Im Zusammenhang mit der Verschmelzung des ehemaligen Kleincomputerherstellers Kontron teilt die S&T AG den ehemaligen Kontron-Aktionären, die nunmehr Anteilshaber der S&T Deutschland Holding AG sind, mit, dass die Zeichnungsfrist zum Angebot zur Sacheinlage gegen S&T-AG-Aktien am 26. September 2017 ausläuft, geht aus einer ...Den vollständigen Artikel lesen ...