Zeichnet ein Anleger auf der Grundlage eines einheitlichen Beratungsgesprächs zwei verschiedene, ihrer Struktur nach aber gleichartige Anlagemodelle und trifft dabei eine einheitliche Anlageentscheidung, die aber auf dem entsprechend gleichen Beratungsfehler beruht, dann kann er die Geschäfte rückabwickeln. ...Den vollständigen Artikel lesen ...