Zürich (ots) - Der Schweizerische Baumeisterverband und die
Gewerkschaften Unia und Syna haben bei den Verhandlungen über den
Lohn 2018 für das Baustellenpersonal keine gemeinsame Lösung
gefunden. Trotz unsicheren Marktaussichten und ständig abnehmenden
Margen legte der Baumeisterverband den Gewerkschaften ein faires
Angebot vor: Eine individuelle Erhöhung der Effektivlöhne um 0,5
Prozent sowie eine Erhöhung sämtlicher Mindestlöhne um 0,3 Prozent.
Die Baumeister bedauern, dass es zu keiner Einigung gekommen ist.
Insbesondere auch darum, weil sich die Baumeister bereits im Dezember
2015 entschlossen, zum Wohle der Sozialpartnerschaft einen dreimal
grösseren Anteil der Beitragserhöhungen für die Finanzierung des
flexiblen Altersrücktritts zu übernehmen als die Arbeitnehmer. Damals
einigten sich die Sozialpartner darauf, dass bei der Lohnrunde 2018
wie schon bei den Lohnrunden 2016 und 2017 diese Beitragserhöhungen
mit je 0,5 Prozent in die Verhandlungen mit einbezogen werden können.
Für den Baumeisterverband ist unerklärlich, wie die Gewerkschaften
die wirtschaftliche Realität im Bauhauptgewerbe ausblenden und auf
ihren übertriebenen Forderungen beharren. Aufgrund des bereits sehr
hohen Lohnniveaus, der in den letzten Jahren gestiegenen
Lohnnebenkosten, des intensiven Preiswettbewerbs sowie der unsicheren
Marktaussichten bestand kein Spielraum für Lohnerhöhungen, die über
das vorgelegte Angebot der Baumeister hinausgehen. Vielmehr sind die
Baumeister bestrebt, durch wettbewerbsfähige Kostenstrukturen
möglichst viele Arbeitsplätze erhalten zu können.
Der Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV) ist der
arbeitnehmerfreundlichste Gesamtarbeitsvertrag für Handwerker in der
Schweiz. Er gilt in der aktuellen Fassung noch bis Ende 2018, sieht
jedoch während seiner Laufzeit für jeden Herbst Lohnverhandlungen
zwischen den Sozialpartnern vor. Der LMV umfasst Leistungen wie 5500
Franken Mindestlohn für ausgebildete Maurer und Strassenbauer EFZ und
4500 Franken Mindestlohn für Arbeiter ohne Berufsausbildung. Dies bei
13 Monatslöhnen, bei einer 40.5-Stundenwoche sowie bei fünf Wochen
Ferien (sechs Wochen für unter 20- und über 50-jährige).
Weitere Informationen zum LMV:
www.baumeister.ch/lmv
Originaltext: SBV Schweiz. Baumeisterverband
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100051907
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100051907.rss2
Kontakt:
Gian-Luca Lardi, Zentralpräsident SBV
Tel.: +41/79/226'19'64
E-Mail: gllardi@baumeister.ch
Benedikt Koch, Direktor SBV
Tel.: +41/79/622'09'40
E-Mail: bkoch@baumeister.ch
Gewerkschaften Unia und Syna haben bei den Verhandlungen über den
Lohn 2018 für das Baustellenpersonal keine gemeinsame Lösung
gefunden. Trotz unsicheren Marktaussichten und ständig abnehmenden
Margen legte der Baumeisterverband den Gewerkschaften ein faires
Angebot vor: Eine individuelle Erhöhung der Effektivlöhne um 0,5
Prozent sowie eine Erhöhung sämtlicher Mindestlöhne um 0,3 Prozent.
Die Baumeister bedauern, dass es zu keiner Einigung gekommen ist.
Insbesondere auch darum, weil sich die Baumeister bereits im Dezember
2015 entschlossen, zum Wohle der Sozialpartnerschaft einen dreimal
grösseren Anteil der Beitragserhöhungen für die Finanzierung des
flexiblen Altersrücktritts zu übernehmen als die Arbeitnehmer. Damals
einigten sich die Sozialpartner darauf, dass bei der Lohnrunde 2018
wie schon bei den Lohnrunden 2016 und 2017 diese Beitragserhöhungen
mit je 0,5 Prozent in die Verhandlungen mit einbezogen werden können.
Für den Baumeisterverband ist unerklärlich, wie die Gewerkschaften
die wirtschaftliche Realität im Bauhauptgewerbe ausblenden und auf
ihren übertriebenen Forderungen beharren. Aufgrund des bereits sehr
hohen Lohnniveaus, der in den letzten Jahren gestiegenen
Lohnnebenkosten, des intensiven Preiswettbewerbs sowie der unsicheren
Marktaussichten bestand kein Spielraum für Lohnerhöhungen, die über
das vorgelegte Angebot der Baumeister hinausgehen. Vielmehr sind die
Baumeister bestrebt, durch wettbewerbsfähige Kostenstrukturen
möglichst viele Arbeitsplätze erhalten zu können.
Der Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV) ist der
arbeitnehmerfreundlichste Gesamtarbeitsvertrag für Handwerker in der
Schweiz. Er gilt in der aktuellen Fassung noch bis Ende 2018, sieht
jedoch während seiner Laufzeit für jeden Herbst Lohnverhandlungen
zwischen den Sozialpartnern vor. Der LMV umfasst Leistungen wie 5500
Franken Mindestlohn für ausgebildete Maurer und Strassenbauer EFZ und
4500 Franken Mindestlohn für Arbeiter ohne Berufsausbildung. Dies bei
13 Monatslöhnen, bei einer 40.5-Stundenwoche sowie bei fünf Wochen
Ferien (sechs Wochen für unter 20- und über 50-jährige).
Weitere Informationen zum LMV:
www.baumeister.ch/lmv
Originaltext: SBV Schweiz. Baumeisterverband
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Benedikt Koch, Direktor SBV
Tel.: +41/79/622'09'40
E-Mail: bkoch@baumeister.ch