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(1)

Der schmutzige Krieg gegen Kinder in Europa - -3-

DJ Der schmutzige Krieg gegen Kinder in Europa - Psychologische Kriegsführung zur Destabilisierung der Gesellschaft (Teil 2)

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Klagenfurt/Madison, Wisconsin (pts011/06.09.2017/10:00) - In dieser 
Publikationsreihe geht es um eine kritische Auseinandersetzung mit 
Kindesabnahmen durch das Jugendamt, und zwar im Kontext einer offensichtlichen 
Destabilisierungspolitik. Die Einleitung befindet sich in Teil 1: 
http://www.pressetext.com/news/20170725023 . Im Teil 2 (English version on 
request) berichtet der Verein "Victims Mission" vom Schicksal einer in 
Klagenfurt (Kärnten/Österreich) lebenden Familie: 
 
Das Ehepaar Catherine und Joe Stone ist seit 11 Jahren verheiratet und hat drei 
gemeinsame Kinder: Kai* (11 Jahre), Anna* (9 Jahre) und Sascha* (4 Jahre). 
Sascha befindet sich derzeit auf Besuch bei den mütterlichen Großeltern in 
USA. Joe ist österreichischer Staatsbürger mit türkischen Wurzeln, Catherine ist 
US-Staatsbürgerin, beide sprechen Deutsch und sind gut integriert. Die drei 
Kinder haben die österreichische und die amerikanische Staatsbürgerschaft. 
Aufgrund unwahrer Behauptungen werden die älteren Kinder im Mai 2017 von der 
Schule deportiert und fremduntergebracht. Die zuständige Sozialarbeiterin ist 
Frau Mag. P. vom Klagenfurter Jugendamt. Zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Farhad 
Paya, dem unermüdlichen Kämpfer für Menschenrechte, Grundrechte und Kinderrechte, 
 bemüht sich die Familie seitdem um die Rückkehr der Kinder. Dr. Paya schreibt 
am 4.9.2017 eine Stellungnahme 11 an das Bezirksgericht Klagenfurt: 
 
Am 24.8.2017 nachmittags haben die Kindeseltern das ihnen vom Jugendamt nur auf 
eine 3/4 Stunde gewährte Kontaktrecht zu ihren Kindern ausgeübt. Nach etwa einer 
1/2 Stunde erklärte Mag. P. .. , dass der Besuch der Eltern zu ihren Kindern 
beendet sei, da die Eltern mit ihren Kindern nicht Englisch reden dürfen, sie 
nicht über Amerika und auch nicht von ihren Großeltern reden dürfen. Eine 
Begründung für diese Verbote hat Mag. P. .. nicht gegeben. Als die Kindeseltern 
erklärten sie wollen das Besuchsrecht gemäß der Vereinbarung weiterhin bis 
zum Ablauf der 3/4 Stunde ausüben, rief Mag. P. .. die Polizei, die über 
Anordnung von Mag. P. .. - vor den mj. Kindern - brutal einschritt und den 
Kindesvater Joe Stone mittels Armwinkelsperre hinauszog, wobei Mag. P. .. den 
mj. K. .. , der sich an seinen Vater klammerte, gewaltsam dem Vater entriss. 
Ebenso wurde die mj. A. .. , die sich an die Mutter klammerte, unmenschlich und 
gewaltsam durch die Mitarbeiter des Jugendamtes der Mutter entrissen. Die 
Polizeibeamten, 5 oder 6 Beamte, haben Joe Stone in den nächsten Raum gebracht, 
wo sie ihn an die Wand stellten und seinen Kopf gegen die Wand schlugen und ihm 
die Hände so weit nach hinten bogen, dass er vor Schmerzen schrie. Weiters haben 
sie ihm auf den Rücken und gegen die Unterschenkel geschlagen. Über dieses 
brutale Vorgehen des Jugendamtes sowie der Polizei liegen Videoaufzeichnungen 
vor, auf denen auch das herzzerreißende Schreien der Kinder zu hören ist... 
 
