Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 20.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Goldaktie: Eine Erfolgsgeschichte, die seinesgleichen sucht, startet gerade richtig durch!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
223 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: WESTGRUND Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.12.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dow Jones hat von EQS/DGAP eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

DGAP-News: WESTGRUND Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
WESTGRUND Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 20.12.2017 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2017-11-09 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
WESTGRUND Aktiengesellschaft Berlin ISIN DE000A0HN4T3 
Wertpapier-Kenn-Nr. A0HN4T Wir laden die Aktionäre 
unserer Gesellschaft ein zu der ordentlichen 
Hauptversammlung am Mittwoch, den 20. Dezember 2017, um 
10.00 Uhr (MEZ) im 
Sofitel Berlin Kurfürstendamm 
Augsburger Straße 41 
10789 Berlin 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
   2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist eine 
   Beschlussfassung nicht vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 
   am 20. März 2017 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
   gemäß § 172 AktG festgestellt. Die 
   Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 
   Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die 
   Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen damit nicht vor. 
 
   Sämtliche vorstehenden Unterlagen liegen vom 
   Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen 
   der WESTGRUND Aktiengesellschaft, 
   Joachimsthaler Straße 34, 10719 Berlin, 
   zur Einsicht der Aktionäre aus, sind über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.westgrund.de 
 
   unter der Rubrik 
   'investor-relations/hauptversammlung/ordentli 
   che-hauptversammlung-2017/' zugänglich und 
   liegen auch während der Hauptversammlung zur 
   Einsicht der Aktionäre aus. Eine Abschrift 
   wird jedem Aktionär auf Verlangen 
   unverzüglich und kostenlos erteilt und 
   zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstand 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2016* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. 
4. *Bestellung des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2017 sowie für eine prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte für die 
   Geschäftsjahre 2017 und 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2017 und zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für eine etwaige prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 
   2017 zu bestellen. Des Weiteren schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. 
   KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für eine etwaige prüferische Durchsicht 
   unterjähriger Finanzberichte im Geschäftsjahr 
   2018 bis zur nächsten Hauptversammlung zu 
   bestellen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ebner Stolz GmbH & Co. KG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
 
*Teilnahme, Stimmrecht und Stimmrechtsvertretung* 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 79.577.995,00 
ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
eingeteilt in 79.577.995 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Aus 
eigenen Aktien steht der Gesellschaft jedoch kein 
Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen 
Stückaktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und 
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der 
Einberufung der Hauptversammlung somit 79.577.995. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts (mit 
Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG sowie 
Erklärung von dessen Bedeutung)* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich unter der folgenden 
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse bei der 
 
WESTGRUND Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0)89 21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 
126b BGB) zur Teilnahme angemeldet und als Aktionär 
legitimiert haben. Die Anmeldung muss bis zum Ablauf 
des 13. Dezember 2017 (24:00 Uhr, MEZ) unter der 
vorstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen. 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts ist des Weiteren der Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder 
Finanzdienstleistungsinstitut erforderlich, der sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
d.h. auf den 29. November 2017 (0:00 Uhr, MEZ) beziehen 
muss. Der Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) in 
deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen und muss 
bei der vorstehend genannten Adresse, Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse bis zum Ablauf des 13. Dezember 
2017 (24:00 Uhr, MEZ) eingehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich - 
neben der Notwendigkeit zur Anmeldung - nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit 
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der (vollständigen oder teilweisen) 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; 
d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und 
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch kein Aktionär 
sind, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien 
erwerben, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es 
sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat 
keine Bedeutung für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der oben 
genannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der 
Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an 
die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die zugeschickten 
bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten 
sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine 
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung* 
 
Die Aktionäre können sich in der Hauptversammlung und 
bei der Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte, 
z. B. durch ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
vertreten lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung 
sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine 
oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), sofern 
nicht Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 
i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute, 
Unternehmen und Personen bevollmächtigt werden. Bei 
Bevollmächtigung von Kreditinstituten, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 
AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen 
sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 09, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ DGAP-HV: WESTGRUND Aktiengesellschaft: -2-

dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir 
bitten Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder andere der nach § 135 Abs. 8 
AktG oder nach § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Institute, Unternehmen und Personen 
mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, 
sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der 
Vollmacht abzustimmen. 
 
In Zusammenhang mit der Berechtigung zur Ausübung des 
Stimmrechts wird auf etwaige Meldepflichten gemäß 
§§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz hingewiesen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft kann am Tag der Hauptversammlung durch den 
Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. 
Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch an 
folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
übermittelt werden: 
 
WESTGRUND Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0)89 21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Dasselbe gilt für einen eventuellen Widerruf der 
Vollmacht. 
 
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht 
verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite 
der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter 
 
www.westgrund.de 
 
unter der Rubrik 
'investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptv 
ersammlung-2017/' zum Download zur Verfügung. 
 
