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DGAP-HV: ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 11.10.2017 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: ItN Nanovation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
11.10.2017 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2017-08-31 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ItN Nanovation AG Saarbrücken ISIN: DE000A0JL461 
WKN: A0JL46 Einladung zur Hauptversammlung 2017 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
Hauptversammlung der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, 
ein. Sie findet statt am *Mittwoch, den 11. Oktober 
2017, um 09:00 Uhr (Einlass ab 08:00 Uhr) MESZ,* in der 
CCS Saarlandhalle, Saal 7 (Zugang über Nebeneingang 
Spielbank), An der Saarlandhalle 1, 66113 Saarbrücken. 
 
*I. Tagesordnung* 
Mit Vorschlägen zur Beschlussfassung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der ItN Nanovation AG für 
   das Geschäftsjahr 2016, des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289 Abs. 4 HGB und des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie 
   des Berichts des Vorstands zur Ausnutzung des 
   genehmigten Kapitals im Dezember 2016* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss 2016 bereits 
   gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, dem im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Mitglied des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2016 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der 
   einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats 
   gesondert abzustimmen (Einzelentlastung). 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu 
   beschließen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   Zweigniederlassung Saarbrücken, wird zum 
   Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr 
   2017 bestellt. 
5. *Beschlussfassung über die Anpassung der 
   Aufsichtsratsvergütung und Änderung der 
   Ziffern 17.1, 17.2, 17.3, 17.4, 17.5, 17.6, 
   17.7, 17.8 und 17.9 der Satzung* 
 
   Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   der ItN Nanovation AG wurde letztmals 2006 
   angepasst. 
 
   Im Wettbewerb um passende Persönlichkeiten zur 
   Besetzung des Aufsichtsrats leistet eine 
   angemessene und sachgerechte Vergütung einen 
   wichtigen Beitrag. Vor dem Hintergrund stetig 
   steigender Anforderungen an die 
   Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats und im 
   Hinblick auf die Aufsichtsratsvergütung 
   vergleichbarer Unternehmen soll die 
   Aufsichtsratsvergütung zum Erhalt ihrer 
   Wettbewerbsfähigkeit durch Erhöhung angepasst 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Ziffern 17.1, 17.2, 17.3, 17.4, 17.5, 17.6, 
   17.7, 17.8 und 17.9 der Satzung der 
   Gesellschaft werden wie folgt neu gefasst: 
 
