FRANKFURT (BaFin) -
Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung bieten Unternehmen Finanzinstrumente immer häufiger online an. Für solche Wertpapierdienstleistungen gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für Dienstleistungen, die etwa in der Filiale oder über das Telefon erbracht werden. Dies gilt auch für die Anlageberatung. Geben Anbieter dem Anleger die Möglichkeit, sich in einer personalisierten Form über Finanzinstrumente zu informieren, verschiedene Angebote zu vergleichen und Produktabschlüsse zu tätigen, kann der Tatbestand der Anlageberatung verwirklicht sein. Umso mehr gilt dies, wenn Dienstleistungsaspekte hinzutreten, die der Nutzer als Beratung versteht.
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