Zusammen mit einem Kollegen befand sich die Klägerin auf dem Rückweg von der Betriebsfeier. Der Kollege schob ihr Fahrrad, in dessen Korb sich ihre Handtasche mitsamt den Wohnungsschlüsseln, Ausweispapieren und weiteren persönlichen Gegenständen befand. Die Handtasche war nicht gegen Diebstahl gesichert. ...Den vollständigen Artikel lesen ...