Die Behörden und Verwaltungsgerichte seien nicht zu erneuten eigenen Ermittlungen verpflichtet, urteilten die Richter des OVG. Es sei nicht nochmals zu prüfen, ob bei der Beweisaufnahme des Strafgerichtes, der Befragung von Zeugen oder der Absprache zwischen den Streitparteien zu Unregelmäßigkeiten ...Den vollständigen Artikel lesen ...