   _'17.1_ _Die Grundvergütung der Mitglieder 
           des Aufsichtsrats ab dem 
           Geschäftsjahr 2017 
           (einschließlich) wird wie folgt 
           festgesetzt: Die Mitglieder des 
           Aufsichtsrats erhalten jährlich eine 
           Grundvergütung, die sich aus einem 
           fixen und einem variablen Anteil wie 
           folgt zusammensetzt:_ 
           _17.1.1 Der fixe Anteil der 
           Grundvergütung beträgt EUR 
           45.000,00._ 
           _17.1.2 Der variable Anteil der 
           Grundvergütung wird dem Grunde nach 
           nur fällig, wenn in einem 
           Geschäftsjahr folgende Bedingungen 
           kumulativ erfüllt sind:_ 
           _(i) die Aktien der Gesellschaft 
           sind an einer deutschen Börse zum 
           Handel zugelassen und_ 
           (ii) die Gesellschaft erwirtschaftet 
           in einem Geschäftsjahr ein positives 
           ,Ergebnis vor Steuern'. Die 
           Auszahlung des variablen Anteils an 
           der Vergütung findet nur in dem 
           Umfang statt, wie die Auszahlung 
           nicht in einem Geschäftsjahr ein 
           negatives ,Ergebnis vor Steuern' 
           herbeiführt. Das ,Ergebnis vor 
           Steuern' entspricht dem ,Ergebnis 
           nach Steuern' (§ 275 Abs. 2 Nr. 15 
           HGB bzw. § 275 Abs. 3 Nr. 14 HGB) 
           der ItN Nanovation AG erhöht bzw. 
           vermindert um die darin enthaltenen 
           als ,Steuern vom Einkommen und vom 
           Ertrag' (§ 275 Abs. 2 Nr. 14 HGB 
           bzw. § 275 Abs. 3 Nr. 13 HGB) 
           ausgewiesenen Aufwendungen bzw. 
           Erträge. 
   _17.2_  _Der variable, erfolgsabhängige 
           Anteil der Grundvergütung beträgt 
           bis zu EUR 120.000,00 und wird der 
           Höhe nach gemäß folgender 
           Staffel fällig._ 
   _17.3_  _EUR 20.000,00, wenn der Gewinn der 
           Gesellschaft in zwei 
           aufeinanderfolgenden Jahren 
           mindestens EUR 2 Mio. im 
           Geschäftsjahr beträgt._ 
   _17.4_  _EUR 40.000,00, wenn der Gewinn der 
           Gesellschaft in zwei 
           aufeinanderfolgenden Jahren 
           mindestens EUR 5 Mio. im 
           Geschäftsjahr beträgt._ 
   _17.5_  _EUR 60.000,00, wenn der Gewinn der 
           Gesellschaft in zwei 
           aufeinanderfolgenden Jahren 
           mindestens EUR 10 Mio. im 
           Geschäftsjahr beträgt._ 
   _17.6_  _EUR 80.000,00, wenn der Gewinn der 
           Gesellschaft in zwei 
           aufeinanderfolgenden Jahren 
           mindestens EUR 25 Mio. im 
           Geschäftsjahr beträgt._ 
   _17.7_  _EUR 100.000,00, wenn der Gewinn der 
           Gesellschaft in zwei 
           aufeinanderfolgenden Jahren 
           mindestens EUR 30 Mio. im 
           Geschäftsjahr beträgt._ 
   _17.8_  _EUR 120.000,00, wenn der Gewinn der 
           Gesellschaft in zwei 
           aufeinanderfolgenden Jahren 
           mindestens EUR 35 Mio. im 
           Geschäftsjahr beträgt._ 
   _17.9_  _Der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
           erhält als Grundvergütung EUR 
           75.000,00, ein stellvertretender 
           Vorsitzender EUR 60.000,00.'_ 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des 
   genehmigten Kapitals gemäß Ziffer 5.2 der 
   Satzung der Gesellschaft, die Schaffung eines 
   neuen genehmigten Kapitals I/2017 mit der 
   Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und 
   die Änderung von Ziffer 5.2 der Satzung 
   der Gesellschaft* 
 
   Das in Ziffer 5.2 der Satzung der Gesellschaft 
   vorgesehene genehmigte Kapital I/2015 war 
   befristet bis zum 31. Mai 2020. Es wurde 
   teilweise ausgenutzt. Um der Gesellschaft auch 
   künftig finanzielle Flexibilität einzuräumen 
   und das genehmigte Kapital an die gesetzlich 
   zulässige Höchstgrenze anzuheben und die 
   zeitliche Befristung an die gesetzliche 
   Höchstlaufzeit anzupassen, schlagen der 
   Vorstand und Aufsichtsrat vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Die in Ziffer 5.2 der Satzung enthaltene 
      Ermächtigung, das Grundkapital der 
      Gesellschaft bis zum 31. Mai 2020 mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe 
      neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder 
      Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um 
      insgesamt bis zu EUR 5.260.103,00 zu 
      erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2015), wird 
      aufgehoben. 
   b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. 
      September 2022 durch Ausgabe neuer 
      Stückaktien gegen Bar- und/oder 
      Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um 
      insgesamt bis zu EUR 8.257.798,00 zu 
      erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2017). 
 
      Die neuen Aktien können auch von einem 
      oder mehreren Kreditinstituten mit der 
      Verpflichtung übernommen werden, sie den 
      Aktionären anzubieten (sogenanntes 
      mittelbares Bezugsrecht). 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Bezugsrecht der Aktionäre auf neue 
      Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil 
      am Grundkapital von insgesamt zehn vom 
      Hundert auszuschließen, wenn die 
      Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt 
      und der Ausgabebetrag den Börsenpreis von 
      Stückaktien gleicher Ausstattung nicht 
      wesentlich unterschreitet. Auf die 
      Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals 
      sind Aktien anzurechnen, die während der 
      Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
      Ausschluss des Bezugsrechts in direkter 
      oder entsprechender Anwendung des § 186 
      Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder 
      veräußert werden. Ebenfalls 
      anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 31, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der -2-

von Options- und/oder Wandlungsrechten aus 
      Wandel- oder Options-Schuldverschreibungen 
      oder -Genussrechten auszugeben sind, 
      sofern diese Schuldverschreibungen oder 
      Genussrechte während der Laufzeit dieser 
      Ermächtigung unter Ausschluss des 
      Bezugsrechts in entsprechender Anwendung 
      des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben 
      werden; ebenfalls anzurechnen sind 
      diejenigen Aktien der Gesellschaft, die 
      unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 
      71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, § 186 Abs. 3 Satz 
      4 AktG während der Laufzeit des 
      genehmigten Kapitals ausgegeben oder 
      veräußert ausgegeben werden. 
 
      Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats über den 
      Ausschluss des Bezugsrechts zu 
      entscheiden, wenn die neuen Aktien gegen 
      Sacheinlagen ausgegeben werden. 
 
      Soweit der Vorstand von der Ermächtigung 
      zum Bezugsrechtsausschluss keinen Gebrauch 
      macht, ist er mit Zustimmung des 
      Aufsichtsrats berechtigt, Spitzenbeträge 
      vom Bezugsrecht auszuschließen. 
 
      Die neuen Aktien sind für das gesamte 
      Geschäftsjahr gewinnberechtigt, in dem sie 
      ausgegeben werden. 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
      Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
      festzulegen. 
 
      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
      Fassung von Ziffer 4 und Ziffer 5 der 
      Satzung entsprechend dem Umfang der 
      Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu 
      ändern. 
   c) Ziffer 5.2 der Satzung wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      '5.2 Der Vorstand ist ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats, bis 
           zum 30. September 2022 das 
           Grundkapital der Gesellschaft durch 
           Ausgabe neuer Stückaktien gegen 
           Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig 
           oder mehrmals um insgesamt bis zu 
           EUR 8.257.798,00 zu erhöhen 
           (Genehmigtes Kapital I/2017). Die 
           neuen Aktien können auch von einem 
           oder mehreren Kreditinstituten mit 
           der Verpflichtung übernommen 
           werden, sie den Aktionären 
           anzubieten (sogenanntes mittelbares 
           Bezugsrecht). Der Vorstand ist 
           ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats das Bezugsrecht der 
           Aktionäre auf neue Stückaktien mit 
           einem rechnerischen Anteil am 
           Grundkapital von insgesamt zehn vom 
           Hundert auszuschließen, wenn 
           die Kapitalerhöhung gegen 
           Bareinlagen erfolgt und der 
           Ausgabebetrag den Börsenpreis von 
           Stückaktien gleicher Ausstattung 
           nicht wesentlich unterschreitet. 
           Auf die Höchstgrenze von 10 % des 
           Grundkapitals sind Aktien 
           anzurechnen, die während der 
           Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts in 
           direkter oder entsprechender 
           Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 
           AktG ausgegeben oder veräußert 
           werden. Ebenfalls anzurechnen sind 
           Aktien, die zur Bedienung von 
           Options- und/oder Wandlungsrechten 
           aus Wandel- oder 
           Options-Schuldverschreibungen oder 
           -Genussrechten auszugeben sind, 
           sofern diese Schuldverschreibungen 
           oder Genussrechte während der 
           Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
           Ausschluss des Bezugsrechts in 
           entsprechender Anwendung des § 186 
           Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben 
           werden; ebenfalls anzurechnen sind 
           diejenigen Aktien der Gesellschaft, 
           die unter Ausschluss des 
           Bezugsrechts nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 
           Satz 5, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
           während der Laufzeit des 
           genehmigten Kapitals ausgegeben 
           oder veräußert werden. Der 
           Vorstand ist ferner ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrates über 
           den Ausschluss des Bezugsrechts zu 
           entscheiden, wenn die neuen Aktien 
           gegen Sacheinlagen ausgegeben 
           werden sollen. Soweit der Vorstand 
           von der Ermächtigung zum 
           Bezugsrechtsausschluss keinen 
           Gebrauch macht, ist er mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrats 
           berechtigt, Spitzenbeträge vom 
           Bezugsrecht auszuschließen. 
           Die neuen Aktien sind für das 
           gesamte Geschäftsjahr 
           gewinnberechtigt, in dem sie 
           ausgegeben werden. Der Vorstand ist 
           ermächtigt, mit Zustimmung des 
           Aufsichtsrats die weiteren 
           Einzelheiten der Kapitalerhöhung 
           festzulegen. Der Aufsichtsrat ist 
           ermächtigt, die Fassung von Ziffer 
           4 und Ziffer 5 der Satzung 
           entsprechend dem Umfang der 
           Kapitalerhöhung aus genehmigtem 
           Kapital zu ändern.' 
 
