Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Frankfurt (pta038/05.10.2017/17:20) - Pearl Gold AG, Frankfurt am Main, ISIN DE000A0AFGF3//WKN A0AFGF
Ergänzung der Einladung zur Hauptversammlung der Pearl Gold AG, Frankfurt am Main am 17. November 2017 um 9 Uhr (MEZ) in den Konferenzräumen Nr. 8 bis 14 des Hotels Le Meridien, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt a.M., Deutschland
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 27. September 2017 wurde eine Hauptversammlung der Pearl Gold AG für den 17. November 2017 um 9 Uhr (MEZ) in den Konferenzräumen Nr. 8 bis 14 des Hotels Le Meridien, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt a.M., Deutschland, einberufen.
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd., die nach den der Gesellschaft vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen von Herrn Olivier Couriol kontrolliert werden, haben sowohl mit Schreiben vom 13. Mai 2016, in dem sie gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangten (nachfolgend das "Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016"), als auch im Rahmen eines gerichtlichen Antrags auf Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 3 AktG vom 16. Juni 2017 (nachfolgend "gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017") bestimmte Beschlussvorschläge zu den in der Einladung zur Hauptversammlung genannten Tagesordnungspunkten unterbreitet.
Weil die Beschlussvorschläge im Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 und im gerichtlichen Antrag vom 16. Juni 2017 sich teilweise unterscheiden, werden nachfolgend vorsorglich beide Fassungen dargestellt.
Zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013):
Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016:
Kein Beschlussvorschlag
Gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, Herrn Jean Louis DUPUY die Entlastung zu erteilen und sie Herrn Lutz Hartmann zu verweigern.
Zu Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013):
Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016:
Kein Beschlussvorschlag.
Gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, Herrn Aliou Boubacar DIALLO, Herrn Alexandre DAVIDOFF und Herrn Dominique FOUQUET die Entlastung zu erteilen und sie Herrn Robert Francis GONINON, Herrn Pierre ROUX und Herrn Konstantin von KLITZING zu verweigern.
Zu Tagesordnungspunkt 5 (Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates):
Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 und gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor,
- Herrn Robert Francis GONINON, - Herrn Konstantin von KLITZING, - Herrn Pierre ROUX, - Herrn Roy Darius MAYBUD, - Herrn Chris Simon AINSWORTH und - Herrn Alireza MAHDAVI
mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung als Mitglieder des Aufsichtsrats abzuberufen.
Zu Tagesordnungspunkt 6 (Wahlen zum Aufsichtsrat):
Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor,
- Frau Julia GRUAZ, geb. Boutonnet, Rechtsanwältin im Bezirk Hauts de Seine/Frankreich, wohnhaft in Genf/Schweiz, - Herrn Gregor HUBLER, Leiter des Büros der Falcon Private Bank Ltd. in Abu Dhabi, wohnhaft in Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, - Herrn Robert G. FAISSAL, geschäftsführender Gesellschafter der Lebita Consulting Services LL.C., wohnhaft in Toronto/Kanada, - Herrn Louis COURIOL, Student der Wirtschaftswissenschaften, wohnhaft in Rouèn/Frankreich, - Herrn Dr. Amadou Baba SY, Unabhängiger Bergbauberater, wohnhaft in Bamako/Mali, und - Herrn Christian NAVILLE, Geschäftsführer der Nemo Asset Management Ltd., wohnhaft in Abu Dhabi/Vereinigte Arabische Emirate
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 12 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.
Laut Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 gehören die vorgeschlagenen Kandidaten keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen an. Herr Gregor HUBLER erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG.
Gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor,
- Herrn Christian NAVILLE, Geschäftsführer der Nemo Asset Management Ltd, wohnhaft in Abu Dhabi/Vereinigte Arabische Emirate, - Herrn Gregor HUBLER, Unternehmensberater als Inhaber der Zermatt Consulting FZ-LLC in Ras al Khaimah/Vereinigte Arabische Emirate; Inhaber der A1 Hotel und Restaurant Grauholz AG, Ittigen/Schweiz, wohnhaft in Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, - Herrn Robert G. FAISSAL, geschäftsführender Gesellschafter der Lebita Consulting Services LL.C., wohnhaft in Toronto/Kanada, - Herrn Louis COURIOL, Student der Wirtschaftswissenschaften, wohnhaft in Rouèn/Frankreich, - Herrn Dr. Amadou Baba SY, unabhängiger Bergbauberater, wohnhaft in Bamako/Mali, und - Herrn Ifra DIAKIT??, selbständiger Berater im Computerbereich, wohnhaft in Bamako/Mali
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 12 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Laut gerichtlichem Antrag vom 16. Juni 2017 ist Herr Gregor HUBLER Präsident des Verwaltungsrates der A1 Hotel- und Restaurant Grauholz AG, Ittigen/Schweiz. Im Übrigen gehören die vorgeschlagenen Kandidaten keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen an. Herr Gregor HUBLER erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG.
