
Sobald die Gemeinden bewilligte Fördermittel abgerufen haben, müssen sie diese innerhalb von zwei Monaten ausgeben. "Sonst werden die Strafzinsen fällig", sagte Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes, dem Blatt. Einem Bundesgesetz zufolge liege der Zinssatz fünf Prozent über dem sogenannten Basiszins, den die Bundesbank halbjährlich neu festlegt. Derzeit liegt der Basiszins bei minus 0,88 Prozent. Für die Strafzinsen wird damit ein Jahreszins von 4,12 Prozentpunkten fällig.
Der Städte- und Gemeindebund kritisierte die Regelungen als überholt. Der hohe Strafzins treibe Städte und Gemeinden weiter in die Finanzklemme, sagte Geschäftsführer Jürgen Leindecker der Zeitung; ihnen gehe Geld verloren, das für Investitionen dringend benötigt werde.
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