Köln (ots) - Die Zeiten von Systemspielzeug und Holzeisenbahn sind nicht gänzlich vorbei. Dennoch macht die Digitalisierung auch vor dem Kinderzimmer nicht Halt. Neuer Trend sind Smart Toys - Puppen, Kuscheltiere oder Roboter, die mit dem Internet verbunden sind. Sie können mit Kindern kommunizieren, Fragen beantworten, Befehle entgegennehmen und Sprachnachrichten der Eltern übermitteln. Die intelligenten Spielzeuge merken sich Geburtstage, Namen und Hobbys und sind über Apps mit Smartphones gekoppelt. Smart Toys können pädagogisch wertvoll sein, um die junge Generation auf die digitale Welt vorzubereiten. Vorausgesetzt, Eltern und andere Käufer beachten dabei einige Dinge.
Datensicherheit hat Priorität
"Intelligente Spielzeuge bergen vor allem zwei Risiken: Das sind zum einen Hacker, die auf ungesicherte Geräte zugreifen und so mit Kindern kommunizieren oder Daten entwenden können. Und zum anderen Hersteller und Anbieter, die gewonnene Daten für Zwecke verwenden, für die sie nicht vorgesehen sind", sagt Günter Martin, Experte für das Internet der Dinge bei TÜV Rheinland. "Um das möglichst auszuschließen, muss ein hohes Niveau an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein", so Martin. TÜV Rheinland hat hierzu zwei Zertifikate eingeführt, um Verbrauchern ein hohes Maß an Sicherheit zu garantieren. "Protected Privacy IoT Product" bewertet beispielsweise Spielzeug und dessen Datenübertragung, "Protected Privacy IoT Service" steht für den sicheren Umgang des Herstellers mit den Daten.
Produkte hinterfragen
Auch der Gesetzgeber setzt mit der ab dem 25. Mai 2018 zur Anwendung kommenden Europäischen Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) neue Maßstäbe zum Schutz der Privatsphäre. So können Kunden ab dem Stichtag beispielsweise verlangen, dass sämtliche personenbezogenen Daten von Produktanbietern gelöscht werden. Entsprechen diese nicht den neuen Anforderungen, sind empfindliche Bußgelder und Sanktionen möglich. "Zwar hält die Industrie schon heute zum größten Teil die neuen Richtlinien ein, Eltern sollten aber beim Kauf von Spielzeug trotzdem aufmerksam sein", sagt Günter Martin. So sollte es bereits heute in der Dokumentation zum Produkt oder auf der Internet-Seite des Herstellers Aussagen zum Datenschutz geben: Wo, wofür und wie lange werden welche Daten gespeichert? Wer ist verantwortlich? Außerdem rät der TÜV Rheinland-Experte, Nutzern darauf zu achten, dass sie sich von der zugehörigen App wieder abmelden können und eine Bluetooth-Verbindung zwischen Smartphone und Spielzeug nur mit Bestätigung beider Geräte funktioniert. "Lässt sich in der App beispielsweise kein Passwort einstellen, sollte das Spielzeug gar nicht verwendet werden", so Günter Martin.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/de/iot-privacy
OTS: TÜV Rheinland AG newsroom: http://www.presseportal.de/nr/31385 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen: Antje Schweitzer, Presse, Tel.: 0221/806-5597 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Datensicherheit hat Priorität
"Intelligente Spielzeuge bergen vor allem zwei Risiken: Das sind zum einen Hacker, die auf ungesicherte Geräte zugreifen und so mit Kindern kommunizieren oder Daten entwenden können. Und zum anderen Hersteller und Anbieter, die gewonnene Daten für Zwecke verwenden, für die sie nicht vorgesehen sind", sagt Günter Martin, Experte für das Internet der Dinge bei TÜV Rheinland. "Um das möglichst auszuschließen, muss ein hohes Niveau an Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet sein", so Martin. TÜV Rheinland hat hierzu zwei Zertifikate eingeführt, um Verbrauchern ein hohes Maß an Sicherheit zu garantieren. "Protected Privacy IoT Product" bewertet beispielsweise Spielzeug und dessen Datenübertragung, "Protected Privacy IoT Service" steht für den sicheren Umgang des Herstellers mit den Daten.
Produkte hinterfragen
Auch der Gesetzgeber setzt mit der ab dem 25. Mai 2018 zur Anwendung kommenden Europäischen Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) neue Maßstäbe zum Schutz der Privatsphäre. So können Kunden ab dem Stichtag beispielsweise verlangen, dass sämtliche personenbezogenen Daten von Produktanbietern gelöscht werden. Entsprechen diese nicht den neuen Anforderungen, sind empfindliche Bußgelder und Sanktionen möglich. "Zwar hält die Industrie schon heute zum größten Teil die neuen Richtlinien ein, Eltern sollten aber beim Kauf von Spielzeug trotzdem aufmerksam sein", sagt Günter Martin. So sollte es bereits heute in der Dokumentation zum Produkt oder auf der Internet-Seite des Herstellers Aussagen zum Datenschutz geben: Wo, wofür und wie lange werden welche Daten gespeichert? Wer ist verantwortlich? Außerdem rät der TÜV Rheinland-Experte, Nutzern darauf zu achten, dass sie sich von der zugehörigen App wieder abmelden können und eine Bluetooth-Verbindung zwischen Smartphone und Spielzeug nur mit Bestätigung beider Geräte funktioniert. "Lässt sich in der App beispielsweise kein Passwort einstellen, sollte das Spielzeug gar nicht verwendet werden", so Günter Martin.
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