Bei SANHA GmbH & Co. KG ist die Anleiherestrukturierung endgültig in trockenen Tüchern: Laut dem Hersteller für Rohrleitungssysteme und Verbindungsstücke (Fittings) im Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnikbereich ist die Anfechtungsfrist nach der 2. AGV ohne Anfechtungsklagen verstrichen - die Beschlüsse der Anleihegläubigerversammlung sind somit rechtskräftig. Innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist ...Den vollständigen Artikel lesen ...