Hier zeigen die Herrschaftsinstrumente, wie sie ihr Machtmonopol mit 
Brachialgewalt behaupten. Die extreme Verzweiflung, aufgrund derer die Kinder 
ihre Rückkehr in die Familie bewirken wollten, lässt den Schluss zu, dass die 
Kinder in der vorher erlebten Fremdunterbringung bereits massiv manipuliert und 
unter Druck gesetzt wurden. Die weinenden Kinder, die mit ihren Eltern nach 
Hause wollten, verlieren den ungleichen Kampf. Gnadenlos werden sie zurück in 
die Fremdunterbringung deportiert, die geschockten Eltern verlassen das 
Jugendamtsgebäude. Vater Joe sucht wegen starker Schmerzen das Spital auf. Der 
Besuchstermin zwischen liebenden und geliebten Eltern und ihren liebenden und 
geliebten Kindern ist beendet. 
 
Dr. Paya schreibt weiters in seiner Stellungnahme an das Gericht: Nach diesem 
Vorfall hat das Jugendamt - um die Kinder zu bestrafen! - das Besuchsrecht 
ausgesetzt und die Kinder in die Wohngemeinschaft F. .. gebracht, dies in 
Kenntnis, dass die Kindeseltern über kein Fahrzeug verfügen, sodass die Ausübung 
des Besuchsrechtes den Kindeseltern kaum möglich ist. 
 
Dr. Paya berichtet dem Gericht weiters, dass das Jugendamt keinerlei Auskünfte 
über den Verlauf oder die Behandlung der in der Fremdunterbringung aufgetretenen 
Krankheit bei Anna gibt. Der Anwalt fährt fort: "Diese Vorgehensweise der 
Vertreter des Jugendamtes stellt offensichtlich eine reine Schikane und 
Machtdemonstration gegenüber den Kindeseltern dar ... Die Vertreter des 
Jugendamtes verschweigen die durch das Vorgehen des Jugendamtes erfolgte 
schwerwiegende Traumatisierung der beiden Kinder, wobei das Jugendamt 
offensichtlich die Entfremdung der Kinder zu ihren Eltern bezweckt. Ein 
derartiges Vorgehen entspricht nicht dem Kindeswohl. 
 
Dr. Paya schreibt weiters: "Das Jugendamt ... lässt ... einen innigen Kontakt 
der Kinder zu ihren Eltern nicht zu, indem den Kindeseltern untersagt wird in 
ihrer Muttersprache, nämlich in Englisch, mit den Kindern zu reden sowie über 
Amerika und über die mütterlichen Großeltern mit ihnen zu sprechen. Die 
Kindeseltern dürfen nur das sagen, was von den Vertretern des Jugendamtes bzw. 
Mag. P. .. genehmigt wird. Ein derartiges Vorgehen ist nicht einmal in einem 
Gefängnis zulässig. Durch dieses Vorgehen des Jugendamtes werden sowohl die 
gesetzlich verbrieften Kinderrechte als auch die Kindeseltern und die beiden mj. 
Kinder in ihrem durch Art. 8 EMRK geschützten Recht auf Privat- und 
Familienleben schwerst beeinträchtigt." 
 
In einem weiteren Schriftsatz vom 4.9.2017 12 moniert Dr. Paya u.a., dass die 
Administration wichtige Dokumente wie Anträge und Stellungnahmen den 
Kindeseltern nicht zustellt: "Dadurch wurde das den Kindeseltern zukommende 
verfassungsrechtlich gewährleistete beiderseitige Gehör verletzt" 
 
Im Jahr 2010 sind die Stones von den USA nach Österreich gezogen, damit die 
Kinder fremde Länder sehen und neue Sprachen lernen. Kaum angekommen muss die 
Familie den Kampf mit bürokratischen Hürden aufnehmen. Das Visum für 
Österreich bekommt Catherine erst nach drei Jahren. Die Familie wird mit 
Ausländerhass konfrontiert, sie wird beschimpft und man schreit ihr nach: 
"Ausländer raus!" 2012 wendet sich Herr Stone Hilfe suchend an das Jugendamt, 
welches eine neue Wohnung für die Familie organisiert, sodass sie glaubt, den 
Verfemungen entgehen zu können 1 . 
 
In der Volksschule in Klagenfurt werden die beiden älteren Kinder von 
Lehrerinnen massiv gemobbt. Für eine solche Vorgehensweise ist die Schule, 
insbesondere einige Lehrerinnen, allseits seit Jahren bekannt. 
 
