
Ecolutions Management GmbH: Ergebnisse der Hauptversammlung der DGI Deutsche Geothermische Immobilien AG
DGAP-News: Ecolutions Management GmbH / Schlagwort(e): Stellungnahme/Sonstiges Ecolutions Management GmbH: Ergebnisse der Hauptversammlung der DGI Deutsche Geothermische Immobilien AG 05.02.2018 / 17:24 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Ecolutions Management GmbH: Ergebnisse der Hauptversammlung der DGI Deutsche Geothermische Immobilien AG
Frankfurt am Main, 05. Februar 2018 - Am vergangenen Freitag hat in Frankfurt am Main die Hauptversammlung der DGI Deutsche Geothermische Immobilien AG ("DGI") stattgefunden. Unter Tagesordnungspunkt 2 wurde über die Entlastung des Vorstands für das Jahr 2016 im Wege einer Einzelabstimmung Beschluss gefasst. Im Ergebnis wurde den im Jahr 2016 amtierenden Vorständen Christoph F. Trautsch und Stefan Bieber die Entlastung mehrheitlich verweigert. Unter TOP 3 wurde über die Entlastung der im Jahr 2016 amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Beschluss gefasst. Ecolutions als Aktionärin ("Aktionärin") hatte im Wege eines Gegenantrages vorgeschlagen, dass keinem der damaligen Aufsichtsratsmitglieder die Entlastung erteilt wird. Der Gegenantrag war erfolgreich. Keinem Mitglied des Aufsichtsrats für das Jahr 2016 wurde Entlastung erteilt. Die heute noch amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Marcus Opitz und Ulrich Schmid wurden fast einstimmig, also mit knapp 100 %, nicht entlastet. Das ist ein sehr eindeutiges Votum der Aktionäre der DGI AG. Ecolutions empfiehlt den Herren Dr. Opitz und Schmid schnellstmöglich Konsequenzen aus diesem eindeutigen Votum zu ziehen.
Unter TOP 4 musste ein neues Mitglied für den Aufsichtsrat gewählt werden. Auf Vorschlag des Aufsichtsrats stand Alexander Wiegand zur Wahl. In einem angeblichen Gegenantrag auf Vorschlag der Aktionäre Hanns Joachim Köllner, Roger Hans Müller und Alexander Friedrich Caspary sollte Rechtsanwalt Andreas Seidel (Partner bei SKW Schwarz in Düsseldorf) in den Aufsichtsrat gewählt werden. Aus der Abstimmung ergab sich die Wahl für Herrn Seidel als neues Mitglied des Aufsichtsrats. Die Aktionärin wird im Bezug auf die Wahl des Andreas Seidel zum Mitglied des Aufsichtsrats eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erheben. Hierfür gibt es mehrere Gründe, die entsprechend in dieser Klage vorgetragen werden.
Unter TOP 5 sollte über die Wahl des Abschlussprüfers Beschluss gefasst werden. Der Vorschlag der Verwaltung wurde indes abgelehnt. Ein Gegenantrag erfolgte hierzu nicht, sodass es derzeit keinen Abschlussprüfer für das Jahr 2017 gibt. Sachgerecht erscheint dies nicht. Auf Verlangen der Aktionäre Hanns Joachim Köllner, Roger Hans Müller, Alexander Friedrich Caspary wurde unter TOP 6 über den Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand Trautsch Beschluss gefasst. Der Beschlussvorschlag war erfolgreich. Unter TOP 7 und TOP 8 wurde seitens dieser Aktionäre über Sonderprüfungsanträge abgestimmt. Über beide Beschlussvorschläge wurde mehrheitlich Beschluss gefasst. Die Aktionärin wird auch hiergegen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erheben. Der Aktionär Christoph F. Trautsch hatte unter TOP 9 vorgeschlagen, dass die Vergütung des Aufsichtsrats nach unten angepasst werden sollte. Dieser Beschlussvorschlag hatte aber bedauerlicherweise keine Aussicht auf Erfolg. Eine Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats wäre angesichts der Lage der Gesellschaft durchaus sachgerecht gewesen.
Die Aktionärin Christoph F. Trautsch Kapitalgesellschaft mbH hat zudem beantragt, die Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Marcus Opitz und Ulrich Schmid abzuberufen. Der Beschlussvorschlag wurde abgelehnt. Somit hatte sich TOP 11 über die Neuwahl des Aufsichtsrats erledigt. Unter TOP 12 und TOP 13 beantragte dieser Aktionär zudem Sonderprüfungen im Zusammenhang von Pflichtverletzungen der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Opitz und Schmid in Bezug auf die abgehaltene Hauptversammlung am 17. November 2017. Zudem sollten Pflichtverletzungen dieser Herren Zusammenhang mit dem ehemaligen CFO der Gesellschaft, Stefan Bieber, geprüft werden. Weil die Anträge keine Aussicht auf Erfolg hatten, hat der Aktionär diese Anträge zurückgezogen. Das ist sehr bedauerlich. Die Aktionärin geht aber davon aus, dass ein pflichtbewusster neuer Vorstand und Aufsichtsrat diese Umstände selbst prüfen und gegebenenfalls die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durchsetzen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, machen sie sich gegebenenfalls selbst schadensersatzpflichtig.
Insgesamt war die Hauptversammlung eine sehr zähe Versammlung. Die Aktionärin hätte sich eine professionellere Hauptversammlung gewünscht. Der Versammlungsleiter erschien der Aktionäre teilweise völlig überfordert. Die Hauptversammlung dauerte von 11 Uhr bis etwa 18.15 Uhr. Abgestimmt wurde per "Hand", was teilweise völlig unprofessionell war und der Versammlungsleiter zu verantworten hat. Warum die Gesellschaft den Hauptversammlungsdienstleister Bader & Hubl überhaupt engagiert haben, erschließt sich nicht.
Ecolutions wird die Gesellschaft auch weiterhin sehr eng verfolgen. Aktionäre sind dazu aufgerufen ihre Aktionärsrechte zwingend wahrzunehmen. Ecolutions unterstützt hierbei kostenfrei. Anfragen hierzu: DGI@ecolutions.de
Kontakt:
Volker Glaser
Ecolutions Management GmbH
Tel.: +49 (0) 172 - 7230 948
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