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Initiative Minderheitsaktionäre e.V.: Erfolgreiche Regierungsbildung - der Koalitionsvertrag ist für Aktionäre ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber zu kurz

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-Media / 2018-03-19 / 10:30 
 
*PRESSEMITTEILUNG* 
 
*Erfolgreiche Regierungsbildung - der Koalitionsvertrag ist für Aktionäre 
ein Schritt in die richtige Richtung, greift aber zu kurz * 
 
*Berlin, 19. März 2018 - *Anlässlich der Regierungsbildung in Berlin 
begrüßt die Anlegerschutzorganisation "Initiative Minderheitsaktionäre 
e.V." das Bekenntnis des Koalitionsvertrags, die Rechte von 
Minderheitsaktionären zu schützen sowie die Einführung von 
Musterfeststellungsklagen, um Verbrauchern in einer Vielzahl von Fällen die 
Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte effektiver durchzusetzen. Doch trotz 
der angekündigten Verbesserungen muss noch deutlich mehr getan werden, um 
diese Ziele zu erreichen. Das wird an den folgenden vier Punkten besonders 
deutlich: 
 
1. Sehr positiv ist, dass der Koalitionsvertrag eine grundlegende 
Ausgangsbasis für den Gesetzgeber schafft, wenn es um Minderheitsaktionäre 
geht. Beim Beschlussmängelrecht, das die Kontrollrechte der Hauptversammlung 
in Aktiengesellschaften regelt, steht im Koalitionsvertrag folgendes: "_Im 
aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht werden wir im Interesse des 
Minderheitenschutzes und der Rechtssicherheit Brüche und 
Wertungswidersprüche beseitigen_." Dies ist ein begrüßenswertes, 
langfristiges Bekenntnis zu Minderheitsaktionären in der Aktiengesellschaft. 
Diese haben schließlich ihre ursprünglichen Mitwirkungsrechte 
weitgehend verloren. 
 
"Die Verpflichtung zum Minderheitenschutz ist ein ermutigender Schritt nach 
vorn. Wir werden weiterhin wachsam sein, um sicherzustellen, dass diese 
Verpflichtungen eingehalten werden. Den schönen Worten müssen nun 
durchdachte Gesetze folgen", sagt Robert Peres, Vorsitzender der Initiative 
Minderheitsaktionäre e. V. und fügt hinzu: "Die Aktionärsrechte sind über 
viele Jahre hinweg dramatisch beschnitten worden. So stellte etwa ein 
deutsches Gericht vor kurzem fest, dass die Durchführung eines Squeeze-Outs 
möglicherweise rechtsmissbräuchlich sei und der Mehrheitseigner damit 
gravierende Rechtsbrüche begangen hätte. Das geltende deutsche Recht führte 
das Gericht dennoch dazu, den Squeeze-Out anzuerkennen und die Eintragung im 
Handelsregister zuzulassen. Damit wurde der Squeeze-Out wirksam mit dem 
Ergebnis, dass die Minderheitsaktionäre ihre Beteiligung an der Gesellschaft 
verloren und zwar ungeachtet der rechtsmissbräuchlichen Handlungen des 
Mehrheitsaktionärs. Ein bizarrer und peinlicher Vorgang für einen 
Wirtschaftsstandort wie Deutschland. Die Initiative Minderheitsaktionäre 
e.V. hofft daher, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Wirtschaftsrecht des 
Deutschen Juristentages 2018 mit Blick auf die Aktionärsrechte konkrete 
Fortschritte bringen, die vom Gesetzgeber gehört und umgesetzt werden. Es 
bestehen massive Notwendigkeiten für eine Stärkung der Minderheitsrechte." 
 
2. Das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren, das eine gerichtliche 
Überprüfung von Abfindungsangeboten bei Unternehmensübernahmen vorsieht 
wird im Koalitionsvertrag als "langwierig und teuer" charakterisiert und 
soll evaluiert werden. 
 
"Diese negative Beschreibung reflektiert die Interessen der Mehrheitseigner. 
Die Kritik am Spruchverfahren ist nicht neu. Sie zielt darauf ab, das 
Spruchverfahren abzuschaffen und damit die Abfindungen für herausgedrängte 
Aktionäre deutlich zu senken", sagt Robert Peres. Erfreulich aus Sicht der 
Initiative Minderheitsaktionäre ist dagegen, dass die Evaluierung "unter 
Berücksichtigung der Interessen von Minderheitsaktionärinnen und -aktionären 
sowie Kleinanlegerinnen und -anlegern" erfolgen soll. "Wir werden im Zuge 
des Gesetzgebungsverfahrens sehr genau darauf achten, ob diese Interessen 
wirklich Berücksichtigung finden", so Peres. 
 