Das Procedere beim Kindesraub ist seit den 40-er-Jahren des letzten Jahrhunderts 
gleich geblieben: Kinder werden 1. selektiert, 2. in der Schule gemobbt, 3. vom 
Jugendamt unter Angabe falscher Behauptungen der Familie weggenommen und 4. in 
der Fremdunterbringung zwangsmedikamentiert, manipuliert und der Familie 
entfremdet. Liebende Angehörige werden diskreditiert, demontiert und eliminiert. 
Sie sind den Intentionen der Administration nur im Wege: Keine anderen PSYOPS(*) 
und keine anderen False-Flags(*) sind effektiver in der betriebenen 
Familienzerstörung und somit Destabilisierung der Zivilgesellschaft. 
 
Das Ehepaar Stone sucht das Gespräch mit Schule und Behörden, erzielt jedoch 
keine Erleichterung für seine Kinder, die immer wieder weinend von der Schule 
nach Hause kommen. Die Schule schickt den Stones zwecks Einschüchterung sogar 
die Polizei ins Haus und lässt einen falschen Bericht erstellen. Die Polizei 
gibt das später den Eltern gegenüber zu. Neuerdings bekommen die Stones keine 
Termine mehr, nicht im Rathaus, nicht bei der Landesregierung und auch nicht bei 
der Gemeinde. Wenn sie ohne Termin vorsprechen wollen, werden sie weggewiesen 
mit dem Argument "Vereinbaren Sie einen Termin"... Den zuständigen Stadtrat 
kennen die Stones seit Jahren. Seine Kinder gehen in die gleiche Schule. Auch er 
ist für Familie Stone nicht mehr zu sprechen. 
 
Am 11. Mai 2017 schreibt Herr Dr. A. M. vom Schulärztlichen Dienst an die 
Landespolizeidirektion Kärnten (Kriminalreferat) 2: "Der Junge berichtet, 
dass ... mehrere Schläge mit der Hand gegen den Kopf erfolgt seien ... Der Junge 
berichtet, dass der Vater ... kommen würde, um mit einem großen Stock zu 
schlagen ... wurde mit dem Stock auf den Kopf geschlagen ... Fußtritte und 
Faustschläge in diverse Körperregionen ... Kopf ... Oberkörper ... Rücken. Der 
Junge berichtet und veranschaulicht die Abwehrbewegungen, welche er einnimmt um 
die Stockschläge abzuwehren, dabei wird er immer wieder auf die Unterarmkante 
getroffen, es schmerzen ihm beide Unterarmkanten, hier keine Hämatome 
sichtbar... ". Wenn immer wieder mit Stockschlägen auf die Unterarmkanten 
geprügelt worden wäre, wären unter Garantie nicht nur blaue, ja mehrfarbige 
Flecken zu sehen, sondern auch Schwellungen, Beulen und Blutergüsse. Der Arzt 
stellt jedoch fest: "Hier keine Hämatome sichtbar." Der Arzt stellt außer 
einem blauen Fleck überhaupt keine Verletzungen am Körper des Kindes fest! 
 
Der Arzt schreibt weiters: Kai sei ängstlich, nervös, weinerlich... Warum wurde 
Herr Stone aufgrund der schweren Anschuldigungen nicht sofort festgenommen, wo 
Schule und Jugendamt doch sonst pausenlos die Polizei rufen? Warum wurde nie 
gerichtlich geklärt, wie es zu solchen Anschuldigungen gekommen ist? Wurde Kai 
in Schule und Fremdunterbringung derart manipuliert, dass er solche Aussagen 
tätigte, weil er sonst keinen Ausweg mehr sah? Oder wurden sie ihm in den Mund 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 06, 2017 04:00 ET (08:00 GMT)

DJ Der schmutzige Krieg gegen Kinder in Europa - -2-

gelegt? Wurde er gezwungen? Wurde er mit falschen Versprechungen unter Druck 
gesetzt? Stand er unter dem Einfluss von Psychopharmaka? Warum hüllen sich 
Ämter und Behörden in Schweigen? 
 
