Eine vom Versicherten beauftragte Überprüfung des Versicherungsmaklers, ob ein Tarifwechsel in der Krankenversicherung vorteilhaft ist, ist nach einem Urteil des LG Heidelberg als Vermittlung von Versicherungsverträgen im Sinne von § 59 Abs. 3 Satz 1 VVG zu verstehen. Die gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation ...Den vollständigen Artikel lesen ...