Für einen Leistungsanspruch muss der Versicherte seiner Darlegungs- und Beweislastpflicht nachkommen, indem er das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung darlegt. Die Ehefrau des Versicherten bemerkte am 05.12.2015 den Verlust einer in ihrer Wohnung unter einem Sofa verstauten Geldkassette. ...Den vollständigen Artikel lesen ...