
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof verhandelt am Dienstag (9.00 Uhr) in Karlsruhe über Zusatz-Entgelte der Sparkasse Freiburg. Es geht dabei etwa um fünf Euro für die Information per Post, dass ein Lastschrifteinzug oder eine Überweisung abgelehnt worden ist. Verbraucherschützer sehen darin eine unangemessene Benachteiligung von Bankkunden und klagen gegen die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Die Vorinstanz gab ihnen in allen Punkten Recht. Nun müssen die Karlsruher Richter über die Revision der Sparkasse entscheiden. Ob sie noch am selben Tag ein Urteil fällen, ist unklar (Az.: XI ZR 590/15)./ngu/DP/stb
AXC0022 2017-09-12/05:49
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