
Thema heute:
WG-Leben: Auf den richtigen Mietvertrag kommt es an - Drei Modelle für ein stressfreies Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft
Halbe Kosten, doppelte Freude: Studenten und junge Menschen am Beginn ihres Ar-beitslebens profitieren vom Modell Wohngemeinschaft. Geteilte Mietkosten und soziale Kontakte versüßen ihnen den Auszug aus dem Elternhaus. Ob eine Wohngemeinschaft das Zusammenleben im Alltag dauerhaft gut bewältigt, zeigt sich jedoch oft erst später.
Verschiedene Interessen unter den Mitbewohnern, in der Hausgemeinschaft oder mit dem Vermie-ter sollten deshalb bei der Gestaltung des Mietvertrags von Anfang an mit gedacht werden, emp-fiehlt die LBS. Um einen WG-Mietvertrag abzuschließen, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten.
Modell 1: Alle Mitbewohner stehen zusammen als Vertragspartei im Mietvertrag.
Hier haben alle Mieter die gleichen Rechte und Pflichten. Sie bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das bedeutet unter anderem, dass für mögliche Ausstände alle Mitbewohner gesamt-schuldnerisch haften. Der Vermieter kann damit jeden einzelnen Mieter für das Begleichen des säumigen Gesamtbetrags - z.B. bei ausstehenden Mietzahlungen für ein leeres Zimmer - heranzie-hen.
Modell 2: Nur ein Mitbewohner steht als Mieter im Vertrag, die anderen sind Untermieter dieses Mitbewohners.
Hier ist der Hauptmieter der einzige und alleinige Ansprechpartner des Vermieters. Er haftet bei allen ausstehenden Zahlungen alleine - auch, wenn ein Zimmer zeitweise nicht vermietet sein soll-te. Es ist seine persönliche Angelegenheit, wie er für die Mietzahlungen aufkommt und wer - rein rechtlich gesehen - die Wohnung mit ihm bewohnt. Für ihn empfiehlt es sich mit den Untermietern ebenfalls einen Mietvertrag abzuschließen, der die Zahlungsmodalitäten regelt. Ein Wechsel der Untermieter bedarf jeweils der Zustimmung des Vermieters.
Modell 3: Jeder Mitbewohner erhält einen eigenen Mietvertrag.
Hier mietet jeder Mitbewohner praktisch nur sein eigenes Zimmer. Damit haftet jeder Mitbewoh-ner auch nur für seine eigene Miete (inklusive Gemeinschaftsräume wie Küche, Bad etc.). Der Vermieter kann jeden Mieter nur für seine persönlichen Zahlungen zur Rechenschaft ziehen, da er mit jedem einen eigenen Vertrag geschlossen hat. Auch alle anderen Vereinbarungen werden vom Vermieter mit jedem einzelnen Mitbewohner festgelegt und können frei gestaltet werden. Damit kann der Vermieter grundsätzlich auch einen neuen Mitbewohner frei bestimmen. Solche Einzelmietverträge sind hauptsächlich bei Studentenwohnheimen gängig. Bei normalen Mietwoh-nungen spielen sie kaum eine Rolle.
Um Unstimmigkeiten vorzubeugen empfiehlt die Bausparkasse, dass Wohngemeinschaften neben der Grundmiete vor allem die Neben- und Betriebskosten schriftlich regeln. Hier können die Kos-ten gleichmäßig auf alle Bewohner oder - bei sehr unterschiedlichen Zimmergrößen - nach Wohn-fläche aufgeteilt werden.
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