Aktionäre können sich auch durch die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten 
lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind 
durch die Vollmacht verpflichtet, das Stimmrecht zu den 
Tagesordnungspunkten ausschließlich gemäß den 
Weisungen des Aktionärs zu den in der Einberufung der 
Hauptversammlung bekannt gemachten Beschlussvorschlägen 
der Verwaltung auszuüben. Den Stimmrechtsvertretern 
steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein eigener 
Ermessensspielraum zu. Bei Abstimmungen, für die keine 
ausdrückliche Weisung erteilt wurde, enthalten sich die 
Stimmrechtsvertreter der Stimme. Die Beauftragung der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur 
Widerspruchserklärung sowie der Stellung von Anträgen 
und Fragen ist nicht möglich. Zu beachten ist weiter, 
dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft im 
Hinblick auf Abstimmungen über eventuelle, erst in der 
Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder 
Wahlvorschläge oder sonstige nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge nicht 
bevollmächtigt sind und diesbezüglich auch keine 
Weisungen an diese erteilt werden können. 
 
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet 
werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter www.westgrund.de unter der Rubrik 
'investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptv 
ersammlung-2017/' zum Download zur Verfügung. Der 
Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft mit den Weisungen muss spätestens bis 
zum 19. Dezember 2017 (24:00 Uhr, MEZ) in Textform (§ 
126b BGB) bei der nachfolgend genannten Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein: 
 
WESTGRUND Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Telefax: +49 (0)89 21027-289 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch in der Hauptversammlung bis zum 
Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen 
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
*Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 
2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
(5 %) des Grundkapitals, das entspricht zurzeit 
3.978.900 Stückaktien, oder den anteiligen Betrag von 
EUR 500.000,00 erreichen, das entspricht zurzeit 
500.000 Stückaktien, können verlangen, dass Gegenstände 
auf die Tagesordnung gesetzt oder bekanntgemacht 
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen 
muss dem Vorstand der Gesellschaft schriftlich, 
mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, 
also spätestens bis zum 19. November 2017 (24:00 Uhr, 
MEZ) unter folgender Adresse zugehen: 
 
WESTGRUND Aktiengesellschaft 
Vorstand 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
 
Gemäß § 122 AktG haben die Antragsteller 
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem 
Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass 
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über 
den Antrag halten. Dabei ist § 121 Abs. 7 AktG 
entsprechend anzuwenden. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung der 
Hauptversammlung bekannt gemacht wurden, unverzüglich 
nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt 
gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
www.westgrund.de 
 
unter der Rubrik 
'investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptv 
ersammlung-2017/' bekannt gemacht und den Aktionären 
mitgeteilt. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 
1, § 127 AktG* 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft 
Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und des 
Konzernabschlussprüfers sowie - sofern dies Gegenstand 
der Tagesordnung ist - zur Wahl des Aufsichtsrats 
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und 
sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung 
sind ausschließlich an die nachstehende Adresse, 
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten. 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
werden nicht berücksichtigt: 
 
WESTGRUND Aktiengesellschaft 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 21027-298 
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
Die Gesellschaft wird Gegenanträge zu einem Vorschlag 
des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem 
bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 
AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 
127 AktG nicht erforderlich) und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter 
 
www.westgrund.de 
 
unter der Rubrik 
'investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptv 
ersammlung-2017/' unverzüglich veröffentlichen, wenn 
sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor dem Tag der 
Hauptversammlung, also spätestens bis zum 5. Dezember 
2017 (24:00 Uhr, MEZ), unter der oben genannten 
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen. 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
von Aktionären bleiben unberücksichtigt. 
 
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und 
seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn 
einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 
AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem 
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines 
Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu 
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. Über die vorgenannten 
Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus 
braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich 
gemacht zu werden, wenn der Wahlvorschlag nicht Namen, 
ausgeübten Beruf und Wohnort des zur Wahl 
vorgeschlagenen Prüfers bzw. Aufsichtsratsmitglieds und 
beim Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
nicht zusätzlich die Angaben zu Mitgliedschaften in 
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. 
 
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und 
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht 
übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur 
dann Beachtung finden, wenn sie während der 
Hauptversammlung mündlich gestellt werden. 
 
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten bzw. Vorschläge zur Wahl des 
Abschlussprüfers oder des Aufsichtsrats auch ohne 
vorherige und fristgerechte Übermittlung an die 
Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
*Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu 
verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und 
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung 
erforderlich ist. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

November 09, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu 
stellen. Nach § 16 Abs. 3 der Satzung ist der 
Versammlungsleiter ermächtigt, das Frage- und Rederecht 
der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. 
Außerdem ist der Vorstand berechtigt, unter den in 
§ 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die 
Auskunft zu verweigern. 
 
Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122 Abs. 2, 126 
Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§ 131 
AktG) der Aktionäre können auch im Internet unter 
 
www.westgrund.de 
 
unter der Rubrik 
'investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptv 
ersammlung-2017/' eingesehen werden. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über 
die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind* 
 
Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung, die 
zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige bei der 
Gesellschaft eingehende und veröffentlichungspflichtige 
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären sowie weitere 
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
stehen ab Einberufung der Hauptversammlung auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
 
www.westgrund.de 
 
unter der Rubrik 
'investor-relations/hauptversammlung/ordentliche-hauptv 
ersammlung-2017/' zur Verfügung. Die 
Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung 
unter derselben Internetadresse bekannt gegeben. 
 
Berlin, im November 2017 
 
*WESTGRUND Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2017-11-09 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: WESTGRUND Aktiengesellschaft 
             Joachimsthaler Str. 34 
             10719 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      grass@westgrund.de 
Internet:    http://www.westgrund.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
627465 2017-11-09 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

November 09, 2017 09:05 ET (14:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2017 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.