Bad Marienberg - Die Europäische Kommission begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Anleihekaufprogramm der EZB dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung der EU-Kommission: "Für die Kommission ist es ein gutes Zeichen, dass das Bundesverfassungsgericht zum zweiten Mal in der Geschichte das Vorabentscheidungsverfahren nach Artikel 267 des EU-Vertrages in Anspruch nimmt.Den vollständigen Artikel lesen ...