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Bundestag will bald Sperrklausel für Europawahl beschließen

Von Stefan Lange

BERLIN (Dow Jones)--Für viele kleine deutsche Parteien bedeutet es das Aus im Europaparlament: Der Bundestag will noch im September eine Sperrklausel für die im kommenden Jahr stattfindende Europawahl beschließen. Im Gespräch ist eine Hürde von zwei oder drei Prozent, wie die europapolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katja Leikert, am Mittwoch in Berlin erklärte. Das deutsche Parlament wird sich des Themas vermutlich in der zweiten Sitzungswoche im September, also ab dem 24. September, annehmen.

Der EU-Rat hatte erst vor wenigen Wochen eine verpflichtende Sperrklausel für EU-Länder beschlossen. Sie soll zwischen zwei und fünf Prozent liegen, die Festlegung auf die Höhe ist den nationalen Parlamenten überlassen. Eigentlich hätte die Klausel schon viel früher beschlossen werden sollen, dies scheiterte jedoch am Widerstand Belgiens.

Karlsruhe sagte schon mal Nein 
 

In Deutschland war bereits im Herbst 2013 eine Drei-Prozent-Sperrklausel für die Europawahl eingeführt worden. Das Bundesverfassungsgericht kippte die Hürde wenige Monate später wieder. Zur Begründung hieß es damals, eine Sperrklausel sei nicht notwendig, um die Funktionsfähigkeit des europäischen Parlaments zu erhalten. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Chancengleichheit der politischen Parteien und der Wahlrechtsgleichheit, erklärten die Richter.

Genau die Furcht vor einer Zersplitterung des EU-Parlaments trieb die Bundesregierung nach eigenen Angaben an, das Thema Sperrklausel wieder auf die Tagesordnung zu heben. Auch Leikert argumentierte in Berlin damit, dass eine weitere Aufteilung des Parlaments verhindert werden müsse.

Die Kleinen belegen Sitze 
 

Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass die kleinen Gruppierungen den großen Parteien Sitze wegnehmen. Bei der letzten Europawahl 2014 entfielen 96 Sitze auf Deutschland. Darunter sieben für die AfD und sieben für sonstige Parteien. 2009 hatte Deutschland 99 Sitze zur Verfügung, damals stand die AfD nicht zur Wahl, die sonstigen Parteien bekamen ebenfalls keine Sitze - für die Großen war mehr übrig. CDU und CSU bekamen 2009 beispielsweise zusammen 42 Sitze, 2014 waren es nur noch 34.

Angst, dass Karlsruhe auch die neue Klausel wieder einkassiert, hat Berlin nicht: Man rechne damit, dass die Sperrklausel in der aktuellen Form mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sei, hieß es aus Unionskreisen. Unter anderem deshalb, weil die Klausel nun einen europapolitischen Unterbau habe und kein nationaler Alleingang mehr sei. Mit Klagen müsse gleichwohl gerechnet werden.

In Deutschland könnten Parteien wie die NPD, die Piratenpartei, Die Partei oder die Freien Wähler von der Sperrklausel betroffen sein. Die nächste Europawahl findet in den Mitgliedstaaten vom 23. bis 26. Mai statt. Wahltermin in Deutschland ist der 26. Mai.

Kontakt zum Autor: stefan.lange@wsj.com

DJG/stl/mgo

(END) Dow Jones Newswires

August 29, 2018 09:35 ET (13:35 GMT)

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