Zürich (ots) - Die Schweizer Tochter der amerikanischen Grossbank
J.P. Morgan hat schwer gegen das Aufsichtsrecht verstossen und wurde
entsprechend durch die Finanzmarktaufsicht Finma sanktioniert, wie
Recherchen der «Handelszeitung» zeigen. Es geht um Verletzungen der
Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit geltenden
Geldwäscherei-Normen. Der Entscheid der Finanzmarktaufsicht Finma ist
am 30. Juni 2017 ergangen und sollte in der Folgewoche publiziert
werden. Gegen die Kommunikation des Finma-Entscheids setzte sich die
Auslandsbank mit Sitz in Genf juristisch zur Wehr. Nun hat das
Bundesverwaltungsgericht den Rekurs gegen die Publikation abgewiesen.
J.P. Morgan Schweiz kann das BVG-Urteil noch ans Bundesgericht
weiterziehen. Die Finma wollte sich zum Fall nicht äussern. Die Bank
war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
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Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel: 058 269 22 90
J.P. Morgan hat schwer gegen das Aufsichtsrecht verstossen und wurde
entsprechend durch die Finanzmarktaufsicht Finma sanktioniert, wie
Recherchen der «Handelszeitung» zeigen. Es geht um Verletzungen der
Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit geltenden
Geldwäscherei-Normen. Der Entscheid der Finanzmarktaufsicht Finma ist
am 30. Juni 2017 ergangen und sollte in der Folgewoche publiziert
werden. Gegen die Kommunikation des Finma-Entscheids setzte sich die
Auslandsbank mit Sitz in Genf juristisch zur Wehr. Nun hat das
Bundesverwaltungsgericht den Rekurs gegen die Publikation abgewiesen.
J.P. Morgan Schweiz kann das BVG-Urteil noch ans Bundesgericht
weiterziehen. Die Finma wollte sich zum Fall nicht äussern. Die Bank
war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
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