   *Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 
   Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu 
   Tagesordnungspunkt 6* 
 
   Die unter Punkt 6 der Tagesordnung 
   vorgeschlagene Beschlussfassung soll ein neues 
   Genehmigtes Kapital I/2017 in Höhe von EUR 
   8.257.798,00 schaffen, bei dessen Ausnutzung 
   den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht 
   zusteht. Der Beschlussvorschlag sieht jedoch 
   vor, dass der Vorstand ermächtigt wird, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten 
   Fällen das Bezugsrecht auszuschließen. 
 
   Dies gilt zunächst für den Fall einer 
   Barkapitalerhöhung, jedoch begrenzt auf 
   Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 
   insgesamt bis zu zehn vom Hundert des 
   Grundkapitals und mit der Maßgabe, dass 
   der Ausgabebetrag der neuen Aktien den 
   Börsenpreis von Stückaktien gleicher 
   Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet. 
   Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals 
   sind Aktien anzurechnen, die während der 
   Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss 
   des Bezugsrechts in direkter oder 
   entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 
   4 AktG ausgegeben oder veräußert werden. 
   Ebenfalls anzurechnen sind Aktien, die zur 
   Bedienung von Options- und/oder 
   Wandlungsrechten aus Wandel- oder 
   Options-Schuldverschreibungen oder 
   -Genussrechten auszugeben sind, sofern diese 
   Schuldverschreibungen oder Genussrechte während 
   der Laufzeit dieser Ermächtigung unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender 
   Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG 
   ausgegeben werden; ebenfalls anzurechnen sind 
   diejenigen Aktien der Gesellschaft, die unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts nach §§ 71 Abs. 1 
   Nr. 8 Satz 5, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während 
   der Laufzeit des genehmigten Kapitals 
   ausgegeben oder veräußert werden. Mit 
   dieser Ermächtigung soll von der Möglichkeit 
   des erleichterten Bezugsrechtsausschlusses 
   gemäß § 203 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 186 Abs. 
   3 Satz 4 AktG Gebrauch gemacht werden. 
   Hierdurch wird die Gesellschaft in die Lage 
   versetzt, flexibel und zeitnah auf sich 
   bietende günstige Gelegenheiten zur Aufnahme 
   von Eigenkapital am Kapitalmarkt zu reagieren, 
   ohne auf eine zeitintensive Kapitalerhöhung 
   unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre 
   mit dem bei Bezugsemissionen üblichen Abschlag 
   zurückgreifen zu müssen. Mit der Begrenzung auf 
   insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals wird 
   dem Bedürfnis der Aktionäre nach 
   Verwässerungsschutz für ihren Anteilsbesitz 
   hinreichend Rechnung getragen. Da die neuen 
   Aktien nahe am Börsenkurs platziert werden, 
   kann jeder Aktionär zur Aufrechterhaltung 
   seiner Beteiligungsquote Aktien zu annähernd 
   gleichen Bedingungen am Markt erwerben. 
 
   Der Vorstand soll auch ermächtigt werden, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht 
   der Aktionäre auszuschließen, wenn die 
   neuen Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben 
   werden sollen. Damit wird der Vorstand in die 
   Lage versetzt, Aktien der Gesellschaft in 
   geeigneten Einzelfällen zum Erwerb von 
   Unternehmen, Unternehmensteilen, 
   Unternehmensbeteiligungen oder anderen 
   Wirtschaftsgütern einzusetzen. In Verhandlungen 
   kann sich die Notwendigkeit ergeben, als 
   Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien zu 
   leisten. Durch die Möglichkeit, Aktien der 
   Gesellschaft als Gegenleistung anbieten zu 
   können, wird ein Vorteil im Wettbewerb um 
   interessante Akquisitionsobjekte geschaffen. 
   Zudem wird hierdurch der erforderliche 
   Spielraum geschaffen, um sich bietende 
   Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, 
   Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen 
   oder anderen Wirtschaftsgütern 
   liquiditätsschonend zu nutzen. Unabhängig davon 
   kann es aber auch vor dem Hintergrund einer 
   optimalen Finanzierungsstruktur im konkreten 
   Einzelfall im Interesse der Gesellschaft und 
   ihrer Aktionäre liegen, einen Unternehmens- 
   oder Beteiligungserwerb durch Aktien und nicht 
   durch Barzahlung zu finanzieren. Der 
   Gesellschaft erwächst daraus kein Nachteil, da 
   die Emission von Aktien gegen Sachleistung 
   voraussetzt, dass der Wert der Sachleistung in 
   einem angemessenen Verhältnis zum Wert der 
   Aktien steht. Der Vorstand wird bei der 
   Festlegung der Bewertungsrelation 
   sicherstellen, dass die Interessen der 
   Gesellschaft und ihrer Aktionäre angemessen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 31, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der -3-