Die Eltern Stone wissen: "Kais Persönlichkeit hat sich komplett geändert. Aus 
dem fröhlichen, aufgeweckten und intelligenten Kind ist ein tieftrauriges und 
verzweifeltes Kind geworden." 
 
Nun wissen die Eltern, dass ihr 11-jähriger Sohn Kai seit Jahren von seiner 
Lehrerin misshandelt wurde: Das Kind anschreien, es vor den anderen Schülern 
niedermachen und als Lügner beschimpfen, es lächerlich machen, es beleidigen 
usw. gehörten zu den Vorlieben der Lehrerin. Was die Kinder sagen dürfen bzw. 
sagen müssen, wird von der Schule vorgeschrieben... Angesichts dessen klingt die 
Feststellung im Entlassungsbrief der Kinderpsychiatrie Klagenfurt vom 20.6.2017 
3 eigenartig: "K. Kai ist mit seiner Schwester A. Anna seit 11.5.2017 im KIZ 
Kriseninterventionszentrum; Anm. d. Verf. untergebracht im Rahmen einer 
'Gefahr-in-Verzug'-Maßnahme, nachdem Kai sich einer Lehrerin anvertraut 
hatte, dass der Vater ihn und seine Schwester schlagen würde. Und weiter: Kai 
kommt akut aus dem KIZ Klagenfurt, nachdem es dort zu einer Eskalation gekommen 
sei, in dessen Rahmen Kai mit Sachen um sich geworfen habe." Es werden beim 
11-Jährigen "Anpassungsstörungen" diagnostiziert... Warum hätte sich Kai "einer 
Lehrerin anvertrauen" sollen? Er wurde in der Schule gemobbt und hatte Angst vor 
seiner Lehrerin. Warum wird der gesunde Protest des Kindes gegen seine 
Zwangsinternierung in einem Heim als Krankheit dargestellt? Warum finden 
österreichische Behörden alles - inklusive Zwangspsychiatrisierung 
minderjähriger Kinder - besser als die Kinder ganz einfach mit Eltern und 
Geschwistern in Frieden leben zu lassen? Es sind hunderte solcher Fälle allein 
aus Österreich bekannt und tausende europaweit... 
 
Am 18. Mai 2017 schreibt Frau Mag. P. an das Bezirksgericht Klagenfurt 1 auf 
Seite 2: " ... berichtete Herr Stone von zahlreichen Konflikten mit 
unterschiedlichen Behörden, Nachbarn und Schulen. Die Ursachen ... verortet der 
Kindesvater in einer Diskriminierung aufgrund seiner ethischen Herkunft." 
Abgesehen davon, dass Frau Mag. P. "ethische Herkunft" mit "ethnischer Herkunft" 
verwechselt, insinuiert sie, dass Herr Stone querulatorisch sei und somit 
möglicherweise ein paranoides Krankheitsbild aufweise. Dies wird in 
Österreich gerne Menschen unterstellt, die ihre kritische Meinung offen 
äußern. Joe Stone war CEO eines florierenden Unternehmens und er kennt das 
Recht auf freie Meinungsäußerung. 
 
Frau Mag. P. fährt mit ihrem Rundumschlag in der Demontage der Eltern Stone fort 
und schreibt weiters an das Gericht: " Mit Familie Stone gebe es nach Angaben 
der Schule derzeit keine Kommunikation, da seit 04.03.2017 gegen die Eltern ein 
Hausverbot wegen tätlichen Angriffs von Seiten der Kindesmutter (KM) auf eine 
Lehrerin ausgesprochen worden sei. Es wurde laut Direktorin diesbezüglich auch 
eine Klage wegen tätlichen Angriffs und berufsschädigender Verleumdung beim 
zuständigen Gericht eingebracht." Hierzu die Aussage von Catherine Stone: "Ich 
habe die Lehrerin weder angefasst noch sie in irgendeiner Weise bedroht und 
schon gar nicht tätlich angegriffen. Im Gegenteil - die Lehrerin verhielt sich 
mir gegenüber aggressiv." Hätte es einen "tätlichen Angriff" gegeben, hätte die 
Schule nicht gezögert, die Polizei einzuschalten. Der tätliche Angriff ist frei 
erfunden. 
 
