Halle (ots) - Es gibt nicht nur eine Grauzone zwischen Polizeiarbeit und der Arbeit des Verfassungsschutzes. Polizisten sollen Verbrechen aufklären und verhüten. Verfassungsschützer sollen Extremisten beobachten. Die Grenzen zwischen Extremismus und schweren Verbrechen sind freilich gerade beim Islamismus fließend. Hinzu kommt die zweite Frage: Sollen sich Bundes- oder Landesbehörden um einen Extremisten kümmern? So entsteht statt organisierter Verantwortung leicht organisierte Verantwortungslosigkeit. Die aber kann man sich nicht leisten, wenn es wie am Berliner Breitscheidplatz um ein Dutzend Menschenleben geht.
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