Heute hat die mybet Gruppe (ISIN: DE000A0JRU67) erfahren, dass ein seit 2014 laufendes Gerichtsverfahren in Slowenien in zweiter Instanz entschieden wurde. Aus dem Urteil folgt ein kurzfristig vollstreckbarer Anspruch gegen die Personal Exchange International Ltd., eine Konzerngesellschaft der mybet Gruppe, auf Zahlung von Poker-Gewinnen in Höhe von rund 227.000 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von rund 64.000 Euro an einen mybet Kunden. Zudem muss mybet die Gerichtskosten im niedrigen vierstelligen Bereich tragen. Die kurzfristige Vollstreckbarkeit ...
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