Ab 13. Januar 2018 greifen europaweit neue Regeln im Zahlungsverkehr. Die Banken verschicken daher in diesen Tagen geänderte Geschäftsbedingungen an ihre Kunden. Das steht an Wichtigem drin.
Grund für die Änderungen ist die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie, die zu dem Termin in Kraft tritt. Dazu die wichtigen Neuigkeiten im Überblick:
- Haftungsgrenze sinkt von 150 auf 50 Euro: Ihnen wurde die EC- oder Kreditkarte geklaut oder Sie fürchten, dass der Online-Banking-Zugang geknackt wurde? Sobald Sie das merken, sollten Sie unbedingt Karte oder Zugang sperren lassen. Denn sobald Sie ihre Bank informiert haben, sind Sie aus dem Schneider. Aber in der Zeit bis zur Sperranzeige haften Sie bei missbräuchlichen Verfügungen derzeit grundsätzlich bis 150 Euro.
Aber man muss aufpassen: Sie dürfen nämlich Ihre Sorgfaltspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben. Der "Klassiker": PIN zur Karte wurde im Geldbeutel verwahrt. Im schlimmsten Falle bleiben Sie dann komplett auf allen mißbräuchlichen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Grund für die Änderungen ist die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie, die zu dem Termin in Kraft tritt. Dazu die wichtigen Neuigkeiten im Überblick:
- Haftungsgrenze sinkt von 150 auf 50 Euro: Ihnen wurde die EC- oder Kreditkarte geklaut oder Sie fürchten, dass der Online-Banking-Zugang geknackt wurde? Sobald Sie das merken, sollten Sie unbedingt Karte oder Zugang sperren lassen. Denn sobald Sie ihre Bank informiert haben, sind Sie aus dem Schneider. Aber in der Zeit bis zur Sperranzeige haften Sie bei missbräuchlichen Verfügungen derzeit grundsätzlich bis 150 Euro.
Aber man muss aufpassen: Sie dürfen nämlich Ihre Sorgfaltspflichten nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben. Der "Klassiker": PIN zur Karte wurde im Geldbeutel verwahrt. Im schlimmsten Falle bleiben Sie dann komplett auf allen mißbräuchlichen ...Den vollständigen Artikel lesen ...