Zur angeblichen Gewalttätigkeit von Herrn Stone schreibt Dr. Farhad Paya, der 
Rechtsanwalt der Familie Stone, in seiner Stellungnahme vom 31.7.2017 an das 
Gericht 4 , Seite 3: " So hat nicht einmal die Staatsanwaltschaft die auf Grund 
der an sie ergangenen Anzeige erhobenen Vorwürfe für ausreichend befunden, um 
ein Strafverfahren einzuleiten ... Diese Vorwürfe beruhen auf Angaben einer 
Lehrerin, deren Verhalten von einer ausländerfeindlichen Haltung geprägt ist und 
die den mj. K. Kai Stone in der Klasse ständig vor den anderen Kindern 
herabgesetzt und auch auf Grund seiner sprachlichen Barrieren lächerlich gemacht 
hat ...". 
 
Am 29. Juni 2017 schreibt Frau Mag. P. einen weiteren Brief an das Gericht 5 und 
hält über Kai fest: "Der Minderjährige zeigte zunehmend ein selbstversetzendes 
Verhalten..."; hier dürfte Frau Mag. P. wieder einem Irrtum erlegen sein und 
wohl "selbstverletzend" gemeint haben. Sie schreibt weiter über Kai, dass er 
sich "... an den Haaren reißen, gegen Gegenstände schlagen, sich selbst 
schlagen ... würde; sodass ... eine stationäre Aufnahme im Klinikum 
Klagenfurt ... veranlasst wurde." Die Möglichkeit, die erwähnten 
Verzweiflungstaten des Kindes dadurch zu beenden, indem es heim zu seiner 
Familie gehen hätte dürfen, ist für die Familienzerstörer undenkbar. 
 
Im nächsten Absatz entfernt sich Frau Mag. P. von ihrem Konstrukt, dass Kai 
psychiatrische Behandlung benötigen würde, und beschuldigt nunmehr wieder die 
Eltern: "Da die Kindeseltern mit den bereits getroffenen 
Erziehungsmaßnahmen nach wie vor nicht einverstanden sind ... musste die 
vorübergehende Unterbringung an der NPKJ "Kinderpsychiatrie": Anm. d. Verf. vom 
Kinder- und Jugendhilfeträger am 28.6.2017 wegen Gefahr in Verzug verfügt 
werden." Die Logik, warum ein Kind in die Psychiatrie gesperrt wird, weil seine 
Eltern mit der Fremdunterbringung nicht einverstanden sind, spricht für sich. 
 
Rechtsanwalt Dr. Paya bringt Anträge, Mitteilungen, Stellungnahmen und Urgenzen 
bei Gericht ein, so etwa am 31.7.2017 4: "Die beiden mj. Kinder sind 
verzweifelt und in schlechter psychischer Verfassung auf Grund dieser 
zwangsweisen Trennung. Die Kinder sind durch dieses Vorgehen schwerst 
traumatisiert. Diese Vorgangsweise des Jugendamtes entspricht nicht dem 
Kindeswohl ... So war das Jugendamt innerhalb dieser 3 Monate nicht in der Lage 
den Sachverhalt einer Abklärung zuzuführen ... wird vielmehr seitens des 
Jugendamtes versucht die Kinder gegen die Eltern zu manipulieren und werden die 
Kinder auch nicht kindergerecht behandelt (Seite 2) ... Die Kindesabnahme 
erfolgte über Veranlassung des Jugendamtes, wobei das Jugendamt vorverurteilend 
von Gewaltakten des Vaters ausgeht ... Im Gegensatz zu diesen Vorwürfen ergibt 
sich aus dem Verhalten der Kinder, dass diese sich nichts sehnlicher wünschen, 
als wieder zu ihren Eltern zurück in die gewohnte Umgebung gebracht zu werden. 
Die Kinder weinen ständig und sind verzweifelt." 
 