gewahrt bleiben und ein angemessener 
   Ausgabebetrag für die neuen Aktien erzielt 
   wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat sollen 
   schließlich ermächtigt werden, bei einer 
   Kapitalerhöhung unter grundsätzlicher Wahrung 
   des Bezugsrechts der Aktionäre Spitzenbeträge 
   vom Bezugsrecht auszunehmen. Dies kann 
   erforderlich werden, wenn anders ein 
   praktikables Bezugsverhältnis nicht zu 
   erreichen ist. Die Gesellschaft wird sich ggf. 
   bemühen, freie Spitzen im Interesse der 
   Aktionäre bestmöglich zu verwerten. Der 
   mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der 
   Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. 
 
   Der Vorstand wird in jedem Einzelfall 
   sorgfältig prüfen, ob die Ausnutzung der 
   Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals 
   unter Ausschluss des Bezugsrechts im Interesse 
   der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. Er 
   wird über jede Ausnutzung der Ermächtigung in 
   der jeweils nächsten Hauptversammlung 
   berichten. 
II. Vorlagen 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die 
folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Peter-Zimmer-Straße 11, 66123 
Saarbrücken, sowie während der Hauptversammlung zur 
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und können im 
Internet unter 
 
 www.itn-nanovation.com/hv 
 
eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär 
kostenfrei und unverzüglich eine Kopie dieser 
Unterlagen: 
 
* festgestellter Jahresabschluss und Lagebericht 
  der ItN Nanovation AG für das Geschäftsjahr 
  2016 
* erläuternder Bericht des Vorstands zu den 
  Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB für das 
  Geschäftsjahr 2016 
* Bericht des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2016 
* Bericht des Vorstands zur Ausnutzung des 
  genehmigten Kapitals im Dezember 2016 
* Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2 
  Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu 
  Tagesordnungspunkt 6 
III. Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach Ziffer 
20.2 der Satzung der Gesellschaft vor der Versammlung 
anmelden. 
 
Die Aktionäre müssen außerdem nach Ziffer 20.3 der 
Satzung der Gesellschaft ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut 
oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 
*20. September 2017 (Mittwoch) (00:00 Uhr MESZ)* 
bezieht ('Nachweisstichtag', sogenannter 'Record 
Date'), ausreichend. Dieser Stichtag ist für die 
Ausübung versammlungsbezogener Rechte maßgeblich. 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes 
zum Nachweisstichtag erbracht hat. 
 
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen 
und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten 
Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens 
bis zum Ablauf des *4. Oktober 2017 (Mittwoch) (24:00 
Uhr MESZ)* zugehen: 
 
 ItN Nanovation AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Fax: +49 (0) 89 889 690 633 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der 
Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die 
Verfügung der Aktien, diese können insbesondere 
unabhängig von Nachweisstichtag erworben und 
veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen 
oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
wirken sich daher nicht auf die Berechtigung zur 
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
haben und erst danach Aktionär werden, sind insoweit in 
der Hauptversammlung am *11. Oktober 2017* nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben 
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. 
 
IV. Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben 
lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG 
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung 
sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. 
 
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung 
den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des 
Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung 
erhalten, benutzen. Ein Vollmachtsformular steht auch 
unter 
 
 www.itn-nanovation.com/hv 
 
zum Download zur Verfügung. Die Verwendung des 
Vollmachtsformulars ist nicht zwingend; es ist 
ebenfalls möglich, dass Aktionäre eine gesonderte 
Vollmacht in Textform ausstellen. 
 
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes 
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG 
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG 
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das 
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der 
Satzung der Gesellschaft; nach dem Gesetz genügt es in 
diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem 
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die 
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und 
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
Erklärungen enthalten. Aktionäre, die beabsichtigen ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, 
Unternehmen oder Personen zu bevollmächtigen, sollten 
daher die Form der Vollmacht vorab mit dem 
Bevollmächtigten abstimmen. 
 
