Pressemitteilung der Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB:
Anleihegläubiger sollen über Ermächtigung der gemeinsamen Vertreterin zur Zustimmung zum Insolvenzplan abstimmen
Auf www.bundesanzeiger.de ist eine Aufforderung der gemeinsamen Vertreterin Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB zur Abstimmung ohne Versammlung veröffentlicht worden.
Zeitraum: 21. OKTOBER 2017, UM 11:00 UHR BIS 24. OKTOBER 2017, UM 12:00 UHR (MESZ)
Hintergrund ist, dass der Insolvenzverwalter Dr. Ampferl einen Teilinsolvenzplan erarbeitet und vor wenigen Tagen beim Insolvenzgericht eingereicht hat. Über diesen werden in Kürze alle Insolvenzgläubiger abstimmen müssen. Die Anleihegläubiger werden dabei von ihrer gemeinsamen Vertreterin vertreten. Sie können selbst nicht abstimmen, sondern haben lediglich ein Gastrecht auf dem Abstimmungstermin. Die gemeinsame Vertreterin bittet darum alle Anleihegläubiger, darüber abzustimmen, ob sie dem Insolvenzplan zustimmen soll oder nicht.
Eckpunkte der Insolvenzplanlösung sind: - ...Den vollständigen Artikel lesen ...