Der Markt für Mittelstandsanleihen ist tot. Da geht nichts mehr. So oder so ähnlich hörte sich das noch im Frühjahr dieses Jahres an. Jetzt, knapp drei Wochen vor Weihnachten, sieht die Situation anders aus und selbst die FAZ schrieb Ende Oktober "Die Mittelstandsanleihe lebt wieder".
Was ist passiert? Der größte Teil der "faulen Äpfel" scheint mittlerweile vom Baum gefallen zu sein und mancher Investor hat erfreut festgestellt, dass seine Anleihe getilgt wurde oder er ein attraktives Refinanzierungsangebot bekommen hat. Die Refinanzierungen finden zwar meist zu niedrigeren Zinsen statt aber angesichts der weiterhin gepflegten Null-Zins-Politik der EZB ist dies in den meisten Fällen auch berechtigt.
Erfreulicherweise haben sich mittlerweile auch recht vernünftige Anleger-Schutzklauseln durchgesetzt und in den meisten Anleihen-Bedingungen liest man heute von Eigenkapitalquoten, Ausschüttungssperren und Zinsdeckungsgrad.
Klauseln ohne Konsequenzen
Aber was ist, wenn diese Klauseln nicht eingehalten werden? In einigen Fällen steht dem Gläubiger dann ein Kündigungsrecht zu, in anderen Fällen ist von Konsequenzen keine Rede. Klauseln ohne Konsequenzen sind Worthülsen und das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt wurden und Kündigungsklauseln sind mit Vorsicht zu genießen.
Was passiert, wenn ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von 30 Mio. € bis 40 Mio. € in kürzester Zeit eine Anleihe tilgen muss, weil die Eigenkapitalquote unter die vereinbarte Schwelle von 25% gefallen ist? Die Antwort lautet mit höchster Wahrscheinlichkeit: Pleite. Das kann nicht im Sinne der Gläubiger sein. Diese wären dann nämlich gezwungen auf einer Gläubigerversammlung zu beschließen, die Anleihen-Bedingungen in genau diesem Punkt zu ändern, womit wir wieder vor der Frage stehen, was ist eine solche Schutzklausel wert?
Zinsbonus
Cleverer ...
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