Zu Tagesordnungspunkt 7 (Vertrauensentzug für den Vorstand):
Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 und gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, dem Vorstand Michael Reza PACHA das Vertrauen zu entziehen.
Zu Tagesordnungspunkt 8 (Bestellung eines Sonderprüfers):
Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 und gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, die Caperium Forensic Services GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Sonderprüferin (§ 142 Abs. 1 AktG) zu bestellen. Die Bestellung erfolgt zur Bewertung der von der Gesellschaft vorgenommenen rechtlichen Maßnahmen, die zu den drei Urteilen des Handelsgerichtes Bamako vom 5. August 2015 gegen die Gesellschaft und zur Verurteilung zu Schadensersatzzahlung von insgesamt ca. EUR 37,67 Mio. an die Sodinaf S.A, an die Piéce d'Or Mansa Moussa S.A. sowie an Herrn Aliou Boubacar Diallo führten, sowie zur Vorbereitung von Ansprüchen auf Schadensersatz gegen Vorstand und Mitglieder des Aufsichtsrates.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die nachfolgend beschriebenen Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich im Internet unter
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Aktionäre, die Anträge zur Hauptversammlung ankündigen wollen, haben diese ausschließlich an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
Pearl Gold AG c/o UBJ GmbH Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefax-Nummer: +49 (0) 40 6378 5423 E-Mail-Adresse: hv@ubj.de
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
zugänglich, wenn der Gegenantrag mit Begründung unter einer der vorstehend angegebenen Adressen bis spätestens zum Ablauf des 2. November 2017 (24:00 Uhr MEZ) zugegangen ist.
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu machen. Dies ist nach § 126 Abs. 2 AktG etwa der Fall, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält.
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresOctober 05, 2017 11:20 ET (15:20 GMT)
Frankfurt (pta038/05.10.2017/17:20) - Pearl Gold AG, Frankfurt am Main, ISIN DE000A0AFGF3//WKN A0AFGF
Ergänzung der Einladung zur Hauptversammlung der Pearl Gold AG, Frankfurt am Main am 17. November 2017 um 9 Uhr (MEZ) in den Konferenzräumen Nr. 8 bis 14 des Hotels Le Meridien, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt a.M., Deutschland
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 27. September 2017 wurde eine Hauptversammlung der Pearl Gold AG für den 17. November 2017 um 9 Uhr (MEZ) in den Konferenzräumen Nr. 8 bis 14 des Hotels Le Meridien, Wiesenhüttenplatz 28-38, 60329 Frankfurt a.M., Deutschland, einberufen.
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd., die nach den der Gesellschaft vorliegenden Stimmrechtsmitteilungen von Herrn Olivier Couriol kontrolliert werden, haben sowohl mit Schreiben vom 13. Mai 2016, in dem sie gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangten (nachfolgend das "Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016"), als auch im Rahmen eines gerichtlichen Antrags auf Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 3 AktG vom 16. Juni 2017 (nachfolgend "gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017") bestimmte Beschlussvorschläge zu den in der Einladung zur Hauptversammlung genannten Tagesordnungspunkten unterbreitet.
Weil die Beschlussvorschläge im Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 und im gerichtlichen Antrag vom 16. Juni 2017 sich teilweise unterscheiden, werden nachfolgend vorsorglich beide Fassungen dargestellt.
Zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013):
Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016:
Kein Beschlussvorschlag
Gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, Herrn Jean Louis DUPUY die Entlastung zu erteilen und sie Herrn Lutz Hartmann zu verweigern.
Zu Tagesordnungspunkt 3 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013):
Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016:
Kein Beschlussvorschlag.
Gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, Herrn Aliou Boubacar DIALLO, Herrn Alexandre DAVIDOFF und Herrn Dominique FOUQUET die Entlastung zu erteilen und sie Herrn Robert Francis GONINON, Herrn Pierre ROUX und Herrn Konstantin von KLITZING zu verweigern.
Zu Tagesordnungspunkt 5 (Abberufung der Mitglieder des Aufsichtsrates):
Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 und gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor,
- Herrn Robert Francis GONINON, - Herrn Konstantin von KLITZING, - Herrn Pierre ROUX, - Herrn Roy Darius MAYBUD, - Herrn Chris Simon AINSWORTH und - Herrn Alireza MAHDAVI
mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung als Mitglieder des Aufsichtsrats abzuberufen.
