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DGAP-Media / 2017-12-12 / 09:32 *Weitere 63.000 Hektar Landfläche - Jahresendrally voraus!* Unser Lithium Top-Pick Lithium Energi (WKN A2H5MG [1]) veröffentlichte mit heutiger News (LINK) einen weiteren Meilenstein in der noch jungen Unternehmensgeschichte. Ein weiteres gigantisches Landpaket von über 63.000 Hektar wird in Kürze zu 100 % in den Unternehmensbesitz übergehen. Mit den zusätzlichen Projekten, welche man sich mittels Option bereits gesichert hat, wird das Landpaket gigantische 241.000 Hektar betragen! Somit steigt das Unternehmen endgültig zum zweitgrößten Landbesitzer von Lithiumlagerstätten in Argentinien auf. Die Liegenschaften der vielversprechendsten Projekte liegen genau zwischen den großen Lithiumproduzenten Albemarle (Marktkapitalisierung 15 Milliarden Dollar) und FMC, einer der größten Lithiumproduzenten weltweit! Albemarle veröffentlichte mit den letzten Quartalsergebnissen, dass das Antofalla Salar die potenziell drittgrößte Lithiumlagerstätte der Welt sein könnte! Je Hektar Landfläche wird unser Top-Pick mit gerade einmal 104 EUR bewertet. Die Mitbewerber in Argentinien wie etwa Liberty One Lithium (WKN A2DHMB) [2], Millennial Lithium (WKN A2AMUE) [3] oder Lithium X (WKN A2ABEY) [4] werden um ein Vielfaches höher bewertet (2.700 - 5.200 EUR je Hektar). Daher sind wir der festen Überzeugung, dass eine faire Bewertung bei Lithium Energi (WKN A2H5MG) [5] noch lange nicht erreicht ist und erwarten daher einen kontinuierlichen Kursanstieg in Richtung 1 Euro Marke! Lithium Energi (WKN A2H5MG) [5] kündigte zudem in der heutigen News an, dass das Unternehmen im Januar 2018 mit der Phase I seiner Explorationspläne auf der Liegenschaft beginnen werde. Phase I wird mit elektromagnetischen Untersuchungen (TEM) beginnen, die auf bis zu 20 von LEXIs aussichtsreichsten Claims durchgeführt werden. TEM ist ein bewährtes schnelles geophysikalisches Verfahren, das zur Gewinnung untertägiger Widerstandsdaten verwendet wird. Nach Fertigstellung der Umweltstudien erwartet das Unternehmen den Beginn der Bohrungen auf seinen Liegenschaften im dritten bis vierten Quartal 2018. *Aktiengesellschaft* *Projektgröße* *Marketcap *Bewertung *Aktueller in EUR* pro Aktienkurs Hektar* * Lithium Energi Expl. 241.000 Hektar 25 Mio. 104 EUR 0,42 EUR WKN: A2H5MG EUR Lithium X Energy WKN 48.000 Hektar 130 Mio. 2.708 EUR 1,39 EUR A2ABEY EUR Liberty One Lithium 15.000 Hektar 66 Mio. 4.400 EUR 1,00 EUR WKN A2DHMB EUR Millennial Lithium 35.000 Hektar 182 Mio. 5.200 EUR 2,60 EUR WKN A2AMUE EUR *Keyfacts und Ausblick* .Wir haben für Sie nochmal alle wesentlichen Fakten zusammengefasst, die für den langfristigen Erfolg von Lithium Energi (WKN A2H5MG) [6] sprechen. Im nächsten Absatz haben wird zudem nochmals unsere umfangreiche Erstempfehlung mit allen Hintergrundinformationen für Sie bereitgestellt: - Zweitgrößter Landbesitzer von Lithiumlagerstätten mit 241.000 Hektar! - Umfangreiches Explorationsprogramm aufgenommen! - Erfahrener Beraterstab mit Neuzugang Jack Lifton - Erste Produktionsanlage voraussichtlich 2020 in Betrieb. - Erster Lithium Produzent mit revolutionärer MRT Technologie *Lithium Energi *(WKN A2H5MG) [6] *ist mit einer Marktkapitalisierung von ca. 33 Mio. CAD weiterhin extrem unterbewertet. Wir erwarten daher einen kontinuierlichen Aufwärtstrend in den kommenden Wochen mit weiterem äußerst positivem Newsflow! Verpassen Sie nicht, sich hier noch frühzeitig zu positionieren! * *Miningstocks.expert (eine Marke von First Marketing GmbH)* *Daniel Mußler - Chief Analyst* *Botheplatz 34/1 * 69126 Heidelberg * Germany* *E-Mail: info@miningstocks.expert * Webseite: *www.miningstocks.expert [7] *Disclaimer und Haftungsausschluss* Die Markteinschätzungen, Hintergrundinformationen und Wertpapier-Analysen,die Miningstocks.Expert auf ihren Webseiten und in Newslettern veröffentlicht, stellen weder ein Verkaufsangebot für die genannten Notierungen, noch eine Aufforderung zum Kauf- oder Verkauf von Wertpapieren dar. Diese Information ist eine Werbemitteilung und beinhaltet weder Anlagestrategieempfehlungen noch Anlageempfehlungen gemäß § 34b WpHG und Artikel 20 der Marktmissbrauchsverordnung. Sie erfüllt deshalb nicht die gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistetung der Objektivität von Anlagestrategieempfehlungen/Anlageempfehlungen. 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