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DGAP-HV: Epigenomics AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.09.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Epigenomics AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Epigenomics AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.09.2017 
in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-08-18 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Epigenomics AG Berlin - ISIN: DE000A11QW50/WKN: A11QW5 - Einladung zu 
einer außerordentlichen Hauptversammlung der Epigenomics AG, 
Berlin aufgrund der Verlustanzeige des Vorstands gemäß § 92 Abs. 1 
AktG 
 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
 
wir laden Sie ein zur 
 
*außerordentlichen Hauptversammlung der 
Epigenomics AG* 
 
am *Montag, dem 25. September 2017, um 10.00 Uhr,* im Gebäude der 
Epigenomics AG, Geneststraße 5 (Eingang Reichartstraße 2), 
10829 Berlin. 
 
Tagesordnung 
 
*Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals 
gemäß § 92 Abs. 1 AktG* 
 
Der Hauptversammlung wird angezeigt, dass bei der Gesellschaft ein 
Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. 
 
Zu dem einzigen Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der 
Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen 
Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte 
des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
Auch wenn zu der Tagesordnung keine Beschlussfassungen vorgesehen sind, 
ist es nicht ausgeschlossen, dass in der Hauptversammlung auch 
Beschlüsse gefasst werden. Das ist insbesondere denkbar, wenn die 
Tagesordnung nachträglich, etwa durch ein Verlangen zur Ergänzung der 
Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2 AktG (vgl. unten 
unter Ziffer 6.), um Beschlussgegenstände erweitert wird. Vor diesem 
Hintergrund werden die Aktionäre nachfolgend vorsorglich auch zur 
Ausübung des Stimmrechts sowie über die Möglichkeit der Stimmabgabe 
durch Bevollmächtigte informiert. 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 22.735.260,00 und 
   ist eingeteilt in 22.735.260 auf den Namen lautende 
   Stückaktien. Gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung gewährt jede 
   Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
   Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung beträgt daher 22.735.260. Die Gesellschaft 
   hält keine eigenen Aktien. 
2. *Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre der Gesellschaft 
   berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der 
   Gesellschaft eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft zur 
   Hauptversammlung anmelden. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft in Textform in deutscher 
   oder englischer Sprache spätestens am Montag, den 18. September 
   2017, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. 
 
   Die Anmeldung kann dabei, vorbehaltlich der technischen 
   Verfügbarkeit der Internetseite, insbesondere über das Internet 
   durch Nutzung des passwortgeschützten Internetportals der 
   Gesellschaft (Aktionärsportal) unter der Internetadresse 
 
   https://ip.computershare.de/epigenomics 
 
   erfolgen. Den Onlinezugang erhalten Aktionäre durch Eingabe 
   ihrer Aktionärsnummer und des dazugehörigen Zugangspasswortes, 
   die jeweils den mit der Einladung übersandten Unterlagen 
   entnommen werden können. 
 
   Wird für die Anmeldung nicht das Aktionärsportal verwendet, 
   muss die Anmeldung der Gesellschaft in Textform in deutscher 
   oder englischer Sprache unter der nachstehenden Adresse 
   zugehen: 
 
   Epigenomics AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
   oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 
   135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das 
   Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren 
   Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur 
   aufgrund einer Ermächtigung der Person, der die Aktien gehören, 
   ausüben. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung bei der Gesellschaft werden den 
   Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die 
   Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu 
   tragen. Aktionäre, die sich über das Aktionärsportal anmelden, 
   haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar 
   selbst auszudrucken. 
 
   Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die 
   Eintrittskarte nicht Voraussetzung für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung. Vielmehr dient sie lediglich der 
   Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für den 
   Zugang zur Hauptversammlung. 
3. *Umschreibung im Aktienregister* 
 
   Für das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
   Ausübung des Stimmrechts ist - wie vorstehend unter 2. 
   dargestellt - neben der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen 
   Anmeldung die Eintragung als Aktionär im Aktienregister 
   erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insofern die 
   Eintragung im Aktienregister im Zeitpunkt der Hauptversammlung. 
   Um eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der 
   Hauptversammlung sicherzustellen, nimmt die Gesellschaft 
   Umschreibungen im Aktienregister, d. h. Löschungen und 
   Neueintragungen, nicht mehr vor, wenn der Antrag auf 
   Umschreibung der Gesellschaft nach Ablauf des 18. September 
   2017, d. h. nach dem 18. September 2017, 24:00 Uhr (MESZ), 
   zugeht. Geht ein Umschreibungsantrag der Gesellschaft erst nach 
   dem 18. September 2017 zu, erfolgt die Umschreibung im 
   Aktienregister erst nach Ablauf der Hauptversammlung; 
   Teilnahme- und Stimmrechte aus den von der Umschreibung 
   betroffenen Aktien verbleiben bei der Person, die aufgrund 
   eines solchen Umschreibungsantrags im Aktienregister gelöscht 
   werden soll. 
 
   Wir empfehlen daher, Umschreibungsanträge möglichst rechtzeitig 
   vor der Hauptversammlung zu stellen. 
4. *Inhaber von American Depositary Receipts (ADR)* 
 
   Inhaber von American Depositary Receipts (ADR) erhalten weitere 
   Informationen über 
 
   BNY Mellon Shareowner Services 
   P.O. Box 30170 
   College Station, TX 77842-3170 
   USA 
   Tel. +1 888-269-2377 (toll-free number in the U.S.) 
   Tel. +1 201 680 6825 (international) 
   Website: www.mybnymdr.com 
   E-Mail: shrrelations@cpushareownerservices.com 
 
5. *Stimmrechtsvertretung* 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr 
   Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte, 
   z. B. ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder 
   eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall der 
   Stimmrechtsvertretung sind - wie vorstehend unter 2. 
   dargestellt - die Eintragung als Aktionär im Aktionärsregister 
   der Gesellschaft und eine fristgerechte Anmeldung durch den 
   Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
   Textform. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
   oder gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellten Personen, Instituten und Unternehmen sind § 
   135 AktG, wonach insbesondere die Vollmacht vom 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten ist und die 
   Vollmachtserklärung vollständig sein muss und nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten darf, 
   sowie etwaige vom jeweiligen Bevollmächtigten für seine 
   Bevollmächtigung vorgesehene Regelungen zu beachten, die mit 
   diesem geklärt werden sollten. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung 
   oder eine bzw. ein diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder 
   gemäß § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Person bzw. gleichgestelltes Institut oder 
   Unternehmen bevollmächtigt wird, kann die Vollmachtserteilung 
   gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des 
   Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten 
   Vollmacht und eines etwaigen Widerrufs der Vollmacht an die 
   Gesellschaft, vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit der 
   Internetseite, insbesondere über das Aktionärsportal unter 
 
   https://ip.computershare.de/epigenomics 
 
   erfolgen. Für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
   Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer 
   gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht und eines 
   etwaigen Widerrufs der Vollmacht an die Gesellschaft stehen 
   ferner folgende Adresse, Faxnummer und E-Mail-Adresse zur 
   Verfügung: 
 
   Epigenomics AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung sind jeder 

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August 18, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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