2017 zum Abschlussprüfer der uhr.de AG sowie für eine etwaige prüferische 
Durchsicht unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 2017 und 2018 bis 
zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt. 
 
*Beschlussfassung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats.* 
 
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die Gesellschaft unterliegt nicht 
der Mitbestimmung. 
 
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 20. September 2017 endet die Amtszeit 
der Aufsichtsratsmitglieder Jens Weiland, Uwe Oesterreich und Jana Pursche, 
welche am 27. April 2017 durch das Amtsgericht Stendal auf Antrag des 
Vorstands, bestellt wurden. 
 
Daher sind drei Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen. Die Hauptversammlung 
ist bei der Wahl des Aufsichtsrats nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) bis c) genannten 
Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 20. September 
2017 zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen. Die Bestellung der unter lit. a) 
bis c) genannten Personen erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der 
Hauptversammlung, welche über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit (also voraussichtlich die 
ordentliche Hauptversammlung 2020) beschließt. 
 
Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird jeweils nicht 
mitgerechnet. 
 
a) Herr Jens Weiland, Berlin, ausgeübter Beruf: Selbständiger Rechtsanwalt 
 
b) Herr Uwe Oesterreich, Spremberg, ausgeübter Beruf: Selbständiger 
Steuerberater (RUB GmbH) 
 
c) Frau Jana Pursche, Cottbus, ausgeübter Beruf: kauf./tech. Angestellte 
(uhr.de AG) 
 
Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten 
jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über 
die Wahl der vorgeschlagenen Personen als Aufsichtsratsmitglieder 
entscheiden zu lassen. 
 
*Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor: 
 
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für Geschäftsjahr 2016 keine 
Vergütung/Aufwandsentschädigung. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung * 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts 
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung 
bis spätestens zum Ablauf des 13. September 2017 (24:00 Uhr MESZ) bei der 
Gesellschaft in Textform (§ 126 BGB) in deutscher oder englischer Sprache 
unter der nachstehenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
angemeldet haben. 
 
uhr.de AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0)89 88 96 90 633 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Die Aktionäre müssen die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierfür ist ein in Textform (§ 
126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 30. August 2017 
(0:00 Uhr MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag) und muss der Gesellschaft 
unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis 
spätestens zum Ablauf des 13. September 2017 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen 
sein. 
 
Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder 
Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. 
Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die 
Gesellschaft den Aktionär von der Teilnahme an der Hauptversammlung und der 
Ausübung des Stimmrechts ausschließen. 
 
Nach fristgemäßer Anmeldung einschließlich Eingang des Nachweises 
des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung übersandt bzw. am Versammlungsort hinterlegt. Die 
Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, 
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte 
ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 
AktG zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine 
fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, 
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung den 
Vollmachtsvordruck auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche sie nach 
Anmeldung erhalten, benutzen. Die Verwendung dieses Vollmachtsformulars ist 
nicht zwingend; es ist ebenfalls möglich, dass Aktionäre eine gesonderte 
Vollmacht in Textform ausstellen. 
 
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10 , 125 Abs. 5 AktG den 
Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG 
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 8 AktG sinngemäß gelten, 
bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch 
nach der Satzung der Gesellschaft; nach dem Gesetz genügt es in diesen 
Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar 
festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und 
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
Aktionäre, die beabsichtigen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung 
oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen 
oder Personen zu bevollmächtigen, sollten daher die Form der Vollmacht vorab 
mit dem Bevollmächtigten abstimmen. 
 
Die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr 
Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem 
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf muss entweder am 
Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder 
der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
uhr.de AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0)89 88 96 90 655 
E-Mail: uhr@better-orange.de 
 
Ergänzend bieten wir unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das Stimmrecht nur nach 
Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen ausüben. Weisungen an die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 09, 2017 06:43 ET (10:43 GMT)

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen der Gesellschaft mit der 
Vollmacht bis spätestens 19. September 2017 (24:00 Uhr MESZ), schriftlich, 
per Telefax oder per E-Mail an 
 
uhr.de AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0)89 88 96 90 655 
E-Mail: uhr@better-orange.de 
 
zugehen. 
 
Gleiches, einschließlich der vorgenannten Frist, gilt für die 
Änderung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und 
den Widerruf der Vollmacht. 
 
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Informationen zur Stimmrechtsvertretung 
stehen den Aktionären auch unter der Internetadresse 
https://uhr-ag.jimdo.com/investor-relations/hauptversammlung/ zur Verfügung. 
 
Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die 
Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener 
Ermessensspielraum zu. Bei Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung 
erteilt wurde, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung 
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- 
und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
Zu beachten ist weiter, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im 
Hinblick auf Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung 
vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige nicht im Vorfeld 
der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht bevollmächtigt sind und ihnen 
diesbezüglich auch keine Weisungen erteilt werden können. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der 
Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch in der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen 
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
*Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG* 
 
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen. Die 
Anträge von Aktionären sind einschließlich des Namens des Aktionärs, 
der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 
Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen 
über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn der 
Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen 
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der 
Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs 
und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. 
 
Ein solcher Antrag muss daher bis spätestens 05. September 2017 (24:00 Uhr 
MESZ) zugegangen sein. Ein solcher Antrag ist in Textform zu richten an: 
 
uhr.de AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0)89 88 96 90 666 
E-Mail: antraege@better-orange.de 
 
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende 
Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und 
der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unter der 
Internetadresse 
https://uhr-ag.jimdo.com/investor-relations/hauptversammlung/ 
veröffentlicht. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an die vorgenannte Adresse der 
Gesellschaft adressiert sind oder zu denen kein Nachweis der 
Aktionärseigenschaft des Antragstellers bzw. Vorschlagenden erbracht wird 
sowie Gegenanträge ohne Begründung, werden von der Gesellschaft nicht im 
Internet veröffentlicht. In den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen müssen 
ein Gegenantrag und dessen Begründung bzw. ein Wahlvorschlag von der 
Gesellschaft nicht zugänglich gemacht werden. Danach muss ein Gegenantrag 
unter anderem dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sich der Vorstand 
durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde oder wenn der Gegenantrag 
zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags braucht 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 
Zeichen beträgt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch 
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu 
stellen, bleibt unberührt. 
 
*Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG* 
 
Die vorstehenden Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag 
eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmit gliedern sinngemäß. 
Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in 
§ 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag 
unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht 
Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
 
Zerbst, im August 2017 
 
*uhr.de AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: uhr.de AG 
Schlagwort(e): Unternehmen 
 
2017-08-09 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: uhr.de AG 
             Coswiger Str. 12 
             39261 Zerbst/Anhalt 
             Deutschland 
ISIN:        DE000A14KN47 
WKN:         A14KN4 
Börsen:      Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf; Open Market (Basic 
             Board) in Frankfurt 
 
Ende der Mitteilung DGAP-Media 
 
600035 2017-08-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 09, 2017 06:43 ET (10:43 GMT)

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