Die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der 
Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung 
des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
erklärten Vollmacht, bzw. deren Widerruf muss entweder 
am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der 
folgenden Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
zugehen: 
 
 ItN Nanovation AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Fax: +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: itn-nanovation@better-orange.de 
 
Ergänzend bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei 
den Abstimmungen vertreten zu lassen. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das 
Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter 
Weisungen ausüben. Vollmachten mit Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen aus 
organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis zum 
Ablauf des *10. Oktober 2017* schriftlich, per Fax oder 
per E-Mail unter der oben genannten Anschrift, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der 
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
Gleiches gilt für die Änderung von Weisungen an 
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den 
Widerruf der Vollmacht. 
 
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist eine 
fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet 
werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter 
 
 www.itn-nanovation.com/hv 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit 
der Eintrittskarte zugesandt. Informationen zur 
Hauptversammlung sind auch im Internet unter 
 
 www.itn-nanovation.com/hv 
 
einsehbar. 
 
V. Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 
1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG 
1. *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals, (dies 
   entspricht derzeit einem Anteil am 
   Grundkapital von EUR 825.779,80) oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
   erreichen, vorliegend somit 500.000 
   Stückaktien der Gesellschaft, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

August 31, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Die Antragsteller haben nach § 122 
   Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 
   Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit 
   mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs 
   des Verlangens Inhaber der Aktien sind und 
   dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
   Vorstands über den Antrag halten. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand 
   der Gesellschaft zu richten und muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist 
   nicht mitzurechnen. Das Verlangen muss daher 
   bis spätestens *Sonntag, den 10. September 
   2017, 24:00 Uhr MESZ,* zugegangen sein. 
   Später zugegangene Ergänzungsanträge werden 
   nicht berücksichtigt. 
 
   Ein solches Verlangen ist schriftlich zu 
   richten an: 
 
    ItN Nanovation AG 
    - Vorstand - 
    Peter-Zimmer-Straße 11 
    66123 Saarbrücken 
    Deutschland 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden - soweit sie nicht 
   bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
   wurden - unverzüglich nach Zugang des 
   Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht 
   und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
   werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie 
   werden außerdem unter der 
   Internetadresse 
 
   www.itn-nanovation.com/hv 
 
   veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt. 
2. *Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 
   1 AktG* 
 
   Aktionäre können Anträge zu einzelnen 
   Tagesordnungspunkten stellen. Die Anträge der 
   Aktionäre müssen mit einer Begründung 
   versehen sein. Die Anträge von Aktionären 
   sind einschließlich des Namens des 
   Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen 
   Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 
   Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten 
   unter den dortigen Voraussetzungen über die 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu 
   machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage 
   vor der Versammlung der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag gegen einen Vorschlag von 
   Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die 
   in der Einberufung hierfür mitgeteilte 
   Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs 
   und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 
   mitzurechnen. 
 
   Ein solcher Antrag muss daher bis spätestens 
   *Dienstag, den 26. September 2017, 24:00 Uhr 
   MESZ,* zugegangen sein. Ein solcher Antrag 
   ist in Textform zu richten an: 
 
    ItN Nanovation AG 
    - Vorstand - 
    Peter-Zimmer-Straße 11 
    66123 Saarbrücken 
    Deutschland 
    Fax: +49 (0)681/5001-499 
    E-Mail: hv@itn-nanovation.com 
 
   Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden 
   zugänglich zu machende Gegenanträge von 
   Aktionären einschließlich des Namens des 
   Aktionärs und der Begründung sowie etwaige 
   Stellungnahmen der Verwaltung hierzu unter 
   der Internetadresse 
 