Zu Tagesordnungspunkt 6 (Wahlen zum Aufsichtsrat):
Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor,
- Frau Julia GRUAZ, geb. Boutonnet, Rechtsanwältin im Bezirk Hauts de Seine/Frankreich, wohnhaft in Genf/Schweiz, - Herrn Gregor HUBLER, Leiter des Büros der Falcon Private Bank Ltd. in Abu Dhabi, wohnhaft in Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, - Herrn Robert G. FAISSAL, geschäftsführender Gesellschafter der Lebita Consulting Services LL.C., wohnhaft in Toronto/Kanada, - Herrn Louis COURIOL, Student der Wirtschaftswissenschaften, wohnhaft in Rouèn/Frankreich, - Herrn Dr. Amadou Baba SY, Unabhängiger Bergbauberater, wohnhaft in Bamako/Mali, und - Herrn Christian NAVILLE, Geschäftsführer der Nemo Asset Management Ltd., wohnhaft in Abu Dhabi/Vereinigte Arabische Emirate
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 12 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt.
Laut Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 gehören die vorgeschlagenen Kandidaten keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen an. Herr Gregor HUBLER erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG.
Gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor,
- Herrn Christian NAVILLE, Geschäftsführer der Nemo Asset Management Ltd, wohnhaft in Abu Dhabi/Vereinigte Arabische Emirate, - Herrn Gregor HUBLER, Unternehmensberater als Inhaber der Zermatt Consulting FZ-LLC in Ras al Khaimah/Vereinigte Arabische Emirate; Inhaber der A1 Hotel und Restaurant Grauholz AG, Ittigen/Schweiz, wohnhaft in Dubai/Vereinigte Arabische Emirate, - Herrn Robert G. FAISSAL, geschäftsführender Gesellschafter der Lebita Consulting Services LL.C., wohnhaft in Toronto/Kanada, - Herrn Louis COURIOL, Student der Wirtschaftswissenschaften, wohnhaft in Rouèn/Frankreich, - Herrn Dr. Amadou Baba SY, unabhängiger Bergbauberater, wohnhaft in Bamako/Mali, und - Herrn Ifra DIAKIT??, selbständiger Berater im Computerbereich, wohnhaft in Bamako/Mali
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 12 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Satzung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Laut gerichtlichem Antrag vom 16. Juni 2017 ist Herr Gregor HUBLER Präsident des Verwaltungsrates der A1 Hotel- und Restaurant Grauholz AG, Ittigen/Schweiz. Im Übrigen gehören die vorgeschlagenen Kandidaten keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen an. Herr Gregor HUBLER erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG.
Zu Tagesordnungspunkt 7 (Vertrauensentzug für den Vorstand):
Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 und gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, dem Vorstand Michael Reza PACHA das Vertrauen zu entziehen.
Zu Tagesordnungspunkt 8 (Bestellung eines Sonderprüfers):
Einberufungsverlangen vom 13. Mai 2016 und gerichtlicher Antrag vom 16. Juni 2017:
Die Aktionäre Martagon Investments Ltd., Nemo Asset Management Ltd., und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd. schlagen vor, die Caperium Forensic Services GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Sonderprüferin (§ 142 Abs. 1 AktG) zu bestellen. Die Bestellung erfolgt zur Bewertung der von der Gesellschaft vorgenommenen rechtlichen Maßnahmen, die zu den drei Urteilen des Handelsgerichtes Bamako vom 5. August 2015 gegen die Gesellschaft und zur Verurteilung zu Schadensersatzzahlung von insgesamt ca. EUR 37,67 Mio. an die Sodinaf S.A, an die Piéce d'Or Mansa Moussa S.A. sowie an Herrn Aliou Boubacar Diallo führten, sowie zur Vorbereitung von Ansprüchen auf Schadensersatz gegen Vorstand und Mitglieder des Aufsichtsrates.
Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung unter anderem die nachfolgend beschriebenen Rechte zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden sich im Internet unter
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Aktionäre, die Anträge zur Hauptversammlung ankündigen wollen, haben diese ausschließlich an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten:
Pearl Gold AG c/o UBJ GmbH Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg Telefax-Nummer: +49 (0) 40 6378 5423 E-Mail-Adresse: hv@ubj.de
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.pearlgoldag.com/de/hauptversammlungen.php
zugänglich, wenn der Gegenantrag mit Begründung unter einer der vorstehend angegebenen Adressen bis spätestens zum Ablauf des 2. November 2017 (24:00 Uhr MEZ) zugegangen ist.
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu machen. Dies ist nach § 126 Abs. 2 AktG etwa der Fall, wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält.
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresOctober 05, 2017 11:20 ET (15:20 GMT)