Rechtsanwalt Dr. Paya geht dann darauf ein, dass gemäß den gesetzlichen 
Bestimmungen die nächsten Verwandten heranzuziehen sind, falls das Jugendamt die 
Eltern für nicht erziehungsfähig hält: "Die Mutter der Kindesmutter ... ist bei 
der Pflegschaftsbehörde (Department of Health and Family Services) ... als 
Pflegemutter registriert ... Die mütterliche Großmutter ist auch in der 
Lage die Kinder zu erziehen und befindet sich der mj. Sascha Stone auch derzeit 
in der Obhut der mütterlichen Großmutter ..." (Seite 4). Da auch der 
mütterliche Großvater die Lizenz als Pflegevater hat, beantragt der Anwalt 
u.a., "die beiden mj. K. Kai ... und die mj. A. Anna ... nach Benachrichtigung 
über die US-Botschaft in Wien in die Obhut der mütterlichen Großeltern ... 
zu übergeben. 
 
Dr. Paya schreibt weiters 6: "... Die Kinder sind durch die Abnahme 
traumatisiert ... Durch die Kindesabnahme sind die beiden Kinder bereits derart 
psychisch destabilisiert, dass der mj. K. Kai bereits begann sich selbst zu 
verletzen ... Diese plötzliche Kindesabnahme hat die Kinder schwerst 
traumatisiert ... Um den Zweck des Kontaktrechtes zu erreichen ist dem 
Besuchsberechtigten der Kontakt zum Kind unbeschränkt, d.h. ohne 
Beeinträchtigung und ohne Hinzuziehung weiterer Personen oder Bindung an 
bestimmte Örtlichkeiten zu gewähren und dem Besuchsberechtigten die 
Möglichkeiten einer individuellen Gestaltung der Besuche zu bieten (ständig 
herrschende Rechtsprechung, EFSlg. 137.760 u.v.a.) ... Der Elternteil, mit dem 
das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, darf nicht in die Rolle eines 
gelegentlichen Besuchers gedrängt werden ... Das derzeitige Besuchsrecht, über 
das bis jetzt noch keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, widerspricht den 
bisherigen Rechtsgrundsätzen ... Dieses Vorgehen des Jugendamtes ist 
rechtswidrig. 
 
Rechtsanwalt Dr. Paya informiert die US Botschaft in Wien 7 und schreibt u.a.: 
"Nunmehr werden die beiden mj. Kinder seit mittlerweile fast 3 Monaten von den 
Kindeseltern getrennt und vom Jugendamt im Kriseninterventionszentrum 
festgehalten, wobei die beiden Kinder verzweifelt sind, den ganzen Tag weinen 
und wieder zu ihren Eltern zurück wollen ... Das dritte Kind S. Sascha Stone ... 
konnte die Mutter vor der Kindesabnahme ... in die USA zu ihren Eltern ... 
bringen ... Die Eltern der Kindesmutter ... sind selbst lizenzierte 
Pflegeeltern ..." 
 
Mitte August 2017 werden die Eltern Stone davon in Kenntnis gesetzt, dass ihre 
Kinder aufgrund einer weiteren Zwangsmaßnahme in ein Kinderheim 
außerhalb Klagenfurts verfrachtet wurden 8 . 
 
Dr. Farhad Paya schreibt am 18.8.2017 weitere Anträge an das Bezirksgericht 
Klagenfurt 9: "... Ausschlaggebend für die Gefahr in Verzug Maßnahme waren 
die bis jetzt nicht verifizierten Behauptungen der Klassenlehrerin, die für ihre 
fremdenfeindlichen Aktivitäten bekannt ist, aufgrund der bereits andere Schüler 
mit Migrationshintergrund die Schule verlassen haben ... Das Bestreben dieser 
Lehrerin war es ... Schüler mit Migrationshintergrund aus der Klasse zu 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

September 06, 2017 04:00 ET (08:00 GMT)

entfernen und hat sich das Jugendamt von dieser Lehrerin ... instrumentalisieren 
lassen ... Eine Befragung der mj. Kinder bzw. Anhörung ist bis jetzt 
unterblieben ... Obwohl die Kinder zu den Eltern wollen und auch mit ihnen 
sprechen wollten, hat Mag. P. ... gegenüber den Eltern behauptet, dass die 
Kinder mit den Eltern nicht telefonieren wollten, während die Kinder anlässlich 
der Besuche angaben, dass diese Behauptungen der Mag. P. ... unrichtig sind. Die 
Kinder weinten jedesmal und wollten zu Mama und Papa zurück ... 
 
