DÜSSELDORF/BERLIN (dpa-AFX) - Mitarbeiter der insolventen
Fluggesellschaft Air Berlin
Dabei geht es um die Klagen einer Flugbegleiterin und zweier Piloten der Air Berlin, die widerruflich freigestellt wurden. Nach Ansicht der Kläger soll es nach wie vor Einsatzmöglichkeiten geben.
Pilot und Co-Pilot machen zudem geltend, dass sie Flugeinsätze benötigen, um ihre Erlaubnis zum Führen von Flugzeugen eines bestimmten Typs zu behalten. Die Eilbedürftigkeit wird auch darauf gestützt, dass derzeit aufgrund der widerruflichen Freistellung weder Arbeitslosengeld noch Gehälter gezahlt würden (Az.: 7 Ga 88/17; 10 Ga 89/17; 12 Ga 91/17)./fc/DP/stb
ISIN GB00B128C026
AXC0197 2017-11-17/17:43