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DGAP-HV: Schloss Wachenheim AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.11.2017 in Trier mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: Schloss Wachenheim AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Schloss Wachenheim AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 23.11.2017 in Trier mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2017-10-04 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Schloss Wachenheim AG Trier - Wertpapier-Kenn-Nummer 722900 - 
Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre 
hiermit zu der am Donnerstag, dem 23. November 2017, vormittags 
um 10:00 Uhr, im ERA Conference Centre (ECC), 
Gebäude B 
Metzer Allee 2-4 
54295 Trier stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 
   HGB in der für das Geschäftsjahr 2016/17 geltenden Fassung 
   und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss am 21. September 2017 
   gebilligt und den Jahresabschluss damit gemäß § 172 
   Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Die 
   Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Punkt keinen 
   Beschluss zu fassen. Die vorgenannten Unterlagen stehen im 
   Internet unter 
 
   http://www.schloss-wachenheim.com/investor-relations/hv2017 
 
   zur Verfügung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 17.430.130,73 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer       = EUR 3.801.600,00 
   Dividende von EUR 0,48 
   je Aktie auf 7.920.000 
   Stückaktien 
   Vortrag auf neue         = EUR 13.628.530,73 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn             = EUR 17.430.130,73 
 
   Vor dem Hintergrund der Änderung von § 58 Abs. 4 AktG 
   mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wird darauf hingewiesen, 
   dass eine von der Hauptversammlung beschlossene Dividende 
   erst am dritten auf die Hauptversammlung folgenden 
   Geschäftstag, also am 28. November 2017, fällig und auch 
   dann erst ausgezahlt wird. 
 
   Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden 
   sind, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,48 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht, den 
   entsprechend höheren verbleibenden Betrag auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 
   30. Juni 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis 
   zum 30. Juni 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und 
   des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 
   2017 bis zum 30. Juni 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Deutschland GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer sowie zum 
   Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts nach §§ 37w, 37y 
   Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für das Geschäftsjahr vom 1. 
   Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 zu wählen. 
 
   Dem Aufsichtsrat liegt bereits die Unabhängigkeitserklärung 
   der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex (DCGK) vor. 
6. *Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung der 
   Hauptversammlung am 23. November 2017 hat Herr Roland 
   Kuffler sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der 
   Gesellschaft niedergelegt. Vor diesem Hintergrund ist die 
   Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat aus sechs Personen zu 
   bestehen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung). Er setzt sich 
   nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 des 
   Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG) aus vier von den 
   Anteilseignern in der Hauptversammlung zu wählenden (§ 101 
   Abs. 1 AktG) und aus zwei von den Arbeitnehmern zu 
   wählenden (§ 4 Abs. 1 DrittelbG) Mitgliedern zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   Frau Monika Schulze, Bonn, Global Head of Customer and 
   Digital Office der Zurich Versicherungsgruppe 
 
   als Vertreterin der Anteilseigner für den Zeitraum ab 
   Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2018/19 beschließt, 
 
   in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Frau Monika Schulze bekleidet bei folgender ausländischer 
   Gesellschaft ein Amt in einem gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten vergleichbaren Kontrollgremium: 
 
   Atheer, Inc., Mountain View/USA (Mitglied des Beirats) 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 25 der 
   Satzung* 
 
   In § 25 der Satzung betreffend den Jahres- und 
   Konzernabschluss wird der bisherige Absatz 1 (gekürzt) an 
   die neue Rechtslage angepasst. Die übrigen Regelungen 
   werden gestrichen, weil sie bislang lediglich die 
   Gesetzeslage wiedergeben, und künftig vermieden werden 
   soll, dass allein Gesetzesänderungen inhaltsgleiche 
   Satzungsänderungen nach sich ziehen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende 
   Änderung von § 25 der Satzung zu beschließen: 
 
   § 25 der Satzung wird wie folgt neugefasst: 
 
   '_§ 25_ 
 
   Jahresabschluss. Konzernabschluss. 
 
   _Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des 
   Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Lagebericht 
   sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für 
   das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. § 298 Abs. 2 HGB 
   und § 315 Abs. 5 HGB bleiben unberührt._' 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Schloss Wachenheim AG EUR 50.054.400,00 (in 
Worten: Euro fünfzig Millionen vierundfünfzigtausendvierhundert) 
und ist eingeteilt in 7.920.000 Stamm-Stückaktien, die auf den 
Inhaber lauten. Jede dieser Aktien gewährt eine Stimme, so dass 
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf Grundlage 
der Satzung 7.920.000 Stimmrechte bestehen. Aus eigenen Aktien 
stehen der Schloss Wachenheim AG gemäß § 71b AktG keine 
Rechte zu. Die Schloss Wachenheim AG hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die 
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt 
demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
7.920.000. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten 
Aktien kann sich bis zur Hauptversammlung noch verändern. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
angegebenen Adresse der Landesbank Baden-Württemberg anmelden und 
eine von ihrem depotführenden Institut erstellte Bescheinigung 
über den Anteilsbesitz übermitteln. Der Nachweis der 
Aktionärseigenschaft muss sich auf den Beginn des 2. November 
2017, 00.00 Uhr (sog. 'Nachweisstichtag' oder 'Record Date'), 
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft 
unter der nachstehend angegebenen Adresse der Landesbank 
Baden-Württemberg bis spätestens zum Ablauf des 16. November 
2017, 24.00 Uhr, zugehen. Anmeldung und Nachweis bedürfen der 
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen. 
 
*Anmeldeadresse:* 
 
Schloss Wachenheim AG 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
4035 H Hauptversammlungen 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Telefax: +49 (0) 711 127 79256 
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär, soweit es die 
Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
betrifft, nur derjenige, der den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Nachweisstichtag haben hierauf keine Auswirkung. Aktionäre, die 
sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind demnach auch dann zur Teilnahme und 
Stimmrechtsausübung berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem 
Nachweisstichtag veräußern. Aktionäre, die ihre Aktien erst 
nach dem Nachweisstichtag erwerben, sind hieraus zur Teilnahme 
oder Stimmrechtsausübung nicht berechtigt, soweit sie sich nicht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

October 04, 2017 09:05 ET (13:05 GMT)

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