In letzter Zeit kommt es aus Karlsruhe dicke für Banken und Sparkassen. Im Juli erst mäkelte der Bundesgerichtshof an den Kostenregeln für SMS-TAN im Onlinebanking herum. Jetzt erklärte er bei einer Sparkasse gleich acht Entgeltregeln auf einmal für unwirksam. Kunden können nach Meinung von Verbraucherschützern gezahlte Gebühren zurückfordern.
Großer Erfolg für die Schutzgemeinschaft für Bankkunden: Der Bundesgerichtshof erklärte auf ihre Klage hin gleich acht Entgeltklauseln der Sparkasse Freiburg für unwirksam (Urteil vom 12. September 2017 - XI ZR 590/15). Denn die Sparkasse hat nach Meinung des Gerichts Gebühren für Tätigkeiten verlangt, zu denen sie ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Großer Erfolg für die Schutzgemeinschaft für Bankkunden: Der Bundesgerichtshof erklärte auf ihre Klage hin gleich acht Entgeltklauseln der Sparkasse Freiburg für unwirksam (Urteil vom 12. September 2017 - XI ZR 590/15). Denn die Sparkasse hat nach Meinung des Gerichts Gebühren für Tätigkeiten verlangt, zu denen sie ...Den vollständigen Artikel lesen ...