Dem Gericht ist vorzuwerfen, dass dieses ... alle Maßnahmen des Jugendamtes 
befürwortet, anstelle das Wohl der mj. Kinder in den Vordergrund zu stellen. Das 
Gericht ist damit ... der verlängerte Arm des Jugendamtes ...". 
 
Auf Seite 7 dieses Schriftsatzes schreibt Dr. Paya: Mit dem Herausreißen 
der mj. A. Anna Stone aus dem Familienverband hat das Jugendamt der mj. A. Anna 
Stone die Teilnahme am Ballettunterricht mit der Begründung untersagt, dass die 
Kindeseltern versuchen würden, die Minderjährige aus der Obsorge des Jugendamtes 
zu entziehen ... Hierzu nimmt Dr. Paya am 23.8.2017 Stellung 10: "Damit 
unterstellt Mag. P. rechtsgrundlos den Kindeseltern ein rechtswidriges 
Verhalten; woraus sich bereits die Voreingenommenheit der Mag. P. gegenüber den 
Kindeseltern ergibt ...". Weiters macht Dr. Paya das Gericht bspw. darauf 
aufmerksam, dass die vom Jugendamt geplante Verbringung der beiden Kinder nach 
Italien rechtswidrig ist, der Anwalt deckt eine weitere Lüge der Frau Mag. P. 
auf und schreibt an das Gericht: "Die Voreingenommenheit der Mag. P. ... zeigt 
sich auch in ihren Angaben Dritten gegenüber, ... der Mag. P. wahrheitswidrig 
angab, dass die Mutter mit dem jüngsten Kinde geflüchtet sei ... Diese 
Behauptung ist ebenso eine unwahre Anschuldigung. Die Kindesmutter ist mit dem 
jüngsten Kind nicht geflüchtet sondern legal ausgereist ... (und auf Seite 4) 
Die Kinder sind mittlerweile krank und haben Sehnsucht nach ihren Eltern ... 
Durch diese harten Maßnahmen des Jugendamtes sind die Kinder bereits 
traumatisiert"... 
 
Catherine und Joe Stone werden geheimdienstlich überwacht und eingeschüchtert. 
Zwei Mal rasten Autos mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Stones zu, die sich 
nur durch blitzschnelles Reagieren retten konnten... 
 
Im schmutzigen Krieg gegen Kinder werden auch Kinder selbst instrumentalisiert, 
geistig und seelisch missbraucht und gegeneinander aufgehetzt: Anna wurde in der 
Fremdunterbringung angewiesen, schlecht über ihren Bruder zu reden. Andere 
Kinder wurden angewiesen, schlecht über die Stone-Kinder zu reden... 
 
*Name geändert 
1 Schreiben Frau Mag. P. (Jugendamt) an das Bezirksgericht Klagenfurt, 18.5.2017, 
 Seite 1 
2 Schreiben Dr. A. M., Schulärztlicher Dienst, an Polizei, 11.5.2017 
3 Entlassungsbrief KABEG, 20.6.2017 
4 Mitteilung/Antrag an das Bezirksgericht Klagenfurt, 31.7.2017 
5 Schreiben Frau Mag. P. an das BG Klagenfurt, 29.6.2017 
6 Urgenz/Antrag auf Information, 31.7.2017 
7 Schreiben an die US-Botschaft Wien, 31.7.2017 
8 Schreiben Jugendamt, 16.8.2017 
9 Schriftsatz (Anträge, Urgenz), 18.8.2017 
10 Anträge, 23.8.2017 
11 Stellungnahme, Urkundenvorlage, Anträge an das BG Klagenfurt, 4.9.2017 
12 Stellungnahme, 4.9.2017 
(*) https://de.wikipedia.org/wiki/Psychologische_Kriegsf%C3%BChrung 
https://en.wikipedia.org/wiki/Psychological_warfare 
https://de.wikipedia.org/wiki/Falsche_Flagge 
https://en.wikipedia.org/wiki/False_flag 
 
(Ende) 
 
Aussender: Verein VICTIMS MISSION 
Ansprechpartner: Sissi Kammerlander 
Tel.: +43 676 7807229 
E-Mail: info@victimsmission.com 
Website: www.victimsmission.com 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20170906011 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

September 06, 2017 04:00 ET (08:00 GMT)

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