   www.itn-nanovation.com/hv 
 
   veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an 
   die vorgenannte Anschrift, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse adressiert sind oder zu denen 
   kein Nachweis der Aktionärseigenschaft des 
   Antragstellers bzw. Vorschlagenden erbracht 
   wird, sowie Gegenanträge ohne Begründung 
   werden von der Gesellschaft nicht im Internet 
   veröffentlicht. In den in § 126 Abs. 2 AktG 
   genannten Fällen müssen ein Gegenantrag und 
   dessen Begründung bzw. ein Wahlvorschlag von 
   der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht 
   werden. Danach muss ein Gegenantrag unter 
   anderem dann nicht zugänglich gemacht werden, 
   wenn sich der Vorstand durch das 
   Zugänglichmachen strafbar machen würde oder 
   wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder 
   satzungswidrigen Beschluss der 
   Hauptversammlung führen würde. Die Begründung 
   eines Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags 
   braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, 
   wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
   beträgt. Das Recht eines jeden Aktionärs, 
   während der Hauptversammlung Gegenanträge zu 
   den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch 
   ohne vorherige und fristgerechte 
   Übermittlung an die Gesellschaft zu 
   stellen, bleibt unberührt. 
3. *Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 
   127 AktG* 
 
   Die vorstehenden Regelungen gelten gemäß 
   § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs 
   zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern 
   Gegenstand der Tagesordnung) oder von 
   Abschlussprüfern sinngemäß. Solche 
   Vorschläge müssen jedoch nicht begründet 
   werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 
   AktG genannten Gründen braucht der Vorstand 
   einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann 
   nicht zugänglich zu machen, wenn der 
   Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und 
   Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge 
   zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen 
   auch dann nicht zugänglich gemacht werden, 
   wenn ihnen keine Angaben zu der 
   Mitgliedschaft der vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 
   125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
4. *Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 
   131 Abs. 1 AktG* 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
   des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
   ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer 
   gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu 
   entsprechen. Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im 
   Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann 
   der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG 
   genannten Gründen absehen und die Auskunft 
   ablehnen. Die Auskunft kann unter anderem 
   etwa verweigert werden, soweit die Erteilung 
   der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
   Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft 
   oder einem verbundenen Unternehmen einen 
   nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder 
   soweit der Vorstand sich durch die Erteilung 
   der Auskunft strafbar machen würde. Die 
   Auskunft kann auch verweigert werden, soweit 
   sie sich auf steuerliche Wertansätze oder die 
   Höhe einzelner Steuern bezieht oder wenn die 
   begehrte Auskunft auf der Internetseite der 
   Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor 
   Beginn und in der Hauptversammlung 
   durchgängig zugänglich ist. Eine ausführliche 
   Darstellung der Voraussetzungen, unter denen 
   der Vorstand die Auskunft verweigern darf, 
   findet sich auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Adresse 
 
   www.itn-nanovation.com/hv. 
 
   Die Satzung oder die Geschäftsordnung kann 
   den Versammlungsleiter ermächtigen, das 
   Frage- und Rederecht des Aktionärs zeitlich 
   angemessen zu beschränken und Näheres dazu 
   bestimmen. Danach hat der Versammlungsleiter 
   der Hauptversammlung gemäß Ziffer 21.3 
   der Satzung der Gesellschaft das Recht, das 
   Frage- und Rederecht der Aktionäre für den 
   gesamten Hauptversammlungsverlauf, für 
   einzelne Tagesordnungspunkte oder für 
   einzelne Redner zeitlich angemessen zu 
   beschränken. 
VI. Grundkapital und Stimmrechte gem. § 30b Abs. 1, Nr. 
1 
Wertpapierhandelsgesetz 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
16.515.596,00 und ist eingeteilt in 16.515.596 
Inhaberstückaktien. Jede Aktie gewährt in der 
Hauptversammlung eine Stimme. Aus eigenen Aktien steht 
der Gesellschaft gemäß § 71b des Aktiengesetzes 
kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Inhaberstückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt 
16.515.596. 
 
VII. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der 
Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und 
weitere notwendige Informationen gemäß § 124a AktG 
sowie sonstige Informationen im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung sind über die Internetseite der 
Gesellschaft abrufbar: 
 
 www.itn-nanovation.com/hv 
 
Saarbrücken, im August 2017 
 
*ItN Nanovation AG* 
 
_- Der Vorstand -_ 
 
2017-08-31 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ItN Nanovation AG 
             Peter-Zimmer-Straße 11 
             66123 Saarbrücken 
             Deutschland 
Telefon:     +49 681 5001 - 461 
Fax:         +49 681 5001 - 519 
E-Mail:      ir@itn-nanovation.com 
Internet:    http://www.itn-nanovation.com 
ISIN:        DE000A0JL461 
WKN:         A0JL46 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General 
             Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, 
             Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
605913 2017-08-31 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

August 31, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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