3. Die nach Koalitionsvertrag geplanten Musterfeststellungsklagen 
beschränken die Klagebefugnis auf "qualifizierte Einrichtungen", das 
heißt zum Beispiel auf Verbraucherzentralen. 
 
"Die Einführung echter Sammelklagen und angemessener Verfahren zur 
Beweiserlangung ist im Sinne von Verbrauchern und Anlegern überfällig", 
erklärt Robert Peres und erläutert: "Die Geschädigten können nach dem 
aktuellen Stand im Koalitionsvertrag nicht selbst den Weg zum Gericht 
nehmen. Damit haben sie keinen direkten Zugang zum Recht. Stattdessen werden 
weitere Hindernisse auf dem Weg zur Erlangung von Schadensersatz und 
Gerechtigkeit aufgebaut." Aktuell handele es sich lediglich um einen 
"gefühlten Rechtsbehelf". Peres weiter:"Aktionäre und Verbraucher brauchen 
endlich Waffengleichheit. Nur echte Sammelklagen mit adäquaten 
Offenlegungsverfahren für Beweise ermöglichen eine Gleichberechtigung 
hinsichtlich anwaltlicher Vertretung und Prozessökonomie. Das Beispiel 
Dieselgate hat gezeigt, dass amerikanische Verbraucher wesentlich besser 
geschützt sind." 
 
4.Ein weiteres ungelöstes Problem sind die Börsenrückzüge (Delistings) von 
Unternehmen. Sie wurden 2015 zum Nachteil der Minderheitsaktionäre durch die 
damalige Große Koalition neu geregelt. 
 
"Seitdem hat eine am Börsenwert festgestellte Entschädigung das Prinzip der 
Werthaltigkeit der Abfindung ersetzt und damit nicht nur einzelne 
Investoren, sondern die gesamte deutsche Wirtschaft geschädigt", so Peres. 
Die Initiative Minderheitsaktionäre fordert daher die Rückkehr zur 
Anteilsbewertung durch ein Ertragswertverfahren. "Ohne die Möglichkeit der 
gerichtlichen Überprüfung durch ein Spruchverfahren entsteht die Gefahr 
eines gigantischen Werttransfers von der Minderheit auf die 
Großaktionäre. Hier kann noch kurzfristig eine Korrektur erfolgen, wenn 
sich die SPD auf ihre Positionen vom Herbst 2015 besinnt", betont Peres. Das 
Verfahren zum Delisting steht derzeit wieder auf der Agenda im 
Finanzausschuss des Bundestages. 
 
Die Initiative Minderheitsaktionäre e.V. freut sich auf die Fortsetzung 
eines konstruktiven Dialogs über diese Fragen, um einen Beitrag zur 
Ausgewogenheit der politischen Debatte zu leisten. Die 
Koalitionsvereinbarung macht einige positive Schritte nach vorn. Den 
ermutigenden Aussagen müssen nun Taten folgen. 
 
*Die Initiative Minderheitsaktionäre* 
Die Initiative Minderheitsaktionäre e.V. wurde 2016 von unabhängigen 
Anlegern gegründet. Von ihrem Sitz in der Hauptstadt Berlin aus betreibt die 
Initiative eine Kommunikationsplattform für Informationen rund um die 
sozialpolitische Funktion der Aktienanlage. Wir wirken auf die Verbesserung 
der Aktionärsrechte in der Rechts- und Wirtschaftspolitik hin, insbesondere 
dort, wo Minderheitsrechte über Jahre abgebaut worden sind. Wir möchten 
einen Dialog mit dem Gesetzgeber, der Justiz, den juristischen Fakultäten, 
den Medien sowie mit anderen interessierten Zielgruppen darüber führen, wie 
die Rechte der Anleger wieder gestärkt werden können. 
 
Initiative Minderheitsaktionäre e.V.            Vertreten 
Fasanenstraße 29                           durch: 
10719 Berlin                                    Robert Peres 
Deutschland 
Telefon: +49 30 3300 2266 55 
Telefax: +49 30 3300 2266 99 
Email: 
info@initiative-minderheitsaktionaere.org 
 
Ende der Pressemitteilung 
Zusatzmaterial zur Meldung: 
 
Dokument: http://n.eqs.com/c/fncls.ssp?u=HPMCIPCAQB [1] 
Dokumenttitel: Initiative Minderheitsaktionäre: Erfolgreiche 
Regierungsbildung - der Koalitionsvertrag ist für Ak-tionäre ein Schritt in 
die richtige Richtung, greift aber zu kurz 
 
Emittent/Herausgeber: Initiative Minderheitsaktionäre e.V. 
Schlagwort(e): Verbände 
 
2018-03-19 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - 
ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
665447 2018-03-19 
 
 
1: http://public-cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=fa2f464e373674ede75db1da0be0aeda&application_id=665447&site_id=vwd&application_name=news 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 19, 2018 05:30 ET (09:30 GMT)

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