
STUTTGART (dpa-AFX) - Im Streit mit der Bausparbranche rechnen Verbraucherschützer mit einem weiteren Erfolg vor Gericht. Das Stuttgarter Landgericht verhandelt am Donnerstag (14.00 Uhr) darüber, ob die Landesbausparkasse (LBS) Südwest eine Kündigungsklausel aus bestimmten Verträgen streichen muss. Der Klausel zufolge könnte sich das Finanzinstitut 15 Jahre nach Vertragsbeginn von entsprechenden Kunden trennen - das wäre früher, als dies über einen anderen Kündigungsweg möglich wäre.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält die Klausel für unzulässig und hat dagegen geklagt. In einem anderen Verfahren vor dem Karlsruher Landgericht hatte die Organisation vor gut einem Monat Recht bekommen - diese Klage ging gegen die Bausparkasse Badenia, die auf die gleiche Klausel setzt.
Genutzt wurde die Kündigungsklausel noch nie - die LBS hat sie erst seit 2005 in Verträgen stehen, könnte sich also erstmals 2020 auf sie berufen; die Badenia hat sie sogar erst seit 2015 in Verträgen. Man sei aber schon jetzt tätig geworden, damit es künftig erst gar keine Benachteiligung von Kunden geben könne, sagen Verbraucherschützer./wdw/DP/zb
AXC0013